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Abwasser  -  gemeinsamer Anschluss mit Nachbargrundstücken  -  Leitungsrecht?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Abwasser  -  gemeinsamer Anschluss mit Nachbargrundstücken  -  Leitungsrecht?

Foto von Andrea Leidenbach

Wir bauen gerade ein Stadthaus (Reihenhaus) in Mecklenburg-Vorpommern. Nun haben wir bei der Baubegehung festgestellt, dass die Abwasseranschlüsse der rechten und linken Nachbarn direkt an unsere Leitung angeschlossen wurden, somit auf unserem Grundstück verbleiben. Gleiches geschah mit den Revisionsschächten. Die Abwasserleitungen und Revisionsschächte sind vor dem Haus, dort wird mal unser Stellplatz fürs Auto hinkommen. Alle drei Häuser stehen in erster Reihe zur öffentlichen Straße und hätten unseres Wissens direkt ans Abwassersystem der Stadt angeschlossen werden können. Die Baufirma hat aber nur einen Stich gesetzt und die Anschlüsse über unser Grundstück "verteilt", wir sind die Mitte. Ist das rechtens? Hätten wir nicht zumindest vorher gefragt bzw. informiert werden müssen. Es muss doch  -  so denken wir  -  Grundbuchtechnisch auch ein Leitungsrecht erteilt werden, oder? Wir sind dazu aber nicht bereit und haben die Baufirma um Entfernung der Nachbarleitungen von unserem Grundstück gebeten  -  schriftlich und per Einschreiben (bisher keine Reaktion). Sind wir dazu im Recht? Können wir bei Nichtänderung eine Entschädigung (von den Nachbarn bzw. Bauträger) erwarten? Wer muss bei zukünftigen Schäden/Reparaturen dann zahlen? Schließlich muss wohl oder übel immer bei uns aufgebuddelt werden. Ich hoffe, es war nicht zu kompliziert beschrieben. Vorab schon einmal herzlichen Dank. AK
  1. Überlegung:

    Klären Sie mal mit Ihrem Entsorgungsunternehmen (Stadtwerke oder so) ob der gemeinsame Anschluss überhaupt zulässig ist. Eine große Anzahl von Stadtwerken lässt gemeinsame Anschlüsse aus verschiedenen Gründen gar nicht mehr zu. Was den Umgang mit der Baufirma angeht, so würde ich denen nochmals mit Fristsetzung mitteilen das Sie die auf Ihrem Grund verlegten Rohre auf deren Kosten entfernen lassen wenn sie es nicht selber tun (ist es eigentlich schon Ihr Grund, oder gehört das ganze bis zur Übergabe noch dem BT?).
  2. Noch eine ganz andere Überlegung?

    Wer bezahlt denn, wenn was kaputt geht. Und zwar bei Ihren linken oder rechten Nachbarn? Vrmtl. SIE. Denn die werden sagen, ... bei uns geht es ja ... aber der Schaden liegt bei Ihnen ...
    Fazit: Machbar ist das. Und wird auch manchmal so gemacht und ist sinnvoll. Nur sollte dann VORAB die Finanzielle Klärung erfolgen (Wer Zahl was wie!). Sprich, wenn die Leitungen bei Ihnen liegen, dann müssten die Nachbarn auch dafür beZahlen (z.B. Jährlichen Beitrag)..
    Sprechen Sie doch Ihre (neuen) Nachbarn daraufhin dann an. Die werden wohl nicht zahlen wollen.
    Das ganze ist dann rechtlich zu klären (z.B. bei Notar). Auch wenn die Nachbarn mal ausziehen und andere einziehen. Das muss Dokumentiert sein!
    Alles andere (Leitungsrecht) ist dann nochmals ein anderes Thema.
  3. Machbar ist wirklich vieles

    Ich würde mir allerdings solch eine Problematik gar nicht erst an Land ziehen wollen. Mit gutwilligen Nachbarn funktioniert das sicherlich reibungslos, aber sobald mal nicht 100 % geklärt ist wo der Fehler herkommt, oder wenn eine von allen zu zahlende Blockade durch die Windeln die Nachbars Junior in der Toilette herunterspült bereits zum 3. Mal vorkommt sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Dann lieber von vornherein klare Verhältnisse.
  4. Grundbucheintragung

    ist nicht erforderlich. Vermutlich hat der Bauträger (als Eigentümder aller Parzellen) sich selbst Baulasten gewährt und eintragen lassen.
    Ob dies so ist können Sie durch Einsichtnahme ins Grundbuch klären.
    Guckst DU:
    • Name:
    • M.P.
  5. Unser Grundstück

    Foto von K.H. O

    Das Grundstück gehört uns. Das haben wir separat gekauft. Nur das Haus ist durch einen Bauträger gebaut. Somit denk ich schon, dass man uns vorher wegen der Leitungsverlegung hätte fragen müssen, oder
  6. Wenn der Grund Ihnen gehört, ...

    Wenn der Grund Ihnen gehört,, und die Verlegung der Leitungen so nicht geplant war (gibt es hierzu evtl. einen Entwässerungsplan?), lassen Sie den Bauträger seine Rohre wieder ausbuddeln. Ich würde mich hier auch gegen einen finanziellen Ausgleich auf nichts einlassen.
  7. Wenn die Entwässerer..

    die städtischen das dulden, dann nur zusammen mit einer Gesamtschuldnererklärung aller drei Nutzer.
    Und das Leitungsrecht muss geregelt sein, wer zahlt wem im Schadenfalle was.
    Ab zum Anwalt.
  8. Danke

    Foto von Ralf Dühlmeyer

    erstmal an alle. Mal schauen, wie sich die Angelegenheit regeln lässt. Hoffentlich bekommen wir das irgendwie hin.
  9. Leitung raus

    Hallo,
    ich als Grundstückseigentümer würde mal mit den Nachbarn reden. Evtl. ist denen das ja genauso wenig recht wie Euch. Ich würde keinesfalls die fremden Abwasserleitungen auf meinem Grund verlaufen lassen.
    Gruß,
    Andreas
  10. Grunddienstbarkeit eintragen lassen

    Hallo, es ist auf jeden Fall notwendig eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen. Dies erledigt ein Notar. Darin wird die Nutzung oder Sanierung usw. geregelt. Es muss auch einen Entwässerungsplan geben, aus dem der Leitungsverlauf zu entnehmen ist. Sie als Grundstückseigentümer "erlauben" die Nutzung über Ihren Grund, was Sie nicht müssen. Evtl. ist es auch in dem Kaufvertrag geregelt worden, nochmals genau lesen.
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