Nutzungsänderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung

Hallo,
ich möchte ein Bürogebäude zu Wohnzwecken nutzen. Die Nutzungsänderung wurde nun beim Bauamt eingereicht und warte auf einen Bescheid der Anfang August kommen soll. Es werden keine Räume verändert. Muss ich nach einem positiven Bescheid Zeichnungen einreichen? Sachsen Anhalt
  • Name:
  • Korn
  1. Mit dem Antrag einreichen

    Zum Nutzungsänderungsantrag gehört eigentlich immer ein Bestandsplan und sofern bauliche Änderungen vorgenommen werden zusätzlich Zeichnungen, in denen die Änderungen dargestellt sind.
    Was haben Sie beim Bauamt eingereicht? Nur das Antragsformular?
    Guss
  2. Nutzungsänderung

    einen Lageplan
  3. Nutzungsänderung

    einen Lageplan
  4. Eingangsbestätigung?

    Haben Sie schon eine Eingangsbestätigung erhalten?
    Ich vermute, dass Sie entweder ein Schreiben mit Nachforderung der Bauzeichnungen erhalten oder der Antrag wegen Unvollständigkeit (kostenpflichtig) zurückgewiesen wird.
    Gruß
  5. Nutzungsänderung

    Hallo,
    ich musste alles angeben ob erschlossen usw
    Es soll im August eine Entscheidung kommen. Meine Frage ist nun ob ich dann einziehen kann, ich verändere ja nichts.
  6. Genehmigung abwarten

    Sie dürfen die Nutzungsänderung erst vollziehen wenn der Antrag genehmigt ist.
    Ausgangspunkt ist die letzte Baugenehmigung.
    Wenn es ein Gewerbegebiet ist erhalten Sie für die komplette Umnutzung keine Genehmigung, nur eine Verwalterwohnung ist zulässig.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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