Ist es laut bayerischer Bauverordnung ohne Genehmigung zulässig bei einer Garage eine doppelseitige Grenzbebauung durchzuführen, wenn die Größe des umbauten Raumes und die max. 8 m Länge eingehalten werden!?
Wenn nur eine einseitige Grenzbebauung zulässig wäre, ist dann die Unterschrift des Nachbarn erforderlich, um eine Genehmigung zu erhalten!?
Doppelseitige Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Doppelseitige Grenzbebauung
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Baugenehmigung: Nebenanlagen auf Grundstücksgrenze
nach BayBO § 63 sind notwendige Nebenanlagen (wie bspw. hier die Garage) genehmigungsfrei, wenn diese die Regelungen des § 4 erfüllen. Also ist Ihre Garage (Grenzbebauung), nach Ihren Mitteilung, wenn die Anforderungen an m³, Traufhöhe und die 8 m-Regelung (je Grundstücksgrenze) eingehalten wird grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings möchte ich Ihnen empfehlen, zur Klärung und Absicherung, einen Architekten einzuschalten.
Kostet nicht allzu viel.
MfG
R. Kaiser
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- … im hinteren Bereich für Fahrräder und Gartengeräte sehr groß, sodass eine Grenzbebauung ausgeschlossen und nie vorgesehen war. Die Garage steht mit dem hinteren …
- … dem Nachbargrundstück auf gleicher Höhe jetzt (völlig korrekt) eine Doppelgarage mit Grenzbebauung errichtet, und dabei wird offensichtlich, dass die vorgesehenen 3 m nur …
- … diese 25 cm wohl kaum beeinträchtigen. Zumal der Nachbar ja eine Grenzbebauung vornimmt und von daher schon eine Brandschutzwand errichten muss. …
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- … Ohne Ortskenntnis würde ich sagen, das Sie Ihre 9,0 m Grenzbebauung nicht ausgenutzt haben und eine Garage noch geht. Vorausgesetzt der Rest …
- … Ich hätte die Grenzbebauung mit meinem Hauptgebäuden von 9 m schon mehr als ausgeschöpft …
- … Wohngebäude ist mit 14 m Länge nicht privilegiert, somit ist die Grenzbebauung nicht ausgeschöpft, also möchten Sie jetzt ein solches Gebäude bauen. …
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