wir besitzen eine Doppelhaushälfte und wollen daneben einen Carport stellen. Auf Anfrage bei der unteren Baubehörde wurde mir mitgeteilt, dass ich den Carport mit Satteldach bauen muss. Das Argument für das Satteldach war der Schallschutz der dahinterliegenden Gebäude, wir wohnen in der Nähe einer Autobahn.
Wir möchten aber eher ein normales Flachdach-Carport bauen, schon wegen der Kosten. Deshalb möchte ich wenigstens verstehen, worauf sich die Grundlage bezieht.
Deshalb habe ich mir die textlichen Festsetzungen unserer B-Plans studiert, sehe aber den Zusammenhang nicht zu SDAbk.-Carports.
Hier sind die textlichen Voraussetzungen:
4a. In den mit dieser Ziffer gekennzeichneten Baugebieten ist eine Kettenhausbebauung festgesetzt, d.h. Wohngebäude und Garagen müssen an das Nachbargebäude bzw. die Garagen angebaut werden. Garagen sind mit einem Satteldach von 45 ° zu errichten. Die Firsthöhe der Garagen darf 5,5 m nicht unterschreiten, die Firsthöhe der Hauptgebäude muss mindestens 9,5 m betragen.
18. Flachdächer von Garagen sind zu begrünen, Carports mit mind. 4 Kletter-, Klimm-, Rankpflanzen inkl. der artspezifischen erforderlichen Kletterhilfe zu begrünen. Rankgitter sind auch an Müllplätzen / Containern vorzusehen.
19. Garagen sind innerhalb der seitlichen Abstandsflächen bzw. des Bauwichs zu errichten, sofern der Plan keine anderen Festsetzungen trifft. Garagen sind 1 bis 2 m hinter der Straßenflucht des Hauptgebäudes zurückzusetzen. In Vorgärten sind Stellplätze nur auf den Garagenzufahrten zulässig. Statt Garagen sind auch Carports zulässig. Kellergaragen sind nicht zulässig.
20. Auf den mit dieser Ziffer gekennzeichneten Flächen sind nur Garagen mit Satteldach mit einer Neigung von 45 ° zulässig. Die Firsthöhe darf 5,50 m nicht unterschreiten.
Soviel an Abschrift. Ich verstehe auch den Ansatz des Schallschutzes. Allerdings lese ich keine Begründung für Satteldächer auf Carports aus den Festsetzungen.
Der Schallschutzgedanke wird meines Erachtens auch vollständig ausgehebelt, wenn ich gar nichts baue, sondern eine Stellfläche lasse. Kann ich damit argumentieren, dass ein Carport, sogar mit Rückwand mehr Schallschutz bietet, als gar nicht?
Wie hoch sind meine Chancen, dies durchzubekommen?
Wer hat da schon Erfahrungen gesammelt?
Danke und Gruß,
David