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Neubau: WC alle 2 Wochen verstopft, Wassersack in Entwässerungsrohr, wer haftet?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Neubau: WC alle 2 Wochen verstopft, Wassersack in Entwässerungsrohr, wer haftet?

Hallo!
Kurz gefasst:
Wir wohnen in einem Neubau-Einfamilienhaus (Hessen, Deutschland) und bereits zum dritten Mal ist nun das WC verstopft gewesen. Dies tritt alle zwei Wochen auf. Eine Kamerabefahrung hat einen Wassersack (Leitung hängt durch, ggf. Unterbogen oder Gegenstand in Entwässerungsrohr) festgestellt, dessen genaue Ursache noch geklärt werden muss.
Ist hierfür die Rohbau / Tiefbau-Firma ggf. verantwortlich? Muss diese zur Dokumentation / Abnahme eine Kamerabefahrung oder einwandfreie Funktion gewährleisten?
Hier noch einige Details:
Einzug war letztes Jahr im November, zunächst keine Probleme.
Im Januar dann zum ersten Mal das WC im EGAbk. verstopft. Einen Keller haben wir nicht.
Das Wasser vom Handwaschbecken lief ebenfalls nicht ab. Der Geschirrspüler lief gerade und das Abwasser wurde in der Küche (ebenfalls EG) in die Spüle hochgedrückt.
Eine Rettung mit Pümpel oder ähnlichem war nicht möglich. Der Wasserstand änderte sich nicht. Eine Verunreinigung direkt hinter dem WC konnte ausgeschlossen werden, also wurde ein Kanalreiniger gerufen.
Da vom Revisionsschacht auf der Außenseite eine Spülung / Fräsung nicht möglich war, da der Spülkopf nicht um die Ecke (Winkel zu einem Sturzgefälle vom Haus zum 3 m tiefen Abwasserschacht) kam.
Also wurde das WC abmontiert  -  Riesensauerei im Gäste-WC  -  und insgesamt 14  -  16 m der Frässpirale (keine Ahnung, wie die richtige Bezeichnung ist: wie große Feder mit Fräskopft) durch die WC-Öffnung bis zur Verstopfung eingeführt und diese beseitigt.
Danach bestanden keine Probleme für die nächsten zwei Wochen.
Dann war das WC trotz mäßiger Nutzung wieder verstopft und das Wasser drückte wieder hoch, ohne abzufließen. Glücklicherweise löste sich das Problem diesmal von selbst, als im OGAbk. im Bad gespült wurde. Es gluckerte laut und plötzlich floss das Wasser ab.
Wieder zwei Wochen später, am Samstag, erneut das Problem. Diesmal tat sich wieder nix, der Pümpel oder Spülen im OG halfen nicht. Also wurde wieder ein Kanalreiniger gerufen.
Der musste auch wieder die Toilette abbauen und durch die Öffnung das Fräsgerät einführen.
Nach einigen Versuchen war das Problem gelöst, das WC mal wieder versaut und wir immer noch verärgert.
Wir haben dann gleich eine Kamerabefahrung durch die Öffnung machen lassen.
Nach ca. 11  -  11,5 m wurde ein Wassersack entdeckt. Am Ende des Wassersacks konnten wir einen Gegenstand sehen, der z.B. ein Tuch sein könnte. Näher ran kamen wir zwar, die Kamera war jedoch unter Wasser und man konnte nichts genaues erkennen.
Am Mittwoch kommt der Kanalreiniger nochmal, um den Gegenstand zu entfernen (war ihm mit dem mitgeführten Arbeitsmitteln nicht möglich). Dann erhoffen wir uns ein wenig Klarheit über die Ursache.
Meine Hauptfrage ist nun, ob die Tiefbaufirma das Problem, nämlich den Unterbogen samt Verstopfungsobjekt, hätte feststellen und beseitigen müssen? Denn vermutlich hat das Problem schon von Beginn an bestanden, fiel jedoch mangels WC-Nutzung vor dem Einzug nicht auf!
Ich habe mir jetzt schon einige DINAbk.-Vorschriften (1986,1610, etc.) angeschaut, finde jedoch keinen Passus, der z.B. eine TV-Inspektion der neu verlegten Rohre vor Inbetriebnahme darlegt.
Ein Protokoll über einen Test, egal welcher Art, liegt mir nicht vor.
Kann man ggf. die Tiefbaufirma für ein solches Problem haftbar machen, bzw. fallen die Kosten (Kanalreinigerkosten belaufen sich mit dem Mittwochtermin auf fast 1000,- €) ggf. unter die Gewährleistung?
Ich hoffe auf ein paar gute Ratschläge und eine Antwort, ob eine Kamerabefahrung stattfinden muss / sollte.
Besten Dank,
Gruß,
M.
  • Name:
  • M.
  1. Da werden Sie vrmtl.

