Bauen im Außenbereich trotz Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan? Kosten, Risiken & Vorgehen
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Bauen im Außenbereich trotz Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan? Kosten, Risiken & Vorgehen

Schönen guten Tag,
wir waren letzte Woche auf dem Bauamt um abklären zu können, ob wir auf unseren Grundstücken (3 aneinander liegenden Parzellen) ein Einfamilienhaus errichten dürfen. Eine genehmigte Bauvoranfrage von 1993 existiert noch, aber hier muss und will sich das Bauamt nicht mehr gebunden halten. Von einem Bauantrag wurde uns "per Wink mit dem Zaunfahl" abgeraten, eine Bauvoranfrage würde reichen und es wäre besser wenn uns noch keine Kosten entstehen würden. Denn die zu bebauende Fläche wäre dem Außenbereich zuzuordnen und der neue Bauamtsleiter wäre im Grunde gegen Bebauungen im Außenbereich. Aber ...
  • Lt. Auskunft Katasteramt werden die 3 Parzellen im Bodenrichtwertplan als Baufläche ausgewiesen. Erst dahinter beginnt der Außenbereich.
  • Im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan sind diese Flurstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im neuen FNPAbk. ist hier aber Grünfläche vorgesehen  -  dieser FNP ist aber noch nicht verabschiedet  -  geplant aber Anfang 2004.
  • Die Grundsteuer wird von der Stadt als Grundsteuer "B" ausgewiesen, was laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin für Bauland oder unbebaute Baufläche steht.
  • Die asphaltierte Straßenanbindung zum Grundstück ist auch gegeben (oben als auch unten), hört aber dahinter auf.
  • Der ganze umliegende Bereich ist nicht an die städtische Abwasserversorgung angeschlossen. Alle Wohnhäuser haben sogenannte private Kleinkläranlagen die 3-4 mal im Jahr geleert werden. Somit wären wir also kein Einzelfall.
  • Wir würden auch in einer Bauflucht liegen. Denn unter und neben unserem Grundstück stehen bereits Wohnhäuser.
  • Einen Bebauungsplan gibt es für den ganzen Ortsbereich nicht  -  nur für die neuen Baugebiete.

Wie kann hier das Bauamt einen Außenbereich argumentieren? Es spricht doch eigentlich nichts dagegen.
Ich hoffe es kann mir hier jemand mit Tipps weiterhelfen bevor ich zu einem Anwalt gehen muss.
Vielen Dank und Grüße
B. Schulze

  • Name:
  • B. Schulze
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    🔴 Kritisch: Bauen ohne Genehmigung im Außenbereich kann zu hohen Bußgeldern und sogar zum Abriss des Gebäudes führen.

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    Ich verstehe, dass Sie trotz einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan im Außenbereich bauen möchten. Das ist ein komplexes Thema, bei dem mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

    🔴 Gefahr: Bauen im Außenbereich ist in Deutschland grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan bedeutet nicht automatisch, dass dort auch gebaut werden darf. Es ist entscheidend, ob es sich tatsächlich um eine bebaubare Fläche handelt oder ob andere Gründe (z.B. Naturschutz, Landschaftsbild) dagegen sprechen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Bauvoranfrage von 1993: Lassen Sie die Bauvoranfrage von einem Anwalt oder Bausachverständigen prüfen. Auch wenn diese genehmigt wurde, kann sie aufgrund geänderter Gesetze oder Verordnungen nicht mehr gültig sein.
    • Klärung der planungsrechtlichen Situation: Klären Sie mit dem Bauamt, welche Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken bestehen. Fragen Sie nach, welche Gründe gegen eine Bebauung sprechen könnten.
    • Einholung einer aktuellen Bauvoranfrage: Stellen Sie eine aktuelle Bauvoranfrage, um verbindliche Aussagen über die Bebaubarkeit der Grundstücke zu erhalten.
    • Prüfung des Bodenrichtwertplans: Der Bodenrichtwertplan gibt Auskunft über den Wert des Grundstücks, sagt aber nichts über die Bebaubarkeit aus.
    • Anwalt für Baurecht konsultieren: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und Ihre Interessen gegenüber dem Bauamt zu vertreten.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat ein und lassen Sie die planungsrechtliche Situation der Grundstücke umfassend prüfen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Außenbereich
    Der Außenbereich ist der Teil des Gemeindegebiets, der außerhalb der bebauten Ortsteile liegt und nicht durch Bebauungspläne geregelt ist. Bauen im Außenbereich ist stark eingeschränkt.
    Verwandte Begriffe: Innenbereich, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
    Flächennutzungsplan
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er ist nicht rechtsverbindlich für den einzelnen Bürger.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung
    Bauvoranfrage
    Eine Bauvoranfrage ist ein Antrag an die Baubehörde, um vorab zu klären, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie schafft Planungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Baurecht
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Baurecht
    Bodenrichtwert
    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für ein Gebiet mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er dient als Grundlage für die Besteuerung.
    Verwandte Begriffe: Grundstückswert, Verkehrswert, Gutachterausschuss
    Bauland
    Bauland ist ein Grundstück, das aufgrund seiner Beschaffenheit, Lage und Erschließung bebaubar ist.
    Verwandte Begriffe: Rohbauland, Bauerwartungsland, Grundstück
    Bauflucht
    Die Bauflucht ist eine im Bebauungsplan oder in der Bauordnung festgelegte Linie, die den Abstand eines Gebäudes zur Straße oder zur Grundstücksgrenze bestimmt.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Abstandsfläche, Baulinie

