sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraus, die vom Bauamt abgenommen werden muss. "
Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.
Was ist richtig?
Hier sind Sie:
Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.
Was ist richtig?
more Input please - und ein Name unterm Text macht eine noch so dröge Frage zumindest etwas persönlicher ...
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abgeschlossenheit, Teilungserklärung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Abgeschlossenheit, Teilungserklärung" oder verwandten Themen zu finden.
Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum