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Baugrundgutachten: Bewertung der festgestellten Bodenklassen
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Baugrundgutachten: Bewertung der festgestellten Bodenklassen

Hallo,
wir überlegen, ein Grundstück in einem Neubaugebiet, welches zurzeit erschlossen wird, zu kaufen. Geplant ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Keller. Die Planung soll durch einen Architekten erfolgen (wurde noch nicht beauftragt).
Vom Verkäufer haben wir ein Baugrundgutachten (aus 2003) erhalten. Grundlage des Baugrundgutachtens war die Beurteilung des Bodens im Bereich der Straßen- und Kanaltrassen. Zusammengefasst lautet das Gutachten wie folgt:
  • 15 Erkundungsbohrungen mit Aufschlusstiefen zwischen min. 2,0 m und max. 4,0 m u. GOK
  • Längsgefälle nördliche Richtung auf (Höhendifferenz ca. 17 m; Gefälle von i.M. 4,6 %
  • Quergefälle westliche bis nordwestliche Richtung (Höhendifferenz ca. 3,22 m bis 5,45 m; Gefälle von 4,3 % bis 6,8 %
  • Bewegungen im Bereich der tektonischen Störungen sind bereichsweise Rezent aktiv, gemäß DINAbk. Zuordnung zur Erdbebenzone 4.
  • Böden wegen Korngrößenanteils < 0,06 m bzw. infolge Gleichförmigkeit (Feinsand) überwiegend wasserempfindlich, d.h. bei Wasserzutritt und/oder dynamischer Beanspruchung können sie unter Festigkeitsverlust in einen Boden der Klasse 2 übergehen.
  • Schicht 1: Bodengruppe OHAbk.; Bodenklasse 1, (2)

Mutterboden mit Mächtigkeiten zwischen min. 0,2 m und max. 0,4 m in steifer Konsistenz

  • Schicht 2: Bodengruppe TM, UM, (TL), (UL), Bodenklasse 4, (2)

Lößlehm, Löß und örtlich Hang- oder Tallehm mit Mächtigkeit von min. 0,5 m bis max. 3,7 m. Je nach Schluff- bzw. Feinsandgehalt ist die Konsistenz des gelbbraunen Sediments steif bzw. die Lagerung mitteldicht.
Die i.d.R. oberflächennah angetroffene steife bis halbfeste Konsistenz ist eine Folge der lang anhaltenden Trockenheit der diesjährigen Sommermonate. Üblicherweise liegen die Böden der Schicht 2 im Bereich des Projektgebietes bei einer "normalen Erdfeucht" in einer steifen Konsistenz vor. Eine örtlich geringere Konsistenz des anstehenden Boden kann als Indiz für eine episodische Schichtwasserführung gewertet werden.
Wichte des feuchten Bodens: 19,0  -  21,0 kN/m³
Reibungswinkel 22,5 °  -  25 °
Kohäsion 0  -  5 kN/m²
Steifemodul 3  -  15 MN/m²
Tragfähigkeit < 25 MN/m²

  • Schicht 3: Bodengruppen SE, SU, (TM), (UM), (SW), (GE), (GW), (OT); Bodenklassen 3,4, (5), (2)

Deltasedimente in Form von Feinsand bzw. Fein- und Mittelsand (Feinsand, Mittelsand) in denen unterschiedlichen Beimengungen von Ton, Schluff, Braunkohle, Tonlinsen und Kiesgeröllen enthalten sein können. Lokal geringmächtige gröberklastische Sedimente in Form von Sand und Feinkies bzw. Kies und Sand; untergeordnet Ton und Braunkohle
Lagerungsdichte der nicht oder schwach bindigen Sedimente i.d.R. mitteldicht; die bindigen Sedimente weisen überwiegend eine steife Konsistenz auf, untergeordnet auch weiche Konsistenz
Wichte des feuchten Bodens: 17,0  -  20,0 kN/m³
Reibungswinkel 30 °  -  35 °
Kohäsion 0  -  3 kN/m²
Steifemodul 30  -  50 MN/m²

