wir haben einen genehmigten Bauantrag (Niedersachsen), in der Baubeschreibung ist das Geschossmauerwerk als Porenbetonstein angegeben. Nun zeichnet sich ab, dass der Maurer in Zeitnot geraten wird und unser Bauleiter (ein gelernter Zimmermann) würde nun gerne kurzfristig zum Holzrahmenbau wechseln. Der Statiker hat es geprüft, ist kein Problem. Sprich, es würde sich nur der Baustoff des Geschossmauerwerks ändern.
Nun kann uns aber niemand sagen sicher sagen, ob bei solch einer Änderung eine Nachtragsbaugenehmigung nötig ist. Der Architekt meint, ein formloser kurzer Hinweis ans Bauamt reicht aus. Bevor ich das Amt aufscheuche - die haben uns eh schon streng geprüft - und bevor sich durch einen Nachtrag dann eine große Verzögerung ergibt, die Frage hier. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung. Google hat mir bei dieser Frage bisher leider nicht erbracht, da vermutlich doch eher speziell oder schwer zu finden.
Danke!