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Altimmobilie: anders als vom Bauamt genehmigt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Altimmobilie: anders als vom Bauamt genehmigt

Thema: Gebrauchtimmobilie mit fehlenden Baugenehmigungen
Ich befinde mich in Kaufverhandlungen für eine Gebrauchtimmobilie Baujahr. 1914 mit Anbauten/Aufstockungen aus den Jahren 1960/1970  -  vormals Ladengeschäft mit Wohnung.
Diese Immobilie möchte ich in eine Praxis "umnutzen"
Bei Bestandaufnahme für die Nutzungsänderung stellte sich heraus, dass sich der Status quo des Hauses von der damaligen Baugenehmigung unterscheidet und das nachträglich Umbauten getätigt wurden (die Besitzer geben freundlich über alles Auskunft), für die offensichtlich überhaut kein Bauantrag gestellte wurde:
  • ein Fenster mehr als "geplant"
  • im Anbau statt im Plan verzeichneter "Stahlbetondecke" nur Holzdecken
  • die Raumhöhe statt der genehmigten 2,90 Meter nur ca. 2,50
  • das ehemalige Geschäft ist nunmehr als Büroraum "umgebaut" und gewerblich vermietet  -  hierzu wurde ein Wand zum Wohnraum errichtet und ein WC-Raum abgetrennt, wofür die ursprüngliche Kellertreppe verlegt wurde, d.h. die Kellerdecke wurde an dieser Stelle geschlossen und an anderer Stelle wurde ein Loch in die Kellerdecke gebrochen (fachmännisch)  -  alles ohne Baugenehmigung (zumindest wurde mir keine gezeigt und das was ich bekommen habe soll alles sein was vorliegt)

Der von mir mit der Nutzungsänderung beauftragte Architekt hat bei seinen Nutzungsänderungsantrag, der mir im Entwurf vorliegt, einfach die vorliegende (1978! genehmigte) Nutzungsänderung kopiert, d.h. auch hier sind weder Fenster noch Kellerdurchbruch, etc. eingezeichnet  -  auch nicht die geänderten Geschäfträume  -  ist das so üblich?
Ist es nicht so, dass ich als "Bauherr" mit diesem Antrag dokumentiere, wie das Haus bei meinem Erwerb aussah? Und bin ich dann für alle "Missetaten" der jetzigen Eigentümer haftbar?
Vor allen was kann passieren?
Kann es passieren, dass ich den Anbau mit den Holz- statt Betondecken gar abreißen muss  -  oder muss der jetzige Hausbesitzer "Strafe" zahlen wegen Schwarzbau  -  ich habe absolut keine Ahnung wie ich am besten vorgehen kann
Falls Sie bis hierhin gelesen haben, schon mal vielen Dank für Ihre Mühe und für eine Antwort möchte ich mich auch schon herzlich bedanken  -  Siebert

  • Name:
  • Werner Siebert
  1. Sie kaufen Probleme

    Jeder Bauantrag für einen Umbau oder Umnutzung basiert auf der vorherigen Baugenehmigung.
    Alle "Missetaten" werden dabei aufgedeckt wenn Änderungen getätigt werden.
    Deshalb wäre es sinnvoll, die Veränderungen ohne Antrag jetzt zu beantragen.
    Problematisch wird das bei fehlender Statik oder fehlender Genehmigungsfähigkeit.
    So kann es jetzt passieren dass Sie den Bau ändern oder Teil-abreißen müssen.
    Sie können dadurch den Preis der Immobilie erheblich mindern.
    Ist der Kauf vollzogen, so haben Sie diese Fehler mitgekauft. Hätten Sie davon nichts gewusst, dann hätten Sie arglistige Täuschung geltend machen können.
    Gehen Sie von folgendem Umstand aus:
    Nach Fertigstellung von Umbaumaßnahmen müssen Pläne und Bau übereinstimmen inkl. Statik, Nutzung und Parkplätzen.
    Besonderer Wert wird auf den Brandschutz gelegt, da ist es schon wichtig ob Holz- oder Betondecke (Holzdecke, Betondecke) im Plan sind.
    Ich warne immer vor dem Kauf gebrauchter Immobilien ohne Vergleich der Bauunterlagen mit dem Baukörper.
    Wichtig ist die gebundene Baugenehmigung, sonst bekommen Sie auch mal gefälschte Unterlagen untergeschoben.
    Im Zweifel hilft eine Akteneinsicht auf dem Bauamt.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. nicht ganz so schlimm

    Foto von Martin G. Halbinger

    Dass es grundsätzlich Probleme geben kann, kann ich Hr. Klaus nur beipflichten. Aber die aufgeführten Punkte sehe ich als eher unproblematisch in Bezug auf eine mögliche nachträgliche Genehmigung:
    • Einbau von Fenstern ist im manchen Bundesländern genehmigungsfrei möglich.
    • Die aufgeführten Änderungen sind bauordnungsrechtlich eher unproblematisch.
    • Hauptknackpunkt dürfte Statik / Brandschutz sein. Hier sollten Sie einen Fachmann die neue Konstruktion begutachten / nachrechnen lassen, ob die Anforderungen eingehalten sind oder ob Zusatzmaßnahmen erforderlich sind.

    Auf jeden Fall sollten Sie den tatsächlichen Bestand im Bauantrag angeben.

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