Kann mir jemand sagen, ob es am § 24 der Brandenburgischen Landesbauordnung in den letzten drei Jahren Veränderungen bezüglich der Ausführung (hochfeuerhemmend-feuerhemmend) im Dachraum gab? Bei
Mit Dank im Voraus!
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Mit Dank im Voraus!
Nun hat er von der Firma einen Nachtrag erhalten:
"Gemäß § 24 der Brandenburgischen Bauordnung und Auflage in der Baugenehmigung bieten wir Ihnen folgende Leistung an. Die geänderte Ausführung dieser Leistung ist eine Pflichtauflage.
Lieferung und Einbau von Feuerschutzplatten d=15 mm für die Erreichung des geforderten Feuerwiderstandes F30 sowie Einbau einer Bodenluke mit dem Feuerwiderstand F30 einschl. den entsprechenden Nachweisen.
Einbauort: Drempel, Dachschräge und Decke im Dachgeschoss"
Im Werksvertrag steht der schöne Satz "Der Qualitätsstandard unserer Häuser entspricht dem unserer Musterhäuser"
Das Bauvorhaben ist in Brandenburg, der Musterpark ist in Brandenburg (ca. 2 Jahre alt) ... also kann man wohl erwarten, dass auch das Musterhaus entsprechend F30 ausgeführt ist und die Firma, wenn sich seit Unterzeichnung des Werkvertrages nichts geändert hat, für den Nachtrag schlechte Karten hat.
Ich habe jedenfalls keine Änderungen in der Bauordnung gefunden.
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