ich hoffe, ich bin mit meinem Problem richtig in diesem Forum und hoffe auf einige Gedanken hierzu:
Ich habe vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Bayern erworben, die über eine (Dach-) Terrasse verfügt. Diese Terrasse ist im Kaufvertrag explizit als Sondereigentum ausgewiesen, erscheint auch in den Zeichnungen der Teilungserklärung, der Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie dem Grundbuchauszug, den ich erhalten habe.
Leider sind inzwischen Zweifel aufgekommen, ob für die Terrasse eine Baugenehmigung vorliegt.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Kann ich aus dem Umstand, dass die Terrasse in der Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie dem Grundbuchauszug eingezeichnet ist bzw. erwähnt wird, ableiten, dass es eine Baugenehmigung gibt? Muss das Bauamt nicht von der Existenz der Terrasse wissen?
- Was kann mir passieren, wenn es keine Genehmigung gibt? Kann man eine nachträgliche Genehmigung erwirken?
- Wenn ja: Kann diese auch nicht erteilt werden? Was passiert dann?
Ich freue mich über jede sachbezogene Antwort und bedanke mich bereits im Voraus ganz herzlich dafür.
Beste Grüße.