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Schäden in Mietwohnungen durch Modernisierung  -  wer haftet?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Schäden in Mietwohnungen durch Modernisierung  -  wer haftet?

In diesem Fall wird die Fassade und Dach eines Mehrfamilienhauses aus den 50er Jahren vom Hauseigentümer, einer Immobilienverwaltungsgesellschaft, renoviert.
Nachdem die Bauarbeiten begonnen hatten  -  das Dach samt Regenrinnen sowie alle Balkone wurden demontiert  -  gab es in den Kellern der Mieter nach den Regenfällen der letzten Wochen umfangreiche Wassereinbrüche und daraus resultierende Schäden. Nachweislich gab es in den letzten 20 Jahren in diesem Haus keine Wasserschäden.
Bezüglich der Regulierung der Schäden verweist der Hauseigentümer nun die Mieter an ihre Hausratversicherungen. Mir scheint, dies ist nicht rechtmäßig, da die Verursachung der Schäden in den Baumaßnahmen liegt und m.E. dafür der Hauseigentümer verantwortlich ist. Wer weiß, wie die Rechtslage tatsächlich ist?
  • Name:
  • C. Laves
  1. Regenwasser ist kein Leitungswasser

    Hallo, bin Laie, trotzdem eine Meinung. Von Ihrer Hausratsversicherung sind vermutlich nur Schäden gegen LEITUNSGWASSER abgedeckt. Dürfte hier nicht zutreffen. Schäden durch von außen eindringendes Wasser sind meist nur gegen Aufpreis versichert. Ist der Verursacher genau bekannt? Wo und Wie dringt das Wasser ein? Ich denke, da muss der Renovierer sich drum kümmern. Sollte nicht Ihre Angelegenheit sein.
  2. Spannende Frage

    Werter Fragesteller
    Bei den Gebäudeversicherungen (Leitungswasserschäden) ist es i.d.R. so. Die Gebäudeversicherung bezahlt z.B. die Tapeten, den Fußboden usw., die Hausrat das beschädigte Eigentum der Mieter (Möbel, Wäsche, Elektrogeräte usw.)
    Ob hier ein Haftpflichtschaden eines oder mehrerer am Bau Beteilgter vorliegt, kann so nicht entschieden werden.
    Am besten, Sie melden Ihrer Hausrat den Schaden und weisen auf die evtl. Haftung der Baubeteiligten hin. Dann wird Ihre Vers. Ihnen mitteilen, wie diese die Angelegenheit beurteilt.
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