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Kann man mich zu Carport mit Satteldach zwingen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kann man mich zu Carport mit Satteldach zwingen

Hallo,
wir besitzen eine Doppelhaushälfte und wollen daneben einen Carport stellen. Auf Anfrage bei der unteren Baubehörde wurde mir mitgeteilt, dass ich den Carport mit Satteldach bauen muss. Das Argument für das Satteldach war der Schallschutz der dahinterliegenden Gebäude, wir wohnen in der Nähe einer Autobahn.
Wir möchten aber eher ein normales Flachdach-Carport bauen, schon wegen der Kosten. Deshalb möchte ich wenigstens verstehen, worauf sich die Grundlage bezieht.
Deshalb habe ich mir die textlichen Festsetzungen unserer B-Plans studiert, sehe aber den Zusammenhang nicht zu SDAbk.-Carports.
Hier sind die textlichen Voraussetzungen:

4a. In den mit dieser Ziffer gekennzeichneten Baugebieten ist eine Kettenhausbebauung festgesetzt, d.h. Wohngebäude und Garagen müssen an das Nachbargebäude bzw. die Garagen angebaut werden. Garagen sind mit einem Satteldach von 45 ° zu errichten. Die Firsthöhe der Garagen darf 5,5 m nicht unterschreiten, die Firsthöhe der Hauptgebäude muss mindestens 9,5 m betragen.
18. Flachdächer von Garagen sind zu begrünen, Carports mit mind. 4 Kletter-, Klimm-, Rankpflanzen inkl. der artspezifischen erforderlichen Kletterhilfe zu begrünen. Rankgitter sind auch an Müllplätzen / Containern vorzusehen.
19. Garagen sind innerhalb der seitlichen Abstandsflächen bzw. des Bauwichs zu errichten, sofern der Plan keine anderen Festsetzungen trifft. Garagen sind 1 bis 2 m hinter der Straßenflucht des Hauptgebäudes zurückzusetzen. In Vorgärten sind Stellplätze nur auf den Garagenzufahrten zulässig. Statt Garagen sind auch Carports zulässig. Kellergaragen sind nicht zulässig.
20. Auf den mit dieser Ziffer gekennzeichneten Flächen sind nur Garagen mit Satteldach mit einer Neigung von 45 ° zulässig. Die Firsthöhe darf 5,50 m nicht unterschreiten.

Soviel an Abschrift. Ich verstehe auch den Ansatz des Schallschutzes. Allerdings lese ich keine Begründung für Satteldächer auf Carports aus den Festsetzungen.
Der Schallschutzgedanke wird meines Erachtens auch vollständig ausgehebelt, wenn ich gar nichts baue, sondern eine Stellfläche lasse. Kann ich damit argumentieren, dass ein Carport, sogar mit Rückwand mehr Schallschutz bietet, als gar nicht?
Wie hoch sind meine Chancen, dies durchzubekommen?
Wer hat da schon Erfahrungen gesammelt?
Danke und Gruß,
David

  1. Trifft das auf Sie zu?

    "Auf den mit dieser Ziffer gekennzeichneten Flächen sind nur Garagen mit Satteldach mit einer Neigung von 45 ° zulässig. Die Firsthöhe darf 5,50 m nicht unterschreiten"
    Garage ist Garage, Carport ist Carport.
    "Statt Garagen sind auch Carports zulässig. " Es fehlt hier der Zusatz, z.B. : Es gelten für Carports die selben Festsetzungen wie für Garagen. Steht aber nicht da. Damit ist Ihre Chance auf das Flachdach IMHO gestiegen. Das Problem wird sein, das Amt entsprechend zu überzeugen.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Überzeugung

    Ein Argument zum Überzeugen kann sein, dass Flachdächer von Garagen zu begrünen sind. Hier steht allerdings ein Widerspruch zur Vorgabe zum Satteldach der Garagen! Man kann es so interpretieren, dass eine Flachdach für Garagen erlaubt werden kann, wenn es begrünt wird.
    Carports sind möglich, aber wie der Vorredner geschrieben hat  -  ohne mögliche Auflagen, außer der Kletterpflanzen.
  3. nur relevante Festsetzungen

    Hallo,
    die genannten textl. Festsetzungen sind die für unsere Baugrenzen relevanten. Ich sehe das ja auch so wie Herr Ber-180-Sob. Es fehlt mir der logische Schluss auf Carports mit Satteldach.
    Kann es weitere Vorschriften geben? Oder ist der Bplan als kleinflächigste Festsetzung bindend?
    Danke,
    David
  4. beim Bauamt

    Ich hatte jetzt einen Termin beim Bauamt, da war man uneinsichtig. Zitat: "Selbst wenn die Planer das nicht korrekt ausgedrückt haben, zählt hier der Schallschutzgedanke. Das steht auch alles in den Kommentaren zum Bebauungsplan".
    Ich habe ja bereits eine erteilte Baugenehmigung für Haus und Carport. Haus steht, Carport Stelle ich in Frage. Kann man mich zwingen, den Carport zu bauen? Es ist eine Baugenehmigung, kein Bauzwang, oder? Welche Probleme können mir daraus resultieren? Man hatte mir gesagt, ich bekäme dann vom Bauamt keine Mängelfreie Schlussabnahme. Zu welchen Problemen kann das führen?
    Danke schon mal im Voraus,
    David Göbel
  5. Neuer Bauantrag

    Neuer Stand:
    Ich hatte damals eine mängelfreie Bauabnahme fürs Haus inkl. Carport, allerdings ohne Carport bekommen. Damit erlischt auch die Baugenehmigung.
    Also habe ich mich dem Willen des Bauamts unterworfen und einen neuen Bauantrag eingereicht. Alle Maßgaben des BPlans sind eingehalten, ich habe vorab sicherheitshalber angefragt, welche Auflagen ich für den Carport erfüllen muss.
    Kurz danach und nach Rückfrage erhielt ich nach 3 Wochen die Antwort, es fehle wegen Schallschutz eine gemauerte Rückwand. Niemand hat im BPlan etwas von einer gemauerten Rückwand geschrieben, noch hat mich jemand bei der Bauauskunft darüber informiert. Und eine Rückwand im Holzcarport mauern, das sehe ich irgendwie nicht ein. Ich biete eine Holzrückwand mit Tür.
    Zudem ist der Schallschutz der hinter liegenden Gebäude u.a. durch den fehlenden Carport meines Nachbarn "ein wenig" reduziert.
    Es kommt mir beim Amt wie Willkür vor.
    Was kann ich tun?
    Viele Grüße,
    David
  6. niemand?

    Niemand der mir hier etwas Antworten kann? Sind allein die textlichen Festsetzungen bindend für beide Parteien? Dürfen baurechtliche Nachforderungen gestellt werden?
    Danke,
    David
  7. Das,

    Hallo David,
    kann Ihnen nur jemand beantworten, der den ganzen Bebauungsplan gelesen und verstanden hat. Ob und wie Schallschutz und warum durch Carport, geht hier im Forum nicht. Suchen Sie sich einen, der sich damit auskennt, in Ihrer Nähe.
    Gruß aus Baden
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