Ich habe vor ein Grundstück in einem Dorf in Sachsen zu kaufen. Auf dem Grundstück steht ein ca. 250 Jahre altes Haus, das bis vor 2-3 Jahre bewohnt und gewartet wurde. Das Dach, die Fenster und die Heizanlage sind neu. Für den Fall, dass im Züge einer Sanierung versteckte Mängel zum Vorschein kommen, die einen Abriss erforderlich machen, möchte ich hier im Forum die folgende Frage stellen.
Das Haus ist an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück (30-50 cm) errichtet worden, ähnlich wie mehrere andere Häuser im Dorf und insbesondere auf dieser Straße. Der Straßenfront des Grundstücks ist kurz, knapp 10 Meter. Das Grundstück ist sehr tief, wird aber nach hinten noch schmaler als zur Straße hin. Es ist aus meiner Sicht nicht möglich ein vernünftiges Wohngebäude unter Einhaltung der Standard-Mindestabstände zu den Nachbarn zu konzipieren.
Meine Frage ist: werde ich nach einem Abriss des alten Hauses eine Baugenehmigung für ein ähnliches Gebäude an der selben Stelle - Grundstücksgrenze - ohne große Komplikationen bekommen? Soll ich eine besondere Argumentierung im Antrag verwenden?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus