Hallo Forum,
wir bauen ein freistehendes Einfamilienhaus in NRW mit Bauträger. Architekt ist zurzeit nicht ansprechbar und wir haben schon Anfang der Woche den Termin zur Baudurchsprache. Dort sollen dann auch alle Grundrissdetails fixiert werden usw. Mit Arcon kommen wir auch soweit mit unserer Grundrissplanung ganz gut zurecht aber die Berechnung der Vollgeschossigkeit in OGAbk. macht nun doch arge Probleme weil der Bebauungsplan ja zwingend 2 Vollgeschosse vorsieht. Insbesondere die genaue Auslegung der Definition bereitet uns arges Kopfzerbrechen. Es ist zwar nicht von Wohn oder Nutzfläche die Rede aber wie verhält es sich mit einer Galerie? Da gehen ja etliche Meter drauf. Würden die dann von der Berechnung abgezogen werden da Luftraum. Oder ist das eher noch von Vorteil weil der Fußboden ja nicht hinzugerechnet werden muss : O
Gibt es noch Tipps wie man diese Vollgeschossigkeit im Zweifel erreichen könnte ohne den Drempel zu erhöhen (z.B. durch Gauben usw)
Hier nochmal die exakte Definition und unsere Daten:
"Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. "
Gesamte Hauslänge: 11,955 m
Breite: 8,955
Lichte RBH EGAbk.: 2,625
Höhe DGAbk.: >=2,40
Drempel: 75 cm
Dachneigung: 42 Grad
Vielen Dank für schnelle Antworten oder Tipps,
Familie Porath
Problem 2 Vollgeschosse zwingend. Galerie möglich trotz 42 Grad Dachneigung bei 75er Drempel?!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Problem 2 Vollgeschosse zwingend. Galerie möglich trotz 42 Grad Dachneigung bei 75er Drempel?!
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Auslegungssache?
Habe gerade nochmal mit einem befreundeten Anwalt telefoniert da uns das ganze keine Ruhe mehr lässt. Er hat ja täglich mit Verordnungen und Gesetzesauslegungen zu tun und aus seiner Sicht ist eine Galerie sogar das was und an dieser Stelle retten würde. Nach seinem Verständnis wird zumindest in NRW ja das Obergeschoss selbst als Referenz für die eigene Grundflächenberechnung herangezogen. Insbesondere die Messdefinition (Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut) legt nahe dass es sich bei dem Luftraum für die Galerie somit nicht um anrechenbare Grundfläche für das OGAbk. handeln kann und darf. Insbesondere weil ja überhaupt kein Fußboden existiert und somit keine Höhe an dieser Stelle errechnet werden kann. Da sich die Galerie (also dieser Luftraum) fast ausschließlich unter den Schrägen erstreckt (also in den Regionen unter 2,30 m Höhe) kommt uns das doch extrem zugute. Wie seht ihr das? -
In einem ähnlichen Fall
wurde vom Bauamt argumentiert, dass es sich bei dem Luftraum der Galerie lediglich um eine Deckenöffnung "innerhalb der Grundfläche" des DGAbk. handelt. Gab also nichts abzuziehen.
Absprache Architekt/Bauamt ist angesagt.
Lösungen den rechnerischen Nachweis der 2-Geschossigkeit zu erbingen sind dann noch Dachgauben, Drempelerhöhung u. Dachneigung, also alles Maßnahmen, die den Bereich "Höhe über 2,30 m im DG (OKFB -- OK Dachhaut) vergrößern. -
Wie will das Bauamt denn dann Fläche errechnen wenn kein Boden existiert?
Da würde mich die Berechnungsgrundlage doch sehr interessieren :)
Wenn dieser Luftraum tatsächlich angerechnet würde so wäre die Höhe dort ja nicht nachweislich unter 2,30. Das müsste doch erstmal bewiesen werden oder nicht? Naja aber der Bauservice (Bauamt) sieht die Sache eh halbwegs locker. Habe mich ja auch vor Grundstückskauf bereits ausgiebig mit den Beamten dort unterhalten um die Lage einschätzen zu können und es kam niemals der Eindruck auf dass die einem etwas mit aller Gewalt reinwürgen wollen. Vielmehr habe ich den Eindruck dass bei sachgemäßer Begründung (wie in diesem Fall dass Luftraum dem logischen Menschenverstand nach keine Fläche ab OK Fußboden sein kann) gerne ein Auge zugedrückt wird. Ob wir letztendlich einen Befreiungsantrag stellen müssen oder dieser Rechenansatz des Architekten bereits ausreicht wird sich zeigen.
Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen dazu hier im Board? Ist eine Gaube wirklich ausreichend? Drempelerhöhung kostet uns ein Heidengeld und bei der Gaube kann ich nicht abschätzen ob die dann 2,30 m Höhe an dieser Stelle "freimacht".
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