Baugrenze überschritten? Erker/Balkon genehmigungsfähig? Abstand zur Straße prüfen!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugrenze überschritten? Erker/Balkon genehmigungsfähig? Abstand zur Straße prüfen!

Hallo Forum,
unser Architekt hat uns heute den ersten Gundriss vorgelegt, der uns ganz gut gefällt.
Zunächst zur Info:
Es ist ein Eckgrundstück mit einer Baugrenze, die jeweils 3 Meter vom Grundstücksrand (zu den Straßen hin) entfernt ist.
Im BP steht, dass ausnahmsweise bis zu einem drittel der Hausbreite Erker usw. darüber hinausstehen dürfen (bis zu 1,5 Meter nach vorne).
Zu der einen Straße hin haben wir einen Erker, der in seiner vollen Breite 3,75 Meter misst. Das gesamte Haus ist 11 Meter breit. Die 3,75 Meter ist geringfügig größer als ein drittel. Der Architekt meint, dass würde so durchgehen. Der Antrag wird übrigens vereinfacht im Kenntnisvergabeverfahren (?) abgegeben.
Kann man sich darauf verlassen? Oder wird auf dem Bauamt knallhart gemessen? Prüft das einer auf dem Amt bei einem vereinfachten Verfahren?
Frage 2:
zur anderen Straßenseite hin ist der Balkon auch breiter als ein drittel. Hier ist der Balkon und das Haus allerdings komplett innerhalb der Baugrenze.
Ja, fast eigentlich. Die Vorlage des Architekten (Grundstücksbreite) ist 2 mm zu groß ausgefallen (20 cm).
Fällt das auf? Und wenn ja, werden 20 cm Baufensterüberschreitung toleriert?
Vielen Dank für eure Hilfe
Maria
  • Name:
  • Maria
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine Baugrenzüberschreitung ohne Genehmigung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob eine leichte Überschreitung der Baugrenze durch einen Erker oder Balkon auf Ihrem Eckgrundstück möglich ist.

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der Baugrenze ohne Genehmigung kann zu Baustopp, Rückbau oder Bußgeldern führen.

    Die Möglichkeit einer Überschreitung hängt von den konkreten Festsetzungen im Bebauungsplan (BP) und den jeweiligen Landesbauordnungen ab. Oftmals sind geringfügige Überschreitungen zulässig, beispielsweise durch untergeordnete Bauteile wie Erker oder Balkone, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. maximale Auskragung, Einhaltung von Abstandsflächen).

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie den Bebauungsplan genau: Welche Regelungen gibt es bezüglich Baugrenzen und möglichen Überschreitungen?
    • Sprechen Sie mit Ihrem Architekten: Er sollte die baurechtlichen Bestimmungen genau kennen und Sie beraten können.
    • Nehmen Sie Kontakt zum Bauamt auf: Klären Sie die Situation im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter ab. Ein formloser Antrag auf Vorbescheid kann hier Klarheit schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine verbindliche Auskunft vom Bauamt ein, bevor Sie mit dem Bau beginnen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Baufenster, Baulinie, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zu Baugrenzen, Bauweise, Gebäudehöhe und anderen baulichen Details.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Baufenster, Flächennutzungsplan
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Nachbarrecht, Bauordnung
    Erker
    Ein Erker ist ein Bauteil, das aus der Fassade eines Gebäudes hervortritt und in der Regel über mehrere Geschosse reicht. Erker können die Wohnfläche vergrößern und die Belichtung verbessern.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Gaube, Vorbau
    Balkon
    Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes hervortritt und von einem Geländer umgeben ist. Balkone dienen der Erholung im Freien.
    Verwandte Begriffe: Erker, Terrasse, Loggia
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bebauungsplan
    Kenntnisgabeverfahren
    Ein Kenntnisgabeverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem das Bauamt das Bauvorhaben lediglich prüft, ob es den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, vereinfachtes Verfahren

