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Außenbereich NRW Baugenehmigung zur Nutzungsänderung nun Dachdeckung neu
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Außenbereich NRW Baugenehmigung zur Nutzungsänderung nun Dachdeckung neu

Guten Tag, ich habe ein Bauernhaus im Außenbereich in NRW erworben und eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Tenne und Dachausbau mit neunen Dachflächenfenstern erhalten. Nun zeichnet sich ab, das es sinnvoll ist, gleich das ganze Dach neu eindecken zu lassen. Wegen fehlender Unterspannbahn usw. Muss hier ein Nachtrag zur Baugenehmigung erfolgen? oder kann die Eindeckung genehmigunsfrei mit ausgeführt werden?

Danke für Ihre Hilfe.

  • Name:
  • JackG
  1. Instandhaltung

    Die Erneuerung eines Daches bei genehmigtem Gebäude und genehmigter Umnutzung bedarf keiner Baugenehmigung. Sie müssen allerdings die EnEVAbk. einhalten und dämmen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. An Regeln halten

    Es kann sein, dass nur bestimmte Dacheindeckungen erlaubt sind, z.B. hinsichtlich Farbe. Fragen beim Amt schadet also nicht.
  3. Vorplanung

    Foto von Martin G. Halbinger

    So lange die Tragkonstruktion des Dachs erhalten bleibt und die Außenmaße weitgehend der genehmigten Planung entsprechen, ist die Änderung noch genehmigungsfrei. Wenn dann aber im nächsten Schritt der Statiker sagt, das die alten Balken die neuen Dachpfannen + zusätzl. Schalung Dämmung, Innenverkleidung usw. nicht mehr tragen und auch die Baklen auszutauschen sind, haben Sie ein Problem. Da aus den Dachgeschossausbau (Nutzungsänderung) dann ein erheblicher Umbau wird, der auch unter anderen Maßstäben zu prüfen sein kann und ggf nicht genehmigungsfähig ist.

    Normalerweise sollte man sich beim Planungsentwurf schon erste Gedanken zu Statik, Wärmedämmung, Brandschutz usw. machen um nicht erst dann nach der Genehmigung zu merken, das die Planung mie genehmigt gar nicht ausführbar ist und grundlegend geändert werden muss.

  4. Instandhaltung und kein Umbau

    Mit dem Trick einer Instandhaltung geht oft ein Umbau einher. Das ist natürlich nicht zulässig und strafbar wenn es Absicht ist. Ein großes Problem gibt es, wenn während der Instandhaltung ein Umbau notwendig wird. Sie haben aber für Dachausbau, Dachfenster und Umnutzung sowieso bezahlte Fachleute an Bord, sodass die Dacherneuerung nicht zu einem weiteren genehmigungspflichtigen Umbau werden kann. D.h. Statik und Optik bleiben erhalten. Brandschutz und Fluchtwege sind bei der Umnutzung geklärt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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