    erstmals selber in Vorleistung treten müssen (die ganze Aktion kostete bestimmt ein paar €).
    Des weiteren ist die Abnahme ja schon erfolgt, also müssen Sie nun den Beweis antreten (sog. Beweislastumkehr) dass der Mangel schon vorher da war.
    Auch wenn für Sie die Fakten "eindeutig" aussehen mögen, kann ein Gericht das ganz anders sehen. Das kostet dann auch erstmals Geld für den Anwalt/Sachverständigen und dauert.
    Abhängig auch von Ihrer Vertragsgestaltung kann hier keine Ferndiagnose gemacht werden.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  2. Und wie sieht es mit der Dokumentation aus?

    Muss der Tiefbauer denn eine Dokumentation des Kanalzustandes machen? Reicht da eine Spülung und eine Bestätigung "Leitung frei" aus?
    Ist klar, dass direkt nach Verlegung, selbst mit Fremdkörper im Rohr, noch nicht sofort ein Rückstau erfolgt, oder?
    Bin mal gespannt, was da tatsächlich im Rohr ist und ob noch jemand einen Rat hat.
    Grüße,
    M.
  3. Grundsätzlich werden Sie mit Ihrem Haus erstmal ein ...

    Grundsätzlich werden Sie mit Ihrem Haus erstmal ein Produkt erworben haben, welches eine Tauglichkeit zum Wohnen aufweisen soll. Dazu gehört auch eine funktionierende Entwässerung. D.h. Sie haben einen Anspruch auf eine den Regeln der Technik entsprechende Entwässerungsanlage. Anspruch auf Dokumentation derselben gehört in der Regel (d.h. soweit nicht besonders vereinbart) aber nicht zu den vertraglichen Pflichten Ihres Lieferanten. Aber Sie haben Anspruch auf
    a) dichte Abwasserrohre
    b) ein Leitungssystem in den notwendigen Dimensionen
    c) ausgebildet mit den notwendigen Formstücken, also z.B. keine 80 Grad-Bögen
    d) ein Leitungssystem mit ausreichendem und gleichmäßigem Gefälle, ohne Gegengefälle
    e) die Einhaltung einer Fülle weiterer Regeln, wie denn ein System herzustellen ist.
    Mit der Abnahme hat sich in der Tat die Beweislast umgekehrt, insofern empfiehlt es sich hier, zügig und mit eigener fachlicher (und bei Bedarf rechtlicher) Unterstützung den Unternehmer zur Mängelbeseitigung im Zuge der Gewährleistung aufzufordern und dies auch fachlich begleiten zu lassen.
    Evtl. in Abweichung zu kho meine ich allerdings, dass ihnen mit dem Nachweis eines Unterbogens (Wassersack) bereits ein erster Beweis für eine mangelbehaftete Leistung vorliegt (Video?) und nicht nachzuweisen ist, dass dieser Unterbogen bereits vor der Verstopfung da war.
  4. Wassersack

    ich stimme H. Abt zu, dass der Bogen ggf, ein Mangel ist. Nur wie halt so oft im Leben ist Recht haben und Recht bekommen in Deutschland leider nicht immer das gleiche.
    Und das meinte ich damit. Dass der Wassersack ggf. schon die mangelhafte Ausführung bestätigt (wenn der die Ursache ist), ist zwar so sicher richtig, nur wird im Streitfall die Gegenseite sicher versuchen das anders darzustellen.
    Denn eine Mängelbehebung dürfte (wenn das z.B. in der Bodenplatte ist), recht teuer werden. Da dürfte ggf. der Rechtsstreit für den Bauträger erstmals billiger kommen. Und mit "Aussitzen" hat der erstmals Zeit gewonnen.
    Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. Daher der Tipp, Fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  5. Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, ...