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Außenbereich" im Baurecht?
      Der Außenbereich umfasst Gebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen. Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z.B. für landwirtschaftliche Betriebe oder zur Erweiterung bestehender Wohngebäude.
    2. Was ist ein Flächennutzungsplan?
      Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er zeigt z.B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Der Flächennutzungsplan ist jedoch nicht rechtsverbindlich für den einzelnen Bürger.
    3. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag an das Bauamt, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort genehmigungsfähig ist. Die Antwort auf eine Bauvoranfrage ist in der Regel verbindlich.
    4. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält z.B. Festsetzungen über die Art der Nutzung, die Bauweise und die Höhe der Gebäude.
    5. Was ist ein Bodenrichtwertplan?
      Der Bodenrichtwertplan gibt Auskunft über den durchschnittlichen Wert des Bodens in einem bestimmten Gebiet. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und anderer Abgaben.
    6. Was ist eine Bauflucht?
      Die Bauflucht ist eine Linie, die im Bebauungsplan oder in der Bauordnung festgelegt ist und die den Abstand eines Gebäudes zur Straße oder zur Grundstücksgrenze bestimmt.
    7. Welche Rolle spielt das Katasteramt?
      Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster, in dem alle Grundstücke und Gebäude verzeichnet sind. Das Katasteramt gibt Auskunft über die Größe, die Lage und die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan und Bauland?
      Eine Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ist eine planerische Festlegung, die noch keine Baugenehmigung garantiert. Bauland hingegen ist ein Grundstück, das aufgrund seiner Lage, Erschließung und Beschaffenheit bebaubar ist.

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      Erläuterung der Inhalte und Bedeutung eines Bebauungsplans.
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      Checkliste für den Kauf eines Grundstücks, insbesondere im Hinblick auf die Bebaubarkeit.
  2. Flächennutzungsplan: Gemeinde entscheidet über Außenbereich!

    Dat ist nen kniffliges Ding ...
    Dat ist nen kniffliges Ding der Knackpunkt dürfte hier bei der Gemeinde (Aufstellerin des F-Planes) liegen. Wenn man 1993 diese Grundstücke dem sog. Innenbereich schon zugeordnet hat, dürfte eine Argumentation schwer fallen, heute darin einen Außenbereich zu sehen. Ohne anwaltliche Hilfe (Stichwort: Fachanwalt für Verwaltungsrecht) dürfte Sie entscheidend kaum weiter kommen. Wichtig, im Hinblick auf die geplante Änderung des F-Planes ist, das Sie keine Zeit weiter verlieren. Es muss ja nicht gleich ein Bauantrag sein. Eine Bauvoranfrage ist zunächst mal ausreichend. Viele Grüße
  3. Außenbereich: Definition durch Bebauung, nicht F-Plan!

