Bauen auf Garagengrundstück innerhalb eines Bebauungsplanes
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauen auf Garagengrundstück innerhalb eines Bebauungsplanes
Hallo,
uns wurde ein Grundstück in einem tollen Wohngebiet angeboten. Momentan steht auf diesem Grundstück eine ungenutzte Garagenanlage. Der Eigentümer des Grundstückes ist Architekt und hat eine fertige Planung für das Grundstück, die bereits mit dem Nachbarn abgestimmt ist. Das Bauamt hat auch schon Zustimmung signalisert. Die Zahlung des Kaufpreises für das Grundstück machen wir von der Genehmigung des Bauantrages abhängig (inkl Einspruchsfrist) Wer kann die Risikien einschätzen die bei einer Beschädigung oder einer Zerstörung des Gebäudes eintreten? In welchen Fällen muss ein Bauantrag gestellt werden, wer muss alles zustimmen. Das Grundstück liegt in Hessen. Die HBO ist nur wenig hilfreich.
uns wurde ein Grundstück in einem tollen Wohngebiet angeboten. Momentan steht auf diesem Grundstück eine ungenutzte Garagenanlage. Der Eigentümer des Grundstückes ist Architekt und hat eine fertige Planung für das Grundstück, die bereits mit dem Nachbarn abgestimmt ist. Das Bauamt hat auch schon Zustimmung signalisert. Die Zahlung des Kaufpreises für das Grundstück machen wir von der Genehmigung des Bauantrages abhängig (inkl Einspruchsfrist) Wer kann die Risikien einschätzen die bei einer Beschädigung oder einer Zerstörung des Gebäudes eintreten? In welchen Fällen muss ein Bauantrag gestellt werden, wer muss alles zustimmen. Das Grundstück liegt in Hessen. Die HBO ist nur wenig hilfreich.
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Zerstörung des Hauses
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Abbruchgenehmigung und Bauantrag
Für die Garagen brauchen Sie eine Abbruchgenehmigung.
Hier ist zu prüfen wozu die Garagen errichtet wurden.
Gehören diese Garagen zu anderen Häusern, so fällt dort nach Parkplatzsatzungen Gelder an.
Im Extremfall gehören die Garagen zu einer Bauauflage, dann wird eine anderweitige Bebauung verweigert.
Der Bauantrag muss der HBO, dem Bebauungsplan und dem Baugesetzbuch entsprechen.
Der Architekt arbeitet in die eigene Tasche, d.h. er ist sein eigener Auftraggeber.
Ich sehe da Probleme mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung und seiner Unabhängigkeit.
Sie kaufen quasi seine Planung mit. Wollen Sie das?