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Bauvorhaben Einfamilienhaus auf 1600 m² Grundstück  -  Problem angeblicher Außenbezirk usw ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvorhaben Einfamilienhaus auf 1600 m² Grundstück  -  Problem angeblicher Außenbezirk usw ...

Hallo zusammen,
zum elterlichen Haus gehört ein Grundstück von ca. 2000 m², von denen ca. 1600 m² meiner Mutter gehört und ca. 400 m² ihrer Schwester.
Nun ist die Idee aufgekommen, die 1600 m² für ein Einfamilienhaus (mit Keller und Doppelgarage) zu nuten. Das Haus soll nicht vermietet werden, sondern durch mich (Sohn) bewohnt (und gebaut) werden.
Das ganze soll in den nächsten 2-3 Jahren realisiert werden.
Die ortlichen Gegebenheiten sind folgende ...
Bundesland NRW, PLZ 52 ... (Aachen Kreis)

1) Das Grundstück liegt 50 m vor dem Ortsausgang, der gleichzeitig auch in diesem Bereich die Kreisgrenze darstellt.

2) Meines Wissens ist das Grundstück zurzeit als Ackerland bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche ausgeschrieben.

3) Unmittelbar an einer Grundsseite verläuft eine Landesstraße inkl. Seitenstreifen und Fußgängerweg. An einer anderen Seite verlauft ein "Fußweg" oder Anliegerweg, der durch Poller nicht für den Fahrzeugverkehr freigegeben ist. Hinter dem Grundstück ist "Feld" bzw. eine Pferdekoppel. An der Seite wo das Elternhaus steht befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien.

4) Das Grundstück grenzt an der Seite mit dem Fußweg an ein Gewerbegebiet. Dort befindet sich neben Handwerksbetrieben (Sanitär, Fenster, Dachdecker, Bauunternehmung) auch ein Aldi, ein Sportpark, Kfz-Betriebe, Bürogebäude und eine Moschee.
=> gebaut werden soll auf der freien Fläche in der Nähe zur Landesstraße und dem Fußweg (siehe 3)
Nun zur Problematik:
vor ca. 23 und 12 Jahren wurden mal Bauanträge gestellt  -  zum einen durch meine Eltern und Großeltern, zum anderen durch meine Tante. Meines Wissens war aber ein Architekt oder Anwalt an der Sache beteiligt, die Anfragen wurden also von "privat" gemacht.
Diese wurden dann unter diversen und immer wieder unterschiedlichsten Argumenten abgelehnt, wie z.B. Außenbezirk ("keine Neuansiedlung gewünscht"), Lage für eine Grundstückszufahrt zu nah an der "Hauptverkehrsstraße" (dabei parken die Besucher des Sportparks den Seitenstreifen zu und die Kunden eines "fliegenden Blumen- und Gemüsehändler" mit feststehendem Stand blockieren den Seitenstreifen bzw. eine Bushaltestelle), Land wäre Ackerland und nicht für die Baunutzung vorgesehen
Die Frage ist nun, wie man nun am geschicktesten vorgehen sollte.
Der einzige Tipp (vor Jahren) war ein Gewerbe anzumelden oder "in die Partei einzutreten". :-(
Sollte man direkt einen fähigen Architekten und Anwalt für Baurecht einbeziehen oder erst einmal als "Privatperson" einen neuen Versuch starten.
Gruß.
FJ

  • Name:
  • Frank J.
  1. Bebauung Ortsrand

    Nach Ihren Beschreibung der Vorgänge der letzten Jahre zur gewünschten, angefragten Bebauung kann ich Ihnen nur empfehlen:
    grundsätzliche Vorbesprechung mit einem Fachanwalt für Baurecht, bzw. Erstgespräch mit einem erfahrenen Architekten aus Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis (ggf. mit entspr. Parteibuch ;-)) mit Prüfung der gundsätzlichen Bebaubarkeit, Genehmigungsfähigkeit.
    Sollte eine Prüfung des Vorhabens positiv ausfallen, sollten Sie durch diese hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden.
    . -.
    Den Versuch als "Privatperson" einen neuen Anlauf zu starten sehe ich als, gem. Ihrer Beschreibung, eher wenig erfolgversprechend an.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Danke & Überarbeitung des Beitrages ...

    Danke erstmal für die Einschätzung und den Tipp ...
    Hier noch ein paar kleine Änderungen des Beitrages:

    1) Es sollte natürlich heißen, dass vor 12 bzw. 23 Jahren KEIN Anwalt oder Architekt an der Sache beteiligt war!

    2) Zum Gewerbegebiet ist noch anzumerken, dass dort auch einige  -  wenn wohl auch teils zum Gewerbebetrieb gehörende  -  Wohnhäuser (Einfamilienhaus als auch 1-2 Mehrfamilienhaus (MFH)) stehen.

    • Name:
    • Frank J.
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