Hallo,
ich möchte ein Mansarddach auf mein Haus bauen. Im Dachbodenbereich würde ich ein Arbeitszimmer vorsehen als Galeriegeschoss zum Wohnzimmer. Die Baubehörde fordert jetzt, dass im Dachbodenbereich mindestens die Hälfte der Fläche über 1,50 m Raumhöhe 2,30 m ist (nach § 47 SächsBO). Das ist aber bei einer Dachneigung von 26 ° schwer zu realisieren. Könnte man bei der Berechnung der anteiligen Fläche von 2,30 m den unteren Raum mit dazurechnen, da der Dachboden nicht abgeschlossen ist?
Danke.
Raumhöhe Galeriegeschoss
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