laut Bebauungsplan für unser Grundstück sind bis zu 2 Vollgeschosse erlaubt. Nun wollten wir ein Stadthaus mit 2 Vollgeschossen bauen, allerdings hat so ein Stadthaus (auch Stadtvilla genannt) ein Zeltdach mit geringer Neigung. Zeltdächer sind aber im Bebauungsplan nicht erwähnt. Hier heißt es Satteldächer, Krüppelwalmdächer und Pultdächer (gegeneinander laufend) mit einer Neigung von 30-48 °. Die Traufhöhe darf max. 4,30 m betragen. Wie soll man denn mit so einer geringen Traufhöhe ein Haus mit 2 Vollgeschossen bauen? Gibt es da Möglichkeiten, dass wir doch noch unsere Stadtvilla bauen können? Wir wollen auf jeden Fall keine Schrägen in den oberen Zimmern!
MfG J. Müller (Hessen)