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baugrenze?
      Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    2. Was passiert, wenn ich die Baugrenze überschreite?
      Eine Überschreitung der Baugrenze ohne Genehmigung stellt einen Verstoß gegen das Baurecht dar und kann zu Baustopp, Rückbau oder Bußgeldern führen.
    3. Dürfen Erker oder Balkone die Baugrenze überschreiten?
      In vielen Fällen ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die genauen Regelungen sind im Bebauungsplan und den Landesbauordnungen festgelegt. Oftmals sind geringfügige Überschreitungen zulässig, wenn bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden.
    4. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zu Baugrenzen, Bauweise, Gebäudehöhe und anderen baulichen Details.
    5. Was ist ein Vorbescheid?
      Ein Vorbescheid ist eine verbindliche Auskunft des Bauamts zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens. Er kann beispielsweise klären, ob eine bestimmte Überschreitung der Baugrenze genehmigungsfähig ist.
    6. Wie finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
      Den Bebauungsplan können Sie beim zuständigen Bauamt oder online im Geoportal Ihrer Kommune einsehen.
    7. Was sind Abstandsflächen?
      Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    8. Was ist ein Kenntnisgabeverfahren?
      Ein Kenntnisgabeverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem das Bauamt das Bauvorhaben lediglich prüft, ob es den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

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    • Nachbarrechtliche Belange
      Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bauherr gegenüber meinen Nachbarn?
  2. Baugrenze: Freistellungsverfahren – Voraussetzungen & B-Plan-Konformität

    Foto von Martin G. Halbinger

    Freistellung / Kentnisgabe
    Im Freistellungsverfahren wird von der Behörde (eigentlich) nichts geprüft. Der Bauherr bzw. sein Entwurfsverfasser erklärt mit der Abgabe im Freistellungsverfahren, dass ALLE Festsetzungen des B-Plans eingehalten sind, bzw. dass (in manchen Bundesländern) erforderliche Befreiungen und Überschreitungen separat beantragt wurden. In Bayern z.B. ist das Freistellungsverfahren nicht möglich, wenn Befreiungen erforderlich sind.
    Festsetzung "ausnahmsweise": Hier wird eine sog. Regelabweichung bestimmt. Unter den aufgeführten Umständen wird einer Befreiung von der festgesetzten Baugrenze zugestimmt. Diese Befreiung muss aber auch explizit beantragt werden.
    In wie weit von den Festsetzungen befreit wird (20 cm Überschreitung, Überschreitung der Anforderungen für die Regelabweichung) hängt von der Entscheidung der Gemeinde ab.
    Beispiel: Es gab kürzlich in Bayern einen Fall, bei dem die Gemeinde wegen Unterschreitung der nach Ortssatzung erforderlichen Gebäudebreite um 1 cm! den Bau eines Quergiebels untersagt hat. (Es gab aber anscheinend noch andere Knackpunkte ...)
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Baugrenze überschritten? Erker/Balkon genehmigungsfähig?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der Baugrenze durch Erker oder Balkone. Es wird geklärt, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Abstandsflächen zum Straßenrand eingehalten werden müssen. Das Freistellungsverfahren und dessen Voraussetzungen werden erläutert. Die Einhaltung des Bebauungsplans (B-PlanAbk.) ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Baugrenze: Freistellungsverfahren – Voraussetzungen & B-Plan-Konformität wird darauf hingewiesen, dass im Freistellungsverfahren die Behörde in der Regel keine Prüfung vornimmt. Der Bauherr bestätigt die Einhaltung aller Festsetzungen des B-Plans oder beantragt erforderliche Befreiungen separat.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wird erwähnt, insbesondere im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze. Die Entscheidung darüber liegt bei der Gemeinde. Es ist ratsam, frühzeitig das Bauamt zu konsultieren, um Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Einreichung von Bauplänen sollte die Einhaltung der Baugrenze und der Abstandsflächen genau geprüft werden. Bei Unsicherheiten ist eine Anfrage beim Bauamt empfehlenswert. Die Informationen im Thread helfen, die Genehmigungsfähigkeit von Erkern und Balkonen im Kontext der Baugrenze besser einzuschätzen.

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