etwas "kniffliger" Sachverhalt, aber relativ klare (hoffe ich!) Fragen:
Ich beabsichtige ein Grundstück mit "Wohnhaus" zu erwerben. Dieses befindet sich im Außenbereich und laut Flächennutzungsplan in einem Industriegebiet. Das Anwesen gehörte ursprünglich zu einer kleineren Siedlung, die im Rahmen der industriellen Nutzung der näheren Umgebung (Bergbau) entstand und heute bis auf eben dieses Anwesen und ein Nachbaranwesen komplett verschwunden (Verfall, Abriss) ist.
Das Wohnhaus selbst wurde 1939/40 als solches geplant, genehmigt und in Massivbauweise errichtet. Bis zum Jahr 2000 wurde es auch als Wohnhaus bewohnt, "grundsteuerlich" wird es bis heute als Zweifamilienhaus geführt.
Das Haus weist nur geringe bauliche Mängel (Außenputz) auf, es verfügt über eine öffentliche Zuwegung sowie Strom und (Ofen-) Heizung, ist jedoch nicht an die zentrale Wasserversorgung und auch nicht an die Kanalisation angeschlossen (für beides gab es funktionierende und zulässige Einrichtungen, die inzwischen jedoch nicht mehr existieren). Aus diesem Grund hat die zuständige Gemeinde mit dem letzten Eigentümerwechsel im Jahre 2001 die Nutzung des Hauses zu "normalen Wohnzwecken" per Bescheid aufgehoben, toleriert aber den "vorübergehenden Aufenthalt" großzügig, ohne diesen näher zu definieren.
In den vergangenen Jahren wurden Haus und Garten regelmäßig zu Freizeitzwecken genutzt. Die Wasserversorgung funktioniert aktuell über ein Regenwassserbecken, es gibt im Garten eine kleine Außendusche, als Toilette dient eine mobile Toilette. Eine nachträgliche Erschließung des Anwesens (Wasser/Abwasser) durch die Gemeinde kommt dauerhaft nicht in Frage.
Meine Fragen:
1. Wie ist im Rahmen der dargelegten Sachverhalte und dem beabsichtigten Erwerb der Bestandsschutz für das Anwesen zu qualifizieren?
2. Ist die mit dem Verweis auf die mangelnde Erschließung (Wasser/Abwasser) verfügte Aufhebung des Wohnrechts bzw. der Wohnnutzung "formal" korrekt und wenn ja, was folgt daraus für die künftige Nutzung des Anwesens? Gibt es unter den gegebenen Umständen überhaupt konkrete und auch rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeiten für das (Wohn-) Anwesen?
3. Wie kann unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände eine "halbwegs" fundierte Wertermittlung für den beabsichtigten Kauf erfolgen, ohne dabei auf ein aufwändiges und teures Gutachten zurückgreifen zu müssen?
Auch wenn meine Fragen im Grunde alle rechtlicher Natur sind, würde ich mich über konkrete Tipps oder Hinweise sehr freuen. Die praktischen Bezüge dürften doch auch dem einen oder anderen aufmerksamen Leser oder Forumsteilnehmer vertraut sein.