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Rainer L.
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Rainer L.
vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Leider war ich nicht vor Ort. Im August 2011 gab es einen immensen Hagelschlag im Rheinland, in der Gegend von Andernach. Dabei wurde das Haus meiner Mutter stark beschädigt. Ich selbst wohne in der Gegend von Bremen.
Zunächst war das Dach (Betonfaserplatten) beschädigt. Der Gutachter der Versicherung war der Meinung, das seien keine Hagelschäden. Ich konnte an Hand von Fachliteratur nachweisen, dass es eindeutig Hagelschäden waren. Unsere Forderung auf Schadensregelung konnten ich dann über den Ombudsmann für das Versicherungswesen durchsetzen.
Zusätzlich war das Dach des Wintergarten (Doppelstegplatten) zerstört. Auch hier verwickelte sich der Gutachter in Widersprüche, die weitgehend geklärt sind. Eine Position war, dass er angab, die Klemmprofile hätten wiederverwendet werden können. Tatsächlich hatten die Profile oberflächliche Schäden durch Hagelschlag, und mussten schon deshalb ersetzt werden. Unabhängig davon hat der Handwerker mir verichert, dass sich die oberen Profile beim Herausziehen so stark verbiegen, dass eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Zudem hätten die Dichtlippen erneuert werden müssen. Die Unterprofile konnten aber verwendet werden und wurden nicht demontiert.
Welches der vielen Profile eingesetzt wurde, kann ich leider nicht sagen. Eindeutig ist allerdings, dass die Oberprofile nicht mit Schrauben befestigt sind.
Vielen Dank und beste Grüße
je nach Zustand - und das zeigt die Erfahrung mit derartigen Hagelschäden - können die Profile tatsächlich wieder verwendet werden. Die Lippendichtungen müssen dabei oftmals ausgetauscht werden. Wenn Ihnen der Handwerker "versichert" es ginge der Rückbau nicht ohne Beschädigungen, so ist das aus einem anderen Blickwinkel betrachtet unzutreffend. Er hat nämlich schon ein Interesse, seine eigenen Klamotten zu verkaufen. Insbesondere bei Versicherungsschäden leuchten bei einigen Handwerks"Kollegen" die Dollerzeichen in den Augen auf.
Wie Sie nun als Laie dem Gutachter "nachweisen" können, dass die erkennbaren Schäden an den (ich vermute mal) Faserzement-Platten tatsächlich einen Hagelschlag als Ursache haben, will ich nicht weiter kommentieren. Es gibt für einen erfahrenen Sachverständigen eine Menge Kennzeichnen und Indizien, wie und wann ein Schaden entstanden ist. Die bloße Behauptung, ein Schaden sei auf eine Ursache, in diesem Fall auf Hagelschlag, zurückzuführen, reicht in der Regel nicht aus. Sie glauben gar nicht, was mir in den letzten Jahren aufgetischt wurde. Die Vollkaskomentalität einiger Versicherungsnehmer erreicht inzwischen erschreckende Ausmaße und ist sehr häufig mit Betrugsabsichten verbunden. Allerdings wird es eher als Klevernes bezeichnet, wenn man eine Versicherung "gemolken" hat. Ich betrachte das als Betrug. Nicht nur an der Versicherung, sondern vielmehr an der Solidargemeinschaft, also an allen Versicherungsnehmern.
Rein Interesse halber: gibt es Bilder von dem Hagelschaden auf der Dachfläche mit den Faserzement-Platten?
Grüße
Stefan Ibold
Wenn Sie an meiner umfangreichen Stellungnahme an den Ombudsmann interessiert sind Herr Ibold, dann schicke ich Ihnen diese gerne per E-Mail zu. Kurze Anforderung per E-Mail genügt.
Grüße
Rainer L.
es wären Bilder der Bruchkanten der Sache dienlich. anhand der beiden Bilder könnte ich den Schaden nicht eindeutig zuordnen. Einzig am Kamin KÖNNTE man davon ausgehen, dass der Schaden nicht alterungsbedingt, sondern durch mechanische Einwirkung entstanden ist.
Ovale oder halbrunde Einschläge gibt es nur bei Kunststoffbahnen, nicht aber bei asbesthaltigen Faserzementplatten. Natürlich sind die Platten seit über 40 Jahren auf dem Dach und haben damit ihre Lebensgrenze eindeutig erreicht. Vorschäden sind ebenso eindeutig erkennbar. Eine lange Versicherungszeit bei dem selben Versicherer als Argument heranzuziehen ändert nichts - aber auch gar nichts - an den vorliegenden Tatsachen. Im Gegenteil, der Hinweis darauf wird von mir in vielen Fällen mit Vorsicht zur Kenntnis genommen. Die Regionalorganisation (Geschäftsstelle?) einer Versicherung kann Hagelschäden ja grundsätzlich anerkennen, das heißt aber auf der anderen Seite nicht, dass der Mutterkonzern sich der Beurteilung anschließen muss und einen Sachverständigen (hoffentlich ist es bei Ihnen einer gewesen = einer mit Sachverstand) beauftragt. Wer hat denn bei Ihnen die Bilder erstellt?
Auch ich kann Fachleteratur lesen und interpretieren. Wie Sie das allerdings auf einen Schaden, der durch Hagelschlag verursacht sein soll, umsetzen wollen, entzieht sich meiner Kenntnis, es geht nicht.
Grüße
Stefan Ibold
vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Da die Sache inzwischen positiv für die Versicherte entschieden wurde, nur noch ein paar Anmerkungen:
Im Folgenden noch zwei Bilder, an denen die direkte Hageleinwirkung schön erkennbar ist: Man erkennt die klare Begrenzung des Moosansatzes. Die Fläche unter dem weggesprengten Plattenteil ist absolut sauber - also kein älterer Schaden. Außerdem erkennt man sehr schön den Einschlag des Eisklumpens, der zur Zerstörung der Platte geführt hat. Man sieht dass an der Einschlagstelle die Oberfläche nahezu kreisrund von Flechten befreit ist. So was passiert, wenn der Eisklumpen mit hoher kinetischer Energie einschlägt und das Eis mit ebenso hoher Energie parallel zur Oberfläche weggeschleudert wird (vergleichbar dem Einschlagkrater einer Bombe).
Zum Abschluss noch ein Bild einer total zerstörten Platte. Wenn dieser Schaden schon längere Zeit existiert hätte, wären die freien Flächen von Moosen und Flechten bedeckt. Bei einer großen Zahl derartiger Schäden wäre das Dach sicher nicht mehr wasserdicht gewesen.
Sehr schön erkennt man die Energie des Hagels an dem gestern geposteten Bild vom Kamin. Im Hintergrund sieht man ein Gewächshaus, dessen eine Dachseite vom Hagel vollständig zerstört wurde.
Aber lassen wir die Faserbetonplatten. Das Thema ist erledigt.
Viele Grüße
Rainer L.
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