Leider haben wir bei der Baubeschreibung über Schallschutz nichts vereinbart. Nun haben wir eine einschalige Wohnungstrennwand. Nach Aussage/Berechnung des Bauträgers wird der Schallschutz nach 4109 erfüllt. Die Berechnungen sagen mir nichts. Tatsache ist, dass wir Unterhaltungen/Lachen) vom Nachbar hören und männliche/weibliche Stimmen unterscheiden können. Nächste Woche kommen Bauträger, Architekt und der Statiker. Damit ich ein wenig Ahnung habe, möchte ich ein paar Sachen vorher wissen, Nun meine Fragen:
- Was bedeuten die Abkürzungen (L, R), z.B. R'w: heißt das, die Wand "schluckt" soviel dBAbk.? Je höher desto besser?
- Was hört man tatsächlich o. darf man hören, nach DINAbk. 4109
- Darf man in der Trennwand eine Betontreppe ankern? (auch mit Neoprenlager) 24er KS mit angeblich min 15 mm Kalkputz.
Vielen Dank im Voraus
Bayar