Einen schönen guten Tag!
Ich habe in diesem Forum schon einiges über die "Nachbarschaftsproblematik" gelesen, dennoch würde ich gerne in eigener Sache um Rat oder einen Lösungsweg fragen.
Mein Problem: Ich habe ein halbseitig bebautes Grundstück teilen lassen, um das Haus besser verkaufen zu können und das abgeteilte Grundstück an einen Bauinteressierten Käufer zu veräußern. Da ich absoluter Laie in diesem Bereich bin, habe ich mich vorab beim Bauplanungsamt über die Sinnmäßigkeit dieses Vorhabens erkundigt. Ich bekam die Auskunft, dass sowohl die Grundstücksgröße wie auch die geplante 1,5-geschossige Bebauung aus Bauplanungsrechtlicher Sicht unproblematisch, ja sogar wünschenswert seien, da dadurch eine Baulücke im Straßenbild geschlossen würde. Das klang gut und ich handelte.
Was man mir nicht sagte: Durch die Teilung soll nun das "neue" Grundstück außerhalb des B-Planes liegen. Also forderte das Bauordnungsamt die Zustimmung der Nachbarn ein. Jetzt verweigern mir 2 der 5 "betroffenen" Nachbarn die Zustimmung, womit das Ziel der Veräußerung des Grundstückes wie auch eine eigene bauliche Nutzung ausgeschlossen sind. Alles reden und argumentieren, selbst ein Grenzabstand von 8,5 m zum Nachbarn haben leider nichts bewirkt. Die beiden scheinen sich daran zu erfreuen, dass ich nun hilflos dastehe. Sie haben/zeigen auch kein Interesse am Erwerb des Grundstückes oder an einer finanziellen Zuwendung. Es wäre schön, wenn mir jemand evtl. einen Weg beschreiben kann, wie ich auch ohne die Zustimmung der beiden eine Bebaubarkeit erreichen kann. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das die Bebauung schon vor 35 Jahren mal angedacht war, und sogar schon ein Abwasserkanalanschluss an das beschriebene, unbebaute Grundstück angesetzt ist. Habe ich denn wirklich keine Chance mein Vorhaben zu verwirklichen? Für Vorschläge bedanke ich mich bereits im Voraus. Das Grundstück liegt in Südniedersachsen, Stadtgebiet Göttingen / Ortsteil.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Erlkamp
Nach Grundstücksteilung Baugenehmigung nur mit Zustimmung der Nachbarn
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nach Grundstücksteilung Baugenehmigung nur mit Zustimmung der Nachbarn
-
klassisch reingelegt
Man hat Sie so richtig auflaufen lassen und grinst genüsslich hinter der Unschuldsmine.
So ein Vorhaben macht man nur mit einer Bauvoranfrage!
Gruß -
Danke für die Antwort, aber
Guten Tag!
Danke für die Antwort. Das die Vorgehensweise über die Bauvoranfrage cleverer gewesen wäre musste ich (schmerzhaft) bereits feststellen. Meine Frage geht mehr in die Richtung, ob es eine Möglichkeit gibt, den Einspruch der Nachbarn nun dennoch zu umgehen/auszuhebeln.
Gruß -
kaum möglich
Wenn der Nachbar gute Gründe anführt haben Sie keine Chance.
Wenn gutes Zureden und ein finanzieller Anreiz nichts hilft könnte ein cleverer Anwalt "schikanöses Verhalten" nachweisen.
Ein Gericht kann die fehlende Nachbarzustimmung ersetzen.
Bei Misserfolg erleben Sie Hähme, bei Erfolg haben Sie ewige Feinde.
Gruß -
Kann ich kaum glauben,
dass dort keine Bebauung möglich sein soll. Voraussetzung ist natürlich, dass die Mindestabstandflächen zu den Nachbarn eingehalten werden. Ansonsten werden Sie bitte mal konkreter:
Sie schreiben, dass Grundstück läge nun nicht mehr im Bereich des Bebauungsplans. Das mag ich schon mal so nicht glauben, dass ungeteilte Grundstück lag ja auch im Bebauungsplan-Gebiet. Sie meinen wohl eher, dass ein Wohnhaus auf dem neuen Grundstück außerhalb der Baugrenzen liegt? Und dafür bräuchten Sie eine Befreiung vom Bebauungsplan, welcher die Nachbarn zustimmen müssen?
Wenn dem so ist und Sie von den Nachbarn diese Zustimmung nicht erhalten können dann machen Sie eine Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag und Nachbarbeteiligung durch das Bauamt. Hierzu müssen Sie das geplante Wohnhaus schon in den Hauptabmessungen festlegen und am Besten auch die Ansichtszeichnungen beifügen. Voraussetzung ist, dass das Bauamt Ihnen diese Befreiung erteilen will. Dann soll das Bauamt die Pläne den zu beteiligenden Nachbarn formal zustellen. Das Bauamt prüft durch diese Nachbarbeteiligung, ob schützenswerte nachbarliche Belange durch die Befreiung betroffen sind. Die Nachbarn werden aufgefordert binnen 4 Wochen schriftlich Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen. Wenn dann von den Nachbarn Einsprüche kommen, müssen diese auch inhaltlich begründet sein. Wenn das Bauamt dann aber zu der Auffassung gelangt, dass die Nachbareinsprüche inhaltlich nichts sionnvolles hergeben kann das Bauamt die Befreiung auch gegen den Willen der Nachbarn zulassen, vorausgesetzt das Bauamt will dies auch so. Sie sollten einen Entwurfsverfasser einschalten, um mit dem Formulismus klarzukommen.
Gruß -
Und noch was ...
Sie müssen dem Bauamt schon mit konkreten Anträgen kommen, vorher tut sich da nichts, außer das Sie schwammige Aussagen erhalten.
Gruß -
Vielen Dank meine Herren!
Da die besagten Nachbarn nur lapidare Gründe vorbrachten und die Grenzabstände eingehalten werden sehe ich doch einen Streif am Horizont. Versuchen werde ich es jedenfalls mal. Danke.
Gruß
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