Nutzungsänderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung

Wann ist Nutzungsänderung zu beantragen:

wenn Wohnung auf Gewerberaum, oder Gewerberaum auf Wohnung umgeplant, umgenutzt werden soll ?

Inwieweit bzw. Warum ?

  1. Nutzungsänderung

    Mit dem Antrag auf Nutzungsänderung soll festgestellt werden, dass die neue Nutzung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Nutzung von Räumen wird im Bauantrag festgelegt. Soll diese Nutzung geändert werden, geht es darum dass nicht eigenmächtig Chaos entsteht und die Umgebung geschützt wird, entweder Wohnung bleibt Wohnung und Gewerbe bleibt Gewerbe. Oder in Mischgebieten kann umgenutzt werden. Es ist ein schwieriges Thema und beginnt schon mit der Entscheidung ob ein Privatmann den Antrag stellt oder ein Architekt. Das nächste Thema wäre Umbau, Fluchtwege und Brandschutz und ganz schwierig wird es bei einer Teilung nach WEGAbk. und damit bei der Bildung von Sondereigentum.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Umnutzung

    Danke schön.

    ja, man will aber wissen, OB JEDER Umnutzung eine Nurtzungsänderung zu beantragen wäre ?

    Wenn die Nutzung eines Objekts öfter geändert wird, ist jedesmals zu melden ? Als Büro, dann als Wohnung, dann wieder als Praxis, wieder als Wohnung, als Lokal, ..... ?

    Stellen die "wilde" Umnutzungen einen Verstoß dar ?

  3. Umnutzung ist zu melden/beantragen

    Es gibt Nutzungsgruppen, z.B. Büro, Wohnung, Laden, Lokal, Arztpraxis etc. Eine Nutzungsänderung ist ein Wechsel innerhalb der Gruppen. Umnutzungen beantragt der Eigentümer. Fehlende Umnutzung führt zur Nutzungsuntersagung und dann hat der Eigentümer ein Problem mit dem Mieter und der Eigentümer muß dem Mieter Schadenersatz bei einer Untersagung leisten. Also wird eine "wilde" Nutzung teuer. Der Eigentümer muß darauf achten, dass der Mieter gemäß Mietvertrag nutzt und alles so genehmigt ist. Mieterwechsel ist keine Umnutzung. Es ist von Vorteil, einem Mietvertrag die genehmigte Umnutzung beizufügen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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