Hallo!
Ist es möglich eine Bauvoranfrage für ein Haus zu stellen, das auf einem Grundstück gebaut werden soll, das man noch gar nicht besitzt?
Wie sieht es mit der "Schweigepflicht" der Behörden aus: Kann ich davon ausgehen, dass der Noch-Grundstücksbesitzer von der Bauvoranfrage nichts erfährt, oder ist es eher wahrscheinlich das er Wind von dem Projekt bekommt? Wer hat Erfahrung mit so etwas?
Zur Erklärung: in meinem Fall würde Kenntnis des Grundstücksverkäufers über das geplante Projekt den Kaufpreis deutlich in die Höhe treiben, was ich natürlich nicht möchte.
Wer kann hierzu was sagen?
Grüße, Karli
Bayern
Bauvoranfrage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvoranfrage
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Bauvoranfrage?
Hallo Karli,
so wie Sie sich das vorstellen, wird das nichts, zumindest nicht offiziell. Sie können aber im Bauamt sicher nachfragen, ob dieses Grundstück, welches Sie erwerben wollen, bebaubar ist. Ich würde sagen, dass ganze wäre doch ein kleiner Betrug, und stellen Sie sich vor es kommt doch irgendwie ans Tageslicht.
Mit freundlichen Grüßen -
Widerspruch
Im Normalfall erhalten nur die direkt am Verfahren Beteiligten (Antragsteller, Entwurfsverfasser evtl. Nachbarn) Auskunft über die Maßnahme.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Grundeigner zumindest Teilinformationen erhält, da z.B. die Gemeinden i.d.R. in öffentlichen Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzungen (Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen) darüber beraten und die Nachbarn evtl. sich "verplappern".
Sie sollten im Vorfeld auf jeden Fall die Problematik mit den Behörden absprechen. Normalerweise müsste eine Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung möglich sein. -
Sachbescheidsinteresse!
Hallo Karli,
manche Baubehörden entscheiden eine (n) Bauantrag od. Bauvoranfrage nicht aus fehlemden "Sachbescheidsinteresse", wenn nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt. Das vorher abklären!
Gruß aus Baden -
Gespräch mit Behörde?
Ok, dann wird das also eine heikle Sache!
Nein, ich will damit gewiss niemandem betrügen, es geht nur darum ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben auf dem ich eine Vollerwerbslandwirtschaft errichten will. Der derzeitige Besitzer würde von mir einen sehr guten Preis erhalten, da er aber sehr kauzig ist, würde er mir das Grundstück niemals verkaufen, wenn er wüsste, dass ich darauf einen Hof bauen möchte. Es handelt sich um REINEN Sozialneid.
Deswegen meine Frage.
Wenn ich es richtig verstehe, sollte ich also erst mal ein vorsichtiges Gespräch mit der Baubehörde führen?
Ist eine Bauvoranfrage auch für ein so komplexes Verfahren wie Landwirtschaftliches Bauen und Außenbereich (Vollerwerbslandwirtschaft geplant), überhaupt möglich?
Danke für euren Rat! -
Bauvoranfrage ...
ist grundsätzlich immer möglich, und bei einem ungewissen Bauvorhaben sicherlich auch immer sehr angebracht. Meine Empfehlung:
1. fragen Sie mal vorsichtig bei Ihrer zuständigen Baubehörde an
2. wenn dort keine prinzipiell negativen Auskünfte erteilt werden (wenn möglich schriftlich bestätigen lassen, zumeist ist dies aber schon kostenpflichtig [da gewissermaßen eine (Bauvor) Anfrage], dann ggf. den Kaufvertrag unter Dach und Fach bringen
3. Für das weitere Vorgehen (Bauvoranfrage und dann Baugenehmigung) benötigen Sie soundso einen Architekten für Ihr Vorhaben. Der sollte Sie i.A. entsprechend beraten und betreuen können und die weiteren Schritte aus bauplanungsrechtlicher Sicht einleiten können.
MfG
R. Kaiser
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