    Foto von Martin G. Halbinger

    F-Plan
    Der Außenbereich definiert sich nicht aus dem F-Plan, sondern aus der vorhandenen Bebauung.
    Wenn das geplante Vorhaben außerhalb der vorhandenen Bebauung liegt (wenn auch z.T. direkt angrenzend) liegt es im Außenbereich. Dafür gibt es eindeutige Maßstäbe.
    Zum Flächennutzungsplan: Der F-Plan stellt nur die (langfristige) Planung dar, wie die Flächen der Gemeinde genutzt werden sollen. Das konkrete Baurecht entsteht erst durch einen Bebauungsplan.
    Vermutlich wollte die Gemeinde in diesem Bereich einmal durch Aufstellen eines Bebauungsplans ein Baugebiet ausweisen, hat diese Planung aber nun verworfen.
    Es gibt Möglichkeiten, Ihnen ein Baurecht zu ermöglichen, dazu ist aber die Unterstützung der Gemeinde erforderlich. Und die ist nicht einklagbar ...
  4. Bauantrag: Schnelles Handeln & Gemeinde-Kontakte nutzen!

    Ganz schnell handeln,
    das würde ich auch raten.
    Wenn es nur irgendwie mit Ihren Ansprüchen vereinbar ist, ein Haus in den Grundzügen der Nachbarhäuser planen lassen. Also wenn sonst Einfamilienhaus überwiegen, dann wäre ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit vielen WEAbk. eher provokativ. Außerdem suchen Sie einen Planer/in, der/die auch in Gemeinde oder besser Landratsamt bekannt ist. Ein guter persönlicher Kontakt beschleunigt auch so Manches. Es gibt es weiterhin genaue Festlegungen im Bauordnungsrecht der Länder bezüglich Bau- und Teilbaugenehmigungen sowie den zugehörigen Bearbeitungsfristen. Die Unterschriften der Nachbarn, die deren Zustimmung signalisieren, sollten Sie für eine schnelle Genehmigung auch unbedingt vorweisen können.
  5. Bebauung im Außenbereich: §34 BauGB & Grünflächenrisiko

    B-Plan ist nicht zwingend notwendig ...
    B-PlanAbk. ist nicht zwingend notwendig seinerzeit wurden die Grundstücke vermutlich dem Innenbereich nach § 34 BauGBAbk. zugeordnet. Eine Bebauung würde sich dann an der vorhandenen Bebauung orientieren. Andererseits, wenn der F-Plan die Fläche als Grünfläche ausweist, ist eine Bebaubarkeit i.a.R. damit endgültig verloren. Viele Grüße
  6. Innenbereich vs. Außenbereich: §34 BauGB & Gemeindesatzung

    Foto von

    § 34
    Im § 34 BauGBAbk. wird nur von "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" gesprochen. Und dieser liegt eben dann vor, wenn die Umgebung entsprechend bebaut ist.
    Nach § 34 (4) kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen des "Innenbereichs" festlegen (z.B. sog. Ortsabrundungssatzungen) bzw. Teile des Außenbereichs zum Innenbereich erklären.
    Wenn seitend der Gemeinde keine derartige Satzung beschlossen wird, stellt die vorhandene Bebauung die Grenze zwischen Außen- und Innenbereich (Außenbereich, Innenbereich) dar.
    Solange der F-Plan eine Wohnnutzung vorsieht, kann eine Bebauung gemäß § 35 (2) zugelassen werden, wenn die Gemeinde zustimmt.
    Wenn die Gemeinde mitspielt, gibt es auch nach der F-Plan-Änderung Wege Ihr Vorhaben zu genehmigen.
    Wenn nicht, ist die einzige Möglichkeit, dass Ihr Grundstück noch im Innenbereich liegt.
  7. Baulücken im Außenbereich: Rufweitenregelung beachten!

    Falsch ...
    Falsch denn selbst im sog Außenbereich kann gebaut werden (für Normalsterbliche) wenn es "Baulücken" sind. Das BVerwG hat hier die sog. "Rufweitenregelung" quasi eingeführt. Sprich: ist zwischen zwei vorhandenen Bauten eine Lücke von ca. 50 Meter, kann dieses durchaus noch als Bauland angesehen werden. Das ganze Thema ist aber zu komplex um es hier so eben mal nebenbei abzuhandeln. Und solange eine Gemeinde nicht zustimmt, ist es kein Bauland, es sei denn, sie begeht wissentlich Rechtsbruch.
  8. Umnutzung: