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Dringende Fragen zum Schallschutz
BAU-Forum: Bauphysik

Dringende Fragen zum Schallschutz

Hallo,
Leider haben wir bei der Baubeschreibung über Schallschutz nichts vereinbart. Nun haben wir eine einschalige Wohnungstrennwand. Nach Aussage/Berechnung des Bauträgers wird der Schallschutz nach 4109 erfüllt. Die Berechnungen sagen mir nichts. Tatsache ist, dass wir Unterhaltungen/Lachen) vom Nachbar hören und männliche/weibliche Stimmen unterscheiden können. Nächste Woche kommen Bauträger, Architekt und der Statiker. Damit ich ein wenig Ahnung habe, möchte ich ein paar Sachen vorher wissen, Nun meine Fragen:
  • Was bedeuten die Abkürzungen (L, R), z.B. R'w: heißt das, die Wand "schluckt" soviel dBAbk.? Je höher desto besser?
  • Was hört man tatsächlich o. darf man hören, nach DINAbk. 4109
  • Darf man in der Trennwand eine Betontreppe ankern? (auch mit Neoprenlager) 24er KS mit angeblich min 15 mm Kalkputz.

Vielen Dank im Voraus
Bayar

  1. "mmmh"

    um was geht's ... Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnung)? ... aus welchen Material besteht die Wohnungstrennwand (KS?) welche Rohdichte? ... aus welchen Material bestehen die Außenwände bzw. welche WLG?
  2. Bitte lesen Sie ...

    Thread 358.
    Trennwand: Rohdichte 2000 kg/m³ 24 cm, beidseitig 15 mm Gipsputz (tatsächlich 10 mm geworden, ob das was ausmacht)
    Außenwand: diese braunen Porensteine, 10 cm Styropor-Wärmedämmung.
    Vielen Dank
    Bayar
  3. "ja" gern

    nur des hilft mir auch ned weiter ... was sind denn: "diese braunen Porensteine" ... kennt meiner einer ned (!)
    dann lesen Sie mal bitte dies:

    trifft da irgendwas zu?

  4. "mmmh"

    Zitat:

    =>"RMH mit einschaliger Trennwand) <="
    wie kann man "nur" sowas kaufen? ... 57 db stehen Ihnen vermutlich damit zu ... mehr gibt's ned ... und jetzt geht's voll in's rechtliche denn inwiefern ist ein "Entkopplung von Treppen etc. " (bei Reihen- oder Doppelhäusern (Reihenhäusern, Doppelhäusern) die eigentlich keine Anforderung haben) bei Einschaligen Haustrennwänden erforderlich ... des wär zu klären (!)

  5. Leider habe ich da was verpasst

    Bevor die BG durch war haben wir den Vertrag unterschrieben. Da war die Baubeschreibung ein ganz normaler RMH, das der Bauträger wo anders schon gebaut hatte. Fast nach einem halben Jahr hieß es, Baubehörde genehmigt nur DH. Nach Aussage vom Bauträger wird die eine Doppelhaushälfte noch mal geteilt und nur amtlich Wohnung heißen aber bautechnisch wie RMH bleibt. Das einzige Einschränkung wäre, dass das Grundstück nicht real geteilt ist und jeder sein Sondernutzungsrecht hat. Dabei hat er die Versetzung zum anderen Haus entfernt, bündig gemacht und dabei die Wandbau geändert. Zum anderen Doppelhaushälfte haben wir ganz normale zweischalige Trennwand. Für mich war die Aussage bindend, dass für uns kein Nachteil entsteht und darauf verlassen. Jetzt behauptet er beim Vertragsnachtrag darauf hingewiesen hat, dass es ein Wohneinheit geworden ist. Bis auf die Trennwand bin ich zufrieden (der Rest ist wie ein RMH). Wieviel Wertverlust bedeutet das für mich grob, da das ein Zwischending geworden ist?
    Vielen Dank
    Bayar
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