Hallo,
ich möchte ein Bürogebäude zu Wohnzwecken nutzen. Die Nutzungsänderung wurde nun beim Bauamt eingereicht und warte auf einen Bescheid der Anfang August kommen soll. Es werden keine Räume verändert. Muss ich nach einem positiven Bescheid Zeichnungen einreichen? Sachsen Anhalt
Nutzungsänderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nutzungsänderung
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Mit dem Antrag einreichen
Zum Nutzungsänderungsantrag gehört eigentlich immer ein Bestandsplan und sofern bauliche Änderungen vorgenommen werden zusätzlich Zeichnungen, in denen die Änderungen dargestellt sind.
Was haben Sie beim Bauamt eingereicht? Nur das Antragsformular?
Guss -
Nutzungsänderung
einen Lageplan -
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einen Lageplan -
Eingangsbestätigung?
Haben Sie schon eine Eingangsbestätigung erhalten?
Ich vermute, dass Sie entweder ein Schreiben mit Nachforderung der Bauzeichnungen erhalten oder der Antrag wegen Unvollständigkeit (kostenpflichtig) zurückgewiesen wird.
Gruß -
Nutzungsänderung
Hallo,
ich musste alles angeben ob erschlossen usw
Es soll im August eine Entscheidung kommen. Meine Frage ist nun ob ich dann einziehen kann, ich verändere ja nichts. -
Genehmigung abwarten
Sie dürfen die Nutzungsänderung erst vollziehen wenn der Antrag genehmigt ist.
Ausgangspunkt ist die letzte Baugenehmigung.
Wenn es ein Gewerbegebiet ist erhalten Sie für die komplette Umnutzung keine Genehmigung, nur eine Verwalterwohnung ist zulässig.
Gruß
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