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Dringende Hilfe  -  Baubehörde stellt sich quer! (B. -W.)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dringende Hilfe  -  Baubehörde stellt sich quer! (B. -W.)

Hallo,
wir möchten gerne auf dem Grundstück meiner Eltern ein Einfamilienhaus bauen und haben ein großes Problem mit der Baubehörde:
Ich versuche die Ausgangslage u. Entwicklung stichwortartig zu beschreiben:
Bundesland: Baden-Württemberg
1984:
  • angrenzend an dem Haus (Baujahr. 1984,500 m²) meiner Eltern befindet sich ein große Wiese (1.800 m²) in unserem Besitz

1994

  • vor ca. 12 Jahren wurde alle Grundstücke um diese Wiese zu Bauland
  • die Stadt hat uns damals ebenfalls angeboten das gesamte Grundstück zum Bauland zu machen
  • wir wollten einen Teil der Wiese (400 m²) zum Haus zuschlagen u. den Rest als Bauland ausweisen
  • die Baubehörde hat dem nicht zugestimmt, sodass das Grundstück weiterhin als Wiese ausgewiesen ist

2006

  • wir würden gerne auf einem Teil der Wiese (800 m²) ein Einfamilienhaus bauen und haben bei der Baubehörde nachgefragt (hätten auch in Kauf genommen das gesamte Grundstück zum Bauland mit 2-3 Grundstücken zu machen und der Stadt einen Teil abzutreten)
  • Antwort der Behörde/+Bürgermeister:

1. die Wiese bleibt Wiese, da wir von 12 Jahren kein Bauland daraus machen wollten und keine Erschließungskosten gezahlt haben und wir diese nicht nachträglich entrichten können.
2. Und dann ein Vorschlag, der mich vorsichtig ausgedrückt entsetzt hat: wir könnten das Grundstück (1.700 m²) der Stadt zum Spottpreis verkaufen  -  die Stadt macht daraus Bauland nach ihrem Vorstellungen (möglicherweise gar keine Einfamilienhaus vorgesehen) und wir könnten dann ein Teil des Grundstückes für den 8-fachen Preis zurückkaufen!
Die baurechtliche Genehmigungshoheit hat allerdings nicht die Stadt (Baurechtsamt), sondern der Landkreis. Diese Behörde haben wir noch nicht gefragt.
Wie schätzen Sie diesen Fall ein? Welche Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank.
Viele Grüße
CD

  • Name:
  • CD
  1. Übersetzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Versuch einer Interpretation:
    ca. 1994 wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der Aufstellung wurde Ihr Grundstück aus der Planung herausgenommen.
    Sie möchten nun, auch in den Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen werden.
    Möglichkeiten:
    1. Prüfen ob der damalige Ablauf verfahrenstechnisch richtig gelaufen ist.
    2. Prüfen, ob Ihr Grundstück nach § 34 bebaubar ist.
    3. Abklären, ob für Ihr Grundstück ein eigener Bebauungsplan / eine Änderung des Vorhandenen möglich ist.
    Einen Anteil an dem Grundstück werden Sie an die Gemeinde für Erschießung und Ausgleichsflächen abtreten müssen. Ebenso können nicht unerhebliche Erschließungskosten auf Sie zukommen.
    Eine Beurteilung ist ohne genaue Kenntnis der Umgebung und der Umstände schwer bis nicht möglich.
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