  • Grundwasser:

Kein Grund- oder Schichtwasser (Grundwasser, Schichtwasser) angetroffen; theoretischer Flurabstand ca. 10  -  25 m u. GOK; örtliches Auftreten von Schichtwasser im Bereich der Schicht 2 und 3 kann nicht ausgeschlossen werden

  • Fragen:

Lässt sich Aufgrund dieses Baugrundgutachten abschätzen, ob beim Bau eines Einfamilienhaus mit Keller besondere Maßnahmen (z.B. hinsichtlich Fundament, Abdichtung Keller) erforderlich sind, die zu erhöhten Kosten führen? Solche evtl. Zusatzkosten sind für uns wichtig für die Bewertung, ob der (vergleichsweise hohe) Kaufpreis für das Grundstück angemessen ist.
Ist ein separates, durch uns zu beauftragendes Baugrundgutachten für das für uns in Frage kommende Grundstück sinnvoll?

  • Name:
  • Thomas
  1. Fragen Sie

    Werter Fragesteller
    einen Statiker. Der kann Ihnen an Hand des Bodengutachtens genau sagen, welche Maßnahmen nötig sind, um die Standsicherheit und Mängelfreiheit des Gebäudes zu gewährleisten.
    Dann können Sie beurteilen, welche Mehrkosten da auf Sie zukommen.
  2. wie üblich ..

    ... der immer häufiger auftretende baugrundtyp "mittelprächtig bescheiden" ;-)
    da ich  -  auf jedem Fall beim Keller  -  zur Betonfraktion gehöre, treten
    keine Mehrkosten auf: eben weil ein Keller sowieso aus Beton zu sein hat.
    wer lieber mit legosteinchen im Keller spielt, mag das anders sehen : o)
    ich hoffe, ausreichend polarisiert zu haben  -  wenn's noch nicht reicht:
    e. weißen Wanne, für die nur Marginale Mehrkosten anfallen, macht auch
    Wasser nicht viel aus, angesichts der ach so erschöpfenden Angabe zum hhw
    vielleicht nicht unwichtig ;-)
    mit der Suchfunktion erschließen sich Antworten auf noch gar nicht
    gestellte fragen  -  aber auch begriffsdefinitionen wie "weiße Wanne" oder "hhw"
    oder "Bettung".
  3. Einschätzung

    Wenn Sie mir das Gutachten zur Tragwerksplanung vorlegen würden, würde ich von den ungünstigsten Annahmen ausgehen: Gründung in Schicht 2 mit reichlich Bewehrung in der Sohlplatte und Abdichtung mindestens für aufstauendes Sickerwasser oder wie bereits gesagt, Bau einer weißen Wanne.
    Kellerbau nicht unbedingt in der regenreichsten Zeit, ansonsten Schutzmaßnahmen vor Aufweichen.
    Ein zusätzliche Gründungsuntersuchung für ihr Grundstück sollte Klarheit über die Einbindetiefe bringen, Schicht 3 ist viel tragfähiger, ebenso Aussagen zum Wasser und eine Gründungsempfehlung.
    Freundliche Grüße
  4. Vielen Dank für die Antworten,

    wenn ich die Antworten richtig verstehe, scheint der Baugrund zwar nicht besonders, aber auch nicht "hoffnungslos" zu sein.
    Aus zwischenzeitlich erhaltenen Informationen von Anwohnern des Ortes, in dem das Neubaugebiet liegt, geht hervor, dass in einem anderen Baugebiet am gegenüberliegenden Ortsende wohl der Baugrund so schlecht war, dass kostenintensive Pfahlgründungen erforderlich waren.
    Aufgrund des vorliegenden Gutachtens scheint das hier wohl eher nicht nötig zu sein, ansonsten kommt das Grundstück für mich nicht mehr in Frage.
    Um endgültig genaueres zu erfahren, werden wir wohl als nächstes ein zusätzliches Baugrundgutachten speziell für das Grundstück in Auftrag geben.
    Nochmals vielen Dank für Ihre Antworten.
    • Name:
    • Thomas
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