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Grenzbebauung und Fenster darin
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung und Fenster darin

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe im Dez. eine 100 Jahre alte Hofreite gekauft. Rund um mein Grundstück ist überall Grenzbebauung, ist auch alles soweit okay. Ein Gebäude, war früher mal ein Kuhstall der zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut wurden, liegt aber auch schon 10-15 Jahre zurück! Als er den Stall umbauen wollte, fragte er nach ob er Fenster Einbau könnte aber die Vorbesitzer haben das abgelehnt, dadurch hat er das Dach etwas zurück gebaut und konnte dann wohl ohne Genehmigung im Dach Fenster Einbauen, er hat aber dabei im unteren Bereich 2 Fenster gesetzt die mich stören und genau auf der Grenze sind. Was habe ich für rechte das der die Fenster wegmahcen muss oder kann ich einfach was davor Bauen, Garport oder auch einfach nur eine Wand?
  • Name:
  • MS
  1. mach doch

    Foto von wiki

    wENN ER FÜR DIE Fenster KEINE Baulasteintragung hat, dann kündige an, dass du sie verbauen wirst und er sie bitte brandschútzgerecht schließen möge. Kast ja vorher noch mal beim Bauamt nachfragen, ob diese Fenster irgendwo genehmigt worden sind. Wenn nicht zu mit den Dingern.
  2. danke für die Antwort, sowas wie ...

    danke für die Antwort, sowas wie Gewohnheitsrecht gibt es nicht?
  3. Schwarzbauten verjähren nie

    Für die Akteneinsicht "berechtigtes Interesse" geltend machen und im Gespräch "eine Gefahr für Leib und Leben" ansprechen. (Brandschutzmangel) Eventuell wird wegen der Fenster das Amt selbst tätig, also auch ein Foto machen. In Abstandsflächen können Garagen und Schuppen errichtet werden. Also so wie Vorredner Verfahren. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Und klären, ob auf ihrem Grundstück ...

    Foto von wiki

    Und klären, ob auf ihrem Grundstück unter Umständen eine Baulast eingetragen ist. Dann sieht das Ganze nämlich rechtlich schon wieder etwas anders aus.
  5. kann er eine Genehmigung vom Amt ...

    kann er eine Genehmigung vom Amt bekommen haben, ohne das es ein zustimmen vom Eigentümer gibt?
  6. Normal

    nicht, aber was ist heute noch normal. Mal in die Baugenehmigung vom Umbau schauen. Da waren sicher Fenster geplant und wurden abgelehnt!
  7. Baulast hat der Verkäufer zu melden

    Eine Baulast hat Ihr Verkäufer im Vertrag zu melden und führt zu einer Verminderung des Kaufpreises. Wenn er das verschwiegen hat wäre das arglistige Täuschung. Da aber in der Eingangsfrage von einer Ablehnung der Fenster die Rede war, ist nicht mit einer Baulast zu rechnen. Komisch ist aber, dass der Vorbesitzer die Fenster offenbar geduldet hat. Rechnen Sie deshalb mit der Behauptung, die Fenster seien durch das Bauamt genehmigt. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  8. kann mir noch jemand sagen wie ...

    kann mir noch jemand sagen wie ich auf dem Bauamt vorgehen soll, so das ich die richtigen Antworten bekomme. Muss das Bauamt mir die den Bauantrag von dem Nachbaren zeigen? Ich wollte erst mit dem Nachbaren reden wenn ich Bescheid weiß wie alles gelaufen ist!
  9. Genau so,

    Du gehst zum Bauamt und sagst, dass du der direkte Nachbar bist und hast begründetes Interesse in die Bauakten ein zu sehen. Du benötigst hauptsächlich den Umbau von vor 15 Jahren und daraus wieder, wie die Grenzwand zu deinem Grundstück aussieht. Die Ansicht wird am meisten Aussagen. Digicam mitnehmen und abfotografieren, dann hast du Material um mit dem Nachbarn zu sprechen oder du weist das Bauamt gleich auf einen baurechtswidrigen Zustand hin. Dann müssen die tätig werden.
  10. Amt muss tätig werden und zwar ohne Antrag

    Lassen Sie sich nicht darauf ein, einen "Antrag auf amtliches Einschreiten" zu stellen, dann kommen Kosten auf Sie zu. Das Amt hat vermutlich bei der Bauabnahme vor 15 Jahren geschlampt und wird jetzt noch Kosten herausschlagen. Auch eine Verjährung kann nicht behauptet werden. Wichtig ist der Punkt, ob die baurechtliche Genehmigung eingehalten ist. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  11. Und wie,

    soll das Amt vom rechtswidrigen Zustand Kenntnis bekommen? Durch einen Hinweis oder eine Anzeige. Das kann man auch mündl. machen, aber der TE muss zum Amt sagen, tut was. Sobald er das macht, stellt er einen Antrag auf ... Sag ich doch :-)
  12. ganz einfach

    Foto von der Bauberater

    "wiki" schreibt einen anonymen Brief: "Im Rahmen der Organisation eines Grundstücksverkaufs wurde das Vorhandensein von Fenstern in der Grenzwand des Objektes Mustrerstraße XX thematisiert. Die Fenster weisen auf das zu verkaufende/verkaufte Grundstück ... Wir gehen davon aus, dass die Fenster ohne Baugenehmigung und ohne nachbarschaftsrechtliche Zustimmung eingebaut worden sind, siehe beiliegende Fotos. Die Fenster erwecken den Anschein, dass es sich hier um "nicht genehmigte Fenster handelt, die bauordnungsrechtlich unzulässig sein dürften (Schwarzbau). "

    Das Amt dürfte verpflichtet sein, auch anonymen Anzeigen nachzugehen.

    Sie selbst recherchieren in eigener Sache im Aktenarchiv des Bauamtes und "wissen erstmal nichts von dem anonymen Brief. Kann ja ein Makler oder ein anderer Kaufinteressent geschrieben haben! "

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