    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, als auch der Architekt und der Kanaldienst auftauchen, um das Problem gemeinsam nochmals zu betrachten und zu beheben.
    Was genau würde denn hier eine "fachliche Hilfe oder Begleitung" darstellen? Sollte ich einen unabhängigen Zeugen (der ja z.B. der Kanaldienst wäre) dazu holen? Oder ggf. über den TÜV anfragen? Aber der wird nicht so kurzfristig kommen.
    Die erste Kamerafahrt wurde mit DigiCam vom Monitor abgefilmt, da es keine Anschlussmöglichkeit für Videorekorder gab und eine Aufzeichnung mit einem anderen Gerät (wesentlich teurer) hätte durchgeführt werden müssen. Aber zur Not dürfte das ja reichen, in Verbindung mit den Angaben / Dokumentationen (schriftlich vorliegend) des Kanaldienstes, oder?
    Wenn es eine andere fachliche Begleitung geben sollte, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, WEN ich da am besten verständige und WO ich die entsprechende Ansprechstelle finde (z.B. gelbe Seiten?).
    Der Tiefbauer hat mir heute übrigens gesagt, dass er morgen früh vor Kamerabefahrung den Bereich kurz vor dem Sturzgefälle freilegt, um an das Rohr zu kommen, falls sich dort der Fehler befindet. Dazu wird ein Bagger kommen und das Rohr freilegen. Sollte ich diesen Termin canceln, bis ich unabhängige Zeugen vor Ort habe, die mit mir zusammen die Baggerarbeiten überwachen? Oder dürfte da kein Problem entstehen? .
    Besten Dank schon mal im Voraus, auch für die vielen hilfreichen Tipps!
    viele Grüße,
    M.
  6. Theoretisch kann schon der Architekt ausreichender fachlicher Beistand ...

    Theoretisch kann schon der Architekt ausreichender fachlicher Beistand sein. KANN! Aber nur dann, wenn es 1. IHR Architekt ist (d.h. von Ihnen selbst unmittelbar bezahlt und nicht über z.B. die Baufirma) und nur dann, wenn es 2. ein Architekt ist, der von diesem Thema Ahnung hat. Was nicht unbedingt so sein muss, als Laie werden Sie dies kaum einschätzen können.
    Sollte es sogar ein nicht selbst bezahlter Architekt sein ist das Risiko ziemlich groß, dass aus dem ad-hoc Termin wiederum keine fachgerechte Lösung herauskommt.
    Vereine wären für mich ebenfalls kein Weg, aber z.B. ein örtlicher HLS-Planer.
  7. Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, ...

    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, als auch der Architekt und der Kanaldienst auftauchen, um das Problem gemeinsam nochmals zu betrachten und zu beheben.
    Was genau würde denn hier eine "fachliche Hilfe oder Begleitung" darstellen? Sollte ich einen unabhängigen Zeugen (der ja z.B. der Kanaldienst wäre) dazu holen? Oder ggf. über den TÜV anfragen? Aber der wird nicht so kurzfristig kommen.
    Die erste Kamerafahrt wurde mit DigiCam vom Monitor abgefilmt, da es keine Anschlussmöglichkeit für Videorekorder gab und eine Aufzeichnung mit einem anderen Gerät (wesentlich teurer) hätte durchgeführt werden müssen. Aber zur Not dürfte das ja reichen, in Verbindung mit den Angaben / Dokumentationen (schriftlich vorliegend) des Kanaldienstes, oder?
    Wenn es eine andere fachliche Begleitung geben sollte, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, WEN ich da am besten verständige und WO ich die entsprechende Ansprechstelle finde (z.B. gelbe Seiten?).
    Der Tiefbauer hat mir heute übrigens gesagt, dass er morgen früh vor Kamerabefahrung den Bereich kurz vor dem Sturzgefälle freilegt, um an das Rohr zu kommen, falls sich dort der Fehler befindet. Dazu wird ein Bagger kommen und das Rohr freilegen. Sollte ich diesen Termin canceln, bis ich unabhängige Zeugen vor Ort habe, die mit mir zusammen die Baggerarbeiten überwachen? Oder dürfte da kein Problem entstehen? .
    Besten Dank schon mal im Voraus, auch für die vielen hilfreichen Tipps!
    viele Grüße,
    M.
  8. Architekt von uns bezahlt

