- Ist nun die Baugenehmigung rechtsgültig?
- Wann verjährt dieser Zustand?
- Ist es zwingend, den tatsächlichen Bauzustand per Baugenehmigung herzustellen?
- Welchen rechtlichen Stand hat es, wenn ein Baubeamter mit Stempelgewalt Fotokopien von geänderten Bauplänen abstempelt?
Gänzlich verwirrend ist die Tatsache, dass die abgestempelten Ausschnittpläne keine Baugenehmigung sind, man jedoch damit eine Grundbucheintragung bekommt. Passiert ist das in Hessen.