Wir haben eine MRH gekauft und bisher noch keine Bebauung über die ursprüngliche Bebauung vorgenommen. NBAUO (Niedersachsen) gilt.
Die Nachbarn zur linken haben mit Genehmigung der Vorbesitzer meines Hauses eine Terrassenüberdachung (links, rechts und oben Glas) vorgenommen. Eine Baugenehmigung wurde dafür nicht beantragt. Die Glasflächen haben keine feuerhemmende Wirkungen (F30 oder F90 fehlt somit). Die Terrassenüberdachung steht mit der Glaswand auf der Grundstücksgrenze.
Auf der rechten Seiten bestehen bei uns und den Nachbarn jeweils eine Kellertreppe (außen) mit einer Trennwand auf Geländeniveau (Trennung der Treppen). auf Seiten des Nachbarn ist eine Holzterrassenüberdachung (Seiten aus Holz (1 m Abstand zur Grenze), Dach Plastik). Bei uns steht seit Bau eine kleine Trennwand (ca. die Hälfte). Hier gab es ein Zustimmung des Vorbesitzers. Gleichzeitig hatten die vorherigen Besitzer sich darauf geeinigt, dass der Nachbar zur Rechten später auch einen Wintergarten errichten darf. eine Baugenehmigung besteht nicht. Baulasten sind nirgends eingetragen.
Wir wollen nun einen Wintergarten errichten und haben ein kleines Problem. Nachbarn zu Rechten (südlich von uns) ist eigentlich alles egal und gibt uns die Zustimmung für eine Bebauung.
Die Nachbarn zur linken haben den Wunsch, dass wir eine Glasfront auf die Grundstücksgrenze setzen. Das findet das Bauamt nicht so richtig schön. Wir eigentlich auch nicht, da es sich bei uns ja um einen Raum handelt. Wir wissen natürlich, dass die Nachbarn dadurch im sonnigen Süden eine Wand vorgesetzt bekämen. Das Bauamt hat Probleme mit dem Brandschutz (F30). Wenn wir eine Verglasung (F30) kaufen, kann ja keine Partei mehr die Scheiben von außen Putzen. Wenn wir die Fenster zum Öffnen kaufen, ist die Technik sehr teuer, um im Brandfall das Fenster automatisch zu schließen. Gleichzeitig ist das Fensterglas extrem teuer (statt 2.000 ca. 12.000,00).
Wir wollen keinen Streit mit den Nachbarn. Sind aber so ein bisschen in der aussichtslosen Lage. Eigentlich könnten wir ja auch eine Terrassenüberdachung bauen, ohne Einverständnis der Nachbarn. Trotzdem müssen wir dabei die Brandschutzbestimmungen einhalten. Bautechnisch gibt für die Nachbarn keine Unterschiede zwischen Terrassenüberdachung und Wintergarten. In beiden Fällen müssen wir eine Mauer errichten (im Ausnahmefall, F30 Verglasung wobei die Kostenfrage nicht gelöst ist). Beim Bauamt wurde mir gesagt, dass ich auf Bedürfnisse der Nachbarn Rücksicht nehmen muss.
Einen Bauantrag haben wir noch nicht eingereicht. Die Nachbarn zur linken würden uns für einen Wintergarten mit Glasflächen eine Erlaubnis erteilen, mit Brandschutzmauer aus Stein hingegen nicht. Eine Beteiligung an den Mehrkosten wird von der Seite hingegen auch abgelehnt.
Baukosten im Vergleich:
1) Mauern links und rechts, Glasfläche oben mit Holzkonstruktion oben plus 4 flügelige Türen vorne ca. 5.000 €
2) F30 Glas links und rechts, Glasfläche oben mit Holzk. oben plus 4 flägelige Türen vorne ca. 16.000 €
Ein Rechtsstreit hätte wohl entweder zur Folge, dass kein Nachbar mehr eine Bebauung hat oder wir eine Genehmigung für eine Mauer-Variante erhalten würden. Ausgang ungewiss?!
Bauamt will auch nicht vermitteln. Sagt, dass wir das untereinander lösen müssen. Ich habe wohl aber nur privatrechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Dann bin ich der Buhmann ...
Gibt es einen anderen Lösungsansatz?