An der gleichen Seite des Grundstücks befindet sich bereits unsere Garage mit Anbau (8,99 m).
- Ist das Gewächshaus daher dort zulässig?
- Oder werden so die 9 m Grenzbebauung für die Seite überschritten?
An den anderen Seiten befindet sich keine Grenzbebauung, daher werden die 15 m in jedem Fall eingehalten.