bei mir hat der Bauunternehmer einige Türstürze teilweise bis zu 2 cm zu niedrig gemauert.
- Wo ist festgelegt, wie hoch die Stürze sein müssen und gibt es eine Toleranzgrenze um wieviel die höher oder niedriger sein dürfen?
- Wenn nicht innerhalb einer Toleranz, kann ich darauf bestehen die Stürze höher setzen zu lassen? Dabei wäre zu beachten, dass bereits tapeziert ist und Schäden unvermeibar sind. Wer zahlt die?
- Kann ich alternativ verlangen, dass er kostenlos durch seinen Tischler die Türen abhobeln lässt und zudem einen Preisnachlass (Minderung) gewährt? Wie hoch könnte der Preisnachlass pro Tür wohl sein?
- Darf der Bauunternehmer bei einem Sturz 1-2 cm abschlagen/abflexen, damit dieser dann die erforderliche Höhe hat? Nein oder? STATIK!?