nachdem wir nun seit Langem massive Probleme mit unserem Generalunternehmer haben, auf die ich hier nicht im Einzelnen eingehen will, haben wir uns mit anwaltlicher Hilfe entschlossen, den Bauvertrag aus wichtigem Grund zu kundigen, wenn Generalunternehmer die letzte Frist zur Beseitigung der zahlreichen Mangel und zur Fertigstellung nicht einhalten kann (die rechtliche Seite ist also abgesichert).
Meine Frage, wie geht es denn dann weiter mit den Arbeiten auf der Baustelle? War jemand schon einmal in dieser Situation? Was ist in dieser Situation ratsam?
Vielen Dank
Bau-Kevin