Hallo zusammen,
wir haben gerade eine recht große Doppelhaushälfte saniert. Nun, kurz vor Abschluss, ist uns aufgefallen, dass das Schmutzwasser des DH-Nachbarn von diesem in unser Grundstück und dort in unseren Schmutzwasserkanal geleitet wird, ca. 7 Meter vor der Grundstücksgrenze zur Straße hin, und ca. 6 Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
Im Grundbuch ist keine Dingbarkeit o.ä. eingetragen.
Das Haus war wohl irgendwann mal ein von einer großen Familie als Quasi-Einfamilienhaus gebaut worden, ist dann getrennt worden. Das Haus besteht aber aus zwei vollständig getrennten, sogar versetzt gebauten Doppelhaushälfte.
Frage nun: Hat das für uns potentiell Probleme? Wie sieht es rechtlich aus? Wir müssen den Kanal nämlich sanieren!
Danke und Grüße,
Andreas
PS: Wir leben in Bayern
Nachbar leitet Abwasser ein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nachbar leitet Abwasser ein
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Da haben Sie die Lage schon gut erfasst
Sie zahlen die Sanierung, der Nachbar freut sich darüber, da der vrmtl. auch keine Abwassergebühr oder ähnliches (oder zumindest Anschlussgebühr) zahlt/gezahlt hat.
Sowas kann man schon machen, nur sollte in diesem Fall klar geregelt sein WER die Reparaturen bezahlt.
Also entweder treffen Sie mit dem Nachbarn eine saubere, Vertraglich fixierte Regelung wg. Kosten/Unterhalt/Entschädigung etc.
ODER
Der Kanal wird abgetrennt und der Nachbar muss sich einen eigenen Anschluss machen. Der sicherlich richtig Geld kostet.
Fazit: Sprechen Sie den Nachbar offen und ehrlich an. Stellen Sie Ihm die Lage da, ggf. auch welche Kosten anfallen und finden Sie eine Win-Win Lösung.
Stellt sich der Nachbar aber quer, dann bleibt Ihnen nur der Rechtsweg und dann wird es aber wohl leider mit der Nachbarschaft die nächsten 50 Jahre auch aus sein. -
Wo ist der Nachteil?
Hallo,
Abwassergebühren wird der Nachbar gemäß seinem Wasserverbrauch ebenfalls bezahlen.
Ein Ausgleich bezüglich Anschlussgebühr und der Errichtungskosten wird vermutlich bereits zwischen den Vorbesitzern geregelt worden sein, oder es gab früher nur einen Besitzer.
Neben dem Grundbuch müssen Sie auch das Baulastenverzeichnis einsehen, ob Rechte eingetragen sind.
Wenn das früher ein Gesamtgebäude war, dann kann entweder eine Grundstücksteilung durchgeführt worden sein (aus einem Flurstück wurden zwei gemacht) oder das Haus kann auch nach WEGAbk.-Recht aufgeteilt worden sein. Hierzu machen Sie bitte mal ein paar Angaben.
Es kann durchaus sein, dass ihr Nachbar für die Situation nichts kann, aber der Verkäufer Ihnen das Haus möglicherweise mit einem Rechtsmangel, der fehlenden vertraglichen Regelung über die Unterhaltung des gemeinsamen Kanals, verkauft hat. Also fragen Sie den Verkäufer erstmal, ob irgendwelche Regelungen dazu getroffen wurden. Möglicherweise muss der Verkäufer die Eintragungsgebühren der fehlenden Leitungsrechte zahlen.
Bei einer Teilung nach WEG haben Sie es mit einem Grundstück und einem gemeinsamen Kanal zu tun.
Also da gibt es noch einiges zu recherchieren.
Aber auch wenn der Nachbar über ihr Grundstück ..., was wollen Sie erreichen? Geht es nur um Geld? Oder wollen Sie eine Regelung, wer für Wartungskosten aufkommt? Oder soll der Nachbar aus Prinzip einen eigenen Kanal errichten?
Gruß -
Letzten Satz nicht gelesen
"Frage nun: Hat das für uns potentiell Probleme? Wie sieht es rechtlich aus? Wir müssen den Kanal nämlich sanieren! "
Den Satz habe ich im Eifer überlegen.
Ein Baulastenverzeichnis gibt es in BY auch nicht.
Also bleibt: Unterlagen nach Vereinbarungen durchsehen, Vorbesitzer/Verkäufer fragen, klären ob Grundstücksteilung oder WEGAbk.-Teilung vorgenommen wurde.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Sanierungskosten zu teilen sind, sofern die Sanierung denn technisch notwendig ist.
Gruß
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