    Unser Architekt ist von uns bezahlt. Aber ob er davon Ahnung hat, kann ich wirklich nicht sagen. Er kann zwar für alle Eventualitäten immer eine Erklärung herbeizaubern, aber ob die auch so immer richtig ist, oder Architekten auch gelernt bekommen, wie sie (als Bauaufsichtsführende) immer den Kopf aus der Schlinge ziehen ... ich weiß es leider nicht.
    Ich hoffe, dass man zumindest erst einmal die Ursache behebt, damit nicht alle zwei Wochen das WC verstopft und weitere Kosten anfallen.
    Wenn dann noch ein Baumangel vorliegt, hoffe ich darauf, dass die Baufirma uns finanziell entgegenkommt (auch wenn's blauäugig ist) und wir nicht unser Geld einklagen müssen.
    Würde statt einem HLS-Planer, der ja auch wieder Geld kosten wird, nicht die Mitarbeiter (2 Leute) des Kanaldienstes als unabhängiger Zeugen genügen? Was würde denn ein HLS-Planer machen? Was kostet ein HLS-Planer für eine solche Überwachung? Ich sehe da im Moment noch keine absolute Notwendigkeit, oder?
    Gruß,
    M.
  9. Lösung des Problems ...

    Der Kanaldienst war samt Tiefbauer und Architekt vor Ort und man konnte mittels einer Kamera und einer Fangspirale an das Objekt herankommen.
    Nach einiger Zeit konnte das Objekt gelöst und auch aus dem Revisionsschacht gezogen werden ...
    es handelte sich um ...
    eine Gummimuffe (Dichtgummi), die beim zusammenschieben der Rohre so weit hochgedrückt wurde, dass sie einen relativ großen Bogen gebildet hatte, an welchem sich fortgespülte Gegenstände verfingen und relativ schnell das ganze Rohr zusetzten.
    Nun die nächste Frage: es ist ja somit ganz sicher, dass der Mangel  -  zwar unbewusst, aber nicht wegdiskutierbar  -  vom Tiefbauer verursacht wurde.
    Somit müsste er doch auch für sämtliche entstandenen Kosten (3 x Kanaldienst, Silikonfuge des 2x abgebauten WCs erneuern, Erneuerung des Rohres) aufkommen, oder?
    Ich denke nicht, dass es unbedingt zu Problemen mit dem Tiefbauer kommt, da der Chef eigentlich sehr vernünftig ist. Aber wie sieht denn die Rechtslage in einem solchen Fall aus?
    Ich bin ja schon mal froh, dass die Ursache behoben wurde und es sich zuordnen lässt. Bei einer Folie ohne Bezeichnung oder einem anderen Gegenstand wäre das sicherlich schwieriger gewesen.
    Erleichterte Grüße,
    M.
  10. "erleichtert"

    wurde doch dadurch auch die Dichtheit der Rohrverbindung?
    Was wurde dazu festgestellt und festgelegt?
    Grüße
  11. Rohr wird ausgetauscht

    Das Rohr weißt immo vermutlich nicht mehr die ursprüngliche Dichtheit auf. Es wurde mir gesagt, dass in den nächsten Tagen / Wochen, wenn es wieder beständig über 0 ° C bleibt und der Boden frostfrei ist, das Rohr ausgetauscht wird.
    Man hat beim Bau sowieso ein Rohr nicht angebracht, welches vom normalen Entwässerungsrohr (ca. 1 m unter der Bodenplatte) geradeaus in den Revisionsschacht läuft. Stattdessen wurde dort ein Sturzgefälle eingebaut, welches in den 3 m tiefen Schmutzwasserkanal (ebenfalls im Revisionsschacht) mündet.
    Dies war auch der Grund, warum man zunächst nicht über den Revisionsschacht das Problem beseitigen konnte und stattdessen das WC abgebaut hat.
    Ich hoffe nun, dass die Probleme beseitigt sind und das die ausstehenden Arbeiten zeitnah durchgeführt werden.
    Kann mir denn jemand verraten, ob es für solche Fälle ein "Standard-Verhalten" der Tiefbauer gibt? Zahlen die normalerweise solche Summen von ca. 1000  -  1500,- €, ohne einen Rechtsstreit heraufzubeschwören?
    Grüße,
    M.
  12. Erfahrungen mit Rohbauern / Tiefbauern

    Hallöchen nochmal!
    Wollte nochmal hören, ob denn jemand hier schon Erfahrungen mit Rohbauern oder Tiefbauern in einer solchen Situation gemacht hat?
    Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass man das Geld ohne einen Rechtsstreit bekommt?
    Besten Dank für die Antworten,
    Gruß,
    M.
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