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Unser Nachbar hat eine 15 m ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unser Nachbar hat eine 15 m ...

Unser Nachbar hat eine 15 m lange Garage mit einer Höhe von 3 m auf der Grundstücksgrenze. Diese hat er als Dachterrasse genutzt und hat auch ein fest installiertes ca. 1 m hohes Geländer installiert. Nachdem er ständig von oben die Kinder anbrüllt, haben wir uns an das Bauamt Schwabach in Bayern/Franken gewendet. Er wurde aufgefordert, das Geländer zu entfernen und die Garage nicht mehr als Dachterrasse zu nutzen. Dies ist nun 2 Jahre her. Er hat in unsere Richtung ein Stück Geländer entfernt, stattdessen Stacheldraht hingelegt, und brüllt immer noch von oben runter. Muss er nicht mit dem Geländer 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, sprich, eigentlich bei einer Garage von 2,90 Breite, das gesamte Geländer entfernen? Und wieso wird vom Bauamt nicht nachkontrolliert?
  • Name:
  • nicola roller
  1. Akteneinsicht

    Nehmen Sie Akteneinsicht und lassen Sie sich die Baugenehmigung der Garage zeigen. Die Garage ist vermutlich zu lang und zu hoch und darf in der Gesamtheit nicht als Terrasse genutzt werden auch nicht zum Teil wenn sie breiter als 3 Meter wäre. Schwarzbauten verjähren nie, eventuell aber Ihr Einspruchsrecht. Bauämter sind immer untätig wenn von außerhalb auf Baumängel hingewiesen wird. Hier sind fundamentale Nachbar-Schutzrechte verletzt. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Was

    soll die Akteneinsicht bringen? Das Bauammt weiß ja schon Bescheid und war schon tätig! Schriftlicher Antrag auf "Baurechtliches Einschreiten" wegen eines baurechtswidrigen Zustandes. Dann ist es auf Papier und Aktenkundig, dann müssen die was machen. Ansonsten nach vier - sechs Wochen mal eine Erinnerung schreiben und evtl. eine Untätigkeitsklage androhen, dann geht da sicher was!
  3. Vielen Dank für eure Antworten zwecks ...

    Vielen Dank für eure Antworten zwecks Garage. Kann ich das selbst erledigen mit dem Bauamt oder soll ich mir einen Fachanwalt nehmen. Ich habe in den letzten 2 Jahren schon mehrfach hinterher telefoniert, bzw. E-Mails geschrieben. Aber nichts ist passiert.

    An die 15 Meter lange Garage ist übrigens im Anschluss noch ein Bretterverschlag von 3 M Länge gebaut. So ist unser komplettes Grundstück an einer Seite mit 18 m Wand bebaut. Das heißt, er hat sich unsichtbar gemacht, und wir werden permanent von der Garage aus beobachtet und gemaßregelt.

  4. Akteneinsicht bringt viel

    Hier geht es um mehrere Bauverstöße, einmal eine illegale Dachnutzung und eine Überschreitung einer zulässigen Grenzbebauung. Das Bauamt hat bisher nur die illegale Dachnutzung zur Anzeige bekommen und regelt das vom Schreibtisch aus oder auch nicht. Die Überschreitung der max. Grenzbebauung lässt sich nur an Hand der Bauunterlagen beweisen, also bringt die Akteneinsicht schon was. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. In Bayern ist ja einiges anders als im Rest der Republik

    aber Akteneinsicht in Nachbars Bauakte wird es wohl auch dort nicht geben.

    Wenn das Amt von sich aus nicht tätig wird, dann gehen Sie denen auf den Senkel. Hilft das nichts, an deren Vorgesetzten (Landrat, Bürgermeister). Hilft das auch nicht, an die entsprechende oberste Baubehörde. Das ist das für Bauen zuständige Ministerium.

    Und bringen Sie Ihren Kindern bei, zurückzuschreien. Zum Beispiel ganz laut zu schreien "Sie dürfen da gar nicht stehen, Ihre Dachterrasse ist illegal" Am besten noch so, dass es alle anderen Nachbarn mitbekommen. Und immer ein Fernglas dabei haben und den Nachbarn bis ins letzte damit beobachten. Es gibt Typen, die verstehen (Leider) keine andere Sprache als das 1-1 Echo.

  6. doch doch

    Foto von wiki

    Bei berechtigtem Interesse (Nachbarschaftsrecht) wird man selbst im erzkatholischen Bayern mal die Privatsphäre hintanstellen und den Nachbarn in die Bauakte schauen lassen. Dann fotografieren Sie sich mal ab, was "eigentlich" an Bebauung entlang der Grundstücksgrenze eingetragen ist. Alles andere zeigen Sie dann als Schwarzbau an und beantragen dessen Rückbau.

    Bzgl. der unerlaubten Dachterrassennutzung ergibt sich doch gleich die nächste Frage: War da überhaupt eine Tür zur Dachfläche in der Baugenehmigung des Hauses? Vermutlich nicht! Fotografieren Sie den Nachbarn jedes mal, wenn er auf dem Dach rumrennt mit Datum! Fotografieren Sie mal die Gesamtsituation der Dachterrasse mit oder ohne Absturzsicherung und die Ausdehnung ... Toll wäre natürlich, wenn das Bauamt den Rückbau des Terrassenbelages und den Rückbau der Tür zu einem Fenster verfügen würde.

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