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Genehmigungsfreies Aufstocken?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Genehmigungsfreies Aufstocken?

Unser Nachbar hat sein Gebäude direkt auf der Grenze stehend gebaut (2 cm auf seiner Seite, haben es vermessen lassen) und dieses ist ca. 4,50 m hoch (Erdgeschoss + Kniestock).
Auf unserer Seite befindet sich unsere Einfahrt sowie Garten, jedoch planen wir den Bau eines Wintergartens, der ca. 4 Meter von dem Nachbarhaus entfernt ist.
Meine eigentliche Frage bezieht sich jedoch auf ein Umbauvorhaben des Nachbars. Er meinte er könnte ohne unsere Genehmigung bzw. Einwilligung auf sein Gebäude einen weiteren Stock sowie einen Kniestock aufsetzen (eigentlich meinte er: er kann so hoch bauen wie er will, und wir können nichts machen).
Das Kellergeschoss des Nachbars wird momentan schon als Wohnraum genutzt, wobei dieser nicht dafür ausgewiesen ist.
Ist das mit dem genehmigungsfreien Aufstocken wirklich der Fall? Damit wäre fast unser gesamter Hof beschattet.
Das Bundesland ist Hessen, jedoch komme ich mit der Bauordnung nicht so wirklich zurecht bzw. Ich kann nichts daraus erkennen.
Kann man da etwas unternehmen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe :)
  1. lassen Sie abreißen ...

    Alles was zum Wohnen näher als 3 Meter an die Grenze gebaut wird muss der Nachbar genehmigen und Abstandsflächen übernehmen.
    Grenzbebauungen sind immer genehmigungspflichtig.
    Lesen Sie in der Hessischen Bauordnung unter "genehmigungsfreies Bauen", Wohnräume an der Grenze sind nicht enthalten.
    Wohnen im Keller ist eine genehmigungspflichtige Umnutzung.
    Genehmigungsfrei ist etwas, wenn man keine Befreiung von Genehmigungen braucht (man also weiter als 3 Meter von der Grenze weg ist) und das Vorhaben in der Auflistung von genehmigungsfreien Bauwerken im Anhang der HBO aufgeführt ist.
    Das trifft für den Wintergarten zu wenn er nicht über 30 m² ist.
    Sie füllen den Vordruck nach § 55 HBO aus, legen Plan und Auszug aus der Flurkarte bei mit rot eingetragenem Vorhaben sowie einer Baubeschreibung und Flächenberechnung und ab zur Gemeinde.
    Wenn alles richtig ist, bekommen Sie eine Mitteilung, dass die Gemeinde kein Bauantrag verlangt, das ist die Genehmigung.
    Der Nachbar hat aber einen Schwarzbau, der selbst bei gutwilligster Verdrehung von Verwaltungsvorschriften nicht genehmigungsfähig ist ... das bedeutet Abriss, als erster Schritt ein Bau- und Nutzungsverbot.
    Gruß und viel Spaß bei dem was kommt ...
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Der jetzige Bau wurde von uns damals genehmigt, ...

    Der jetzige Bau wurde von uns damals genehmigt, jedoch nichts weiter. (also die 5,50 m Höhe)
    Die eigentliche Frage bezieht sich darauf, ob es ihnen gestattet ist, ohne weitere Genehmigung von uns einfach aufzustocken bzw. Änderungen am Haus vorzunehmen (Balkone vorne bzw. hinten)?
  3. was nun zu beachten ist

    Wenn es eine Nachbargenehmigung gibt, gibt es auch damals einen Bauplan auf den sich die Genehmigung bezieht.
    Dafür gilt die Genehmigung und nicht für Umbauten in der Zukunft.
    Folglich benötigt der Nachbar eine neue Genehmigung sowohl von Ihnen als auch vom Amt.
    Lassen Sie sich auf dem Bauamt die Genehmigung zeigen (Einsicht in die Baugenehmigung durch berechtigtes Interesse)
    Nun könnte aber auch Ihr Wintergartenprojekt gefährdet sein wenn es in die Abstandsflächen hineinragt.
    Man gibt keine Nachbargenehmigungen welche die Bebaubarkeit des eigenen Grundstückes einschränken.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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