Das Haus wurde vom Bauträger leicht abweichend vom Bauantrag gebaut. In einem Raum wurden
- statt 2 Fenster a 2 m, dazwischen 1,50 m Wandfläche und je eine 0,75 m Wand (von der Außenwand und von der Innenwand in den Raum reinragend) ,
- ein durchgängiges 3 m-Fenster gebaut (ohne diese beiden 0,75 m Wände).
Ebenso wurde das WC verkleinert und der HWR größer gebaut.
Der Bauträger hatte auch die Statik für unveränderte Ausführung dem Bauantrag beigefügt. Eine geänderte statische Berechnung haben wir nie erhalten und ist uns nicht bekannt.
Anstelle einer genehmigten Garage von 4x9 m Bauten wir selbst ein Carport von 3,75x8 m.
Es wurden nie Änderungen beim Bauamt durch den Bauträger eingereicht.
Auch wir reichten keinen Bauantrag fürs Carport ein - da ja eine Garage genehmigt war.
Da wir das Haus verkaufen, hat die Käuferin (bzw. deren Rechtsanwalt) diese Tatsachen moniert und eine Korrektur verlangt (wegen evtl. Bauamtsprobleme wg. geänderter Bauausführungen u. mögl. Mangel an der Statik)
Eine Endbauabnahme wurde vom Bauamt nicht durchgeführt (bereits bei Baugenehmigung darauf hingewiesen).
Die mit dem Bauantrag eingereichte Statik wurde nicht vom Bauamt geprüft.
Was sollten wir nun tun? Muss nach geltendem Baurecht /oder altem Baurecht eine neue Statik von uns in Auftrag gegeben werden wegen diesem Fenster? Muss dem Bauamt jetzt nachträglich geänderte Bauzeichnungen und Bauantrag nebst Statik eingereicht werden?
PS: Zum Thema Carport erklärte das Bauamt auf meine telef. Anfrage in 2003: Für das Carport muss kein zusätzl. Bauantrag gestellt werden da Garage genehmigt.
Heute erklärte das Bauamt: Beamter Nr. 1: Jein, Beamter Nr. 2: ja.
Vielen Dank im Voraus für fachkundige Hilfe.