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Baugenehmigung nicht vorhanden, baustopp, wie kann es weiter gehen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung nicht vorhanden, baustopp, wie kann es weiter gehen

Hallo zusammen.
Ich hatte heute ungebetenen Besuch ... als absoluter Anfänger auf den Bau sektor ... steigt einbißchen Panik in mir Hoch.
Vielleicht habt Ihr ein offenes Ohr und einen guten Ratschlag
Vorgeschichte.
Ich habe ein Hausg ekauft, das sehr nah an einen anderen steht.
Die damaligen Vorbesitzer haben sich schriftlich geeinigt das bis auf einen Meter eine Garage an das Nachbargrundstück gebaut wird.
Über der Garage ist ein Badezimmer. Mit einer Schräge.
Jetzt Status/Vorhaben:
Nun wollten wir das Dach ausbessern und und die Schräge einbißchen hochsetzten und begradigen. An der höchsten Stelle haben wir um 50 cm und an der niedrigsten Stelle ca. 150 cm aufgebaut.
Nun bekam ich heute einen Besuch von der Baubehörde.
Ergebnis: Baustopp.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen und kann ungefähr abschätzen wie es weitergeht:
Was werde ich benötigen, Strafe, wenn ja welche Art und wie hoch.
Gruß Robert
  • Name:
  • Robert
  1. Na, schöner Mist

    Also Badezimmer über der Garage? Bedeutet das, dass das Badezimmer schon da war? Möglicherweise hat der Vorbesitzer das Badezimmer bereits ohne Genehmigung errichtet. Ich vermute mal, das Badezimmer durfte auf der Garage gar nicht gebaut werden. Wenn es irgend einen Bestandschutz gab, ist der durch Ihre Bauarbeiten nun wohl erloschen. Sie sollten sich von einem Entwurfsverfasser (Architekt/Bauingenieur) beraten lassen, ob da ein nachträglicher Bauantrag möglich ist und Sinn macht. Evtl. muss der Nachbar da auch zustimmen. Wenn Sie keinen Bauantrag einreichen, bzw. eine Genehmigung gar nicht in Aussicht gestellt werden kann, ist nicht das Ordnungsgeld das größte Problem, sondern eine mögliche Rückbauverfügung, nicht nur über Ihre Änderungen, sondern möglicherweise des ganzen Badezimmers.
    Schauen Sie mal in Ihren Unterlagen, was bisher von Ihrem Haus genehmigt wurde. Wenn Sie keine Unterlagen haben, können Sie die auch beim Bauamt einsehen. Wenn Genehmigungen für Gebäudeteile fehlen, dann wenden Sie sich mal an den Verkäufer, was er dazu sagt.
    Gruß
  2. Schwarzbau

    Sie haben einen Schwarzbau gekauft.
    Ein Schwarzbau wird weder durch die Zeit noch durch Kauf legal.
    Wenn die Vorbesitzer sich mündlich was genehmigt haben gilt das bei Verkauf nicht mehr.
    Die Behörde hat also jahrelang durch Nichtwissen geduldt und ist eventuell jetzt vom gleichen Nachbarn aufgescheucht worden weil dem ihre Nase nicht gefällt oder die neue Baumaßnahme hat schlafende Hunde geweckt.
    Letztendlich wurden Sie vom Verkäufer arglistig getäuscht und sie könnten rückabwickeln.
    Zum legalisieren brauchen Sie einen Bauantrag mit einer Abstandsregelung welche im Grundbuch einzutragen ist.
    Das wird Baulast genannt und mindert den Wert des Nachbargrundstückes.
    Also wird das verweigert.
    Ein Rückbau (Teilabriss) ist so unvermeidlich.
    Sie hätten das ganze aber merken müssen als Sie beim Kauf doch hoffentlich die Hausunterlagen eingesehen haben.
    Alles was nicht genehmigt ist ist illegal!
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Hallo und Danke für Euren Antworten, die mir ...

    Hallo und Danke für Euren Antworten, die mir Angst machen ...
    Ja das Badezimmer war vorhanden, leider liegt mir keine Baugenehmigung vor.
    Das einzige was ich habe, ist eine Einverständnis Erklärung vom damaligen Nachbarn für den Anbau auf der Garage ... die (und die Garage) bis ca. 1 m an das Nachbarhaus rangeht.
    Diese Rückbauverfügung ist der aller letzte Schritt oder eher die Norm ...
    Gruß Robert
  4. ein Versuch ist es Wert

    Versuchen Sie eine Duldung mit der Nachbargenehmigung zu erreichen.
    Aus Formalität kann das Bauamt die Wiederholung der Genehmigung auf dem entsprechenden Formblatt und die Eintragung der Baulast verlangen.
    Macht der Nachbar da mit?
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Duldung. Hmm. Da cih den Nachbarn gar nicht ...

    Duldung.
    Hmm.
    Da cih den Nachbarn gar nicht kenne, aber er auch zurzeit Anbaut ist es wirklich ein Versuch Wert.
    Robert
  6. soweit ich es verstanden habe ...

    wurde hier vom Fragesteller eine langjährige Übereinkunft zwischen den beiden ehemaligen Nachbarn durch das "Begradigen" der Dachschräge (sozusagen) aufgekündigt.
    Eine Erhöhung um bis zu 1,5 m ist keine kleine Baumaßnahme ... unabhängig davon dass das Ganze sowieso ungenehmigt ist.
    ... möglicherweise kam die Info ja vom Nachbarn?!
    Gruß
  7. Das Alles ...

    Das Alles hilft ja nicht so richtig weiter.
    @Robert
    Telefonier' die Architekten aus Deinem Branchenbuch ab und frage, wer Erfahrungen mit dem zuständigen Bauamt hat und sich zutraut, die Sache "ins Reine" zu bringen.
    Das kostet zwar auch Geld, aber mit Sicherheit wesentlich weniger als ein Rückbau.
    Freundliche Grüße
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