ich habe eine Frage zu einem vom Gemeinderat bereits genehmigten Baugesuch. Das Baugesuch wurde in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht und bereits vor einigen Wochen vom Gemeinderat bewilligt.
Im Bebauungsplan ist unter anderem von rot-braunen Dachziegel die Rede. In unserem Bauantrag wird die Dachfarbe mit anthrazit angegeben. (Meiner Meinung wäre das als Befreiung zu behandeln.)
Bei der Gemeinderatssitzung wurde allerdings keine Befreiung erwähnt und der Antrag genehmigt.
Das gleiche habe ich auch mit dem Einfamilienhaus-Wert. Dieser ist im Bebauungsplan angegeben. Auch eine Toleranz wird eingeräumt (0,5 m). Der Bauantrag weicht davon um ca. 1 m ab (hierbei ist die Toleranz bereits abgezogen). Dieser Einfamilienhaus-Wert ist auf den Plänen in der Bauantragsmappe ersichtlich.
Ich gehe davon aus, dass diese Abweichungen so nun auch genehmigt sind, ohne dass diese explizit in der Gemeinderatssitzung erwähnt wurden. Beides wäre ja im Bauantrag ersichtlich gewesen. Ist dem so?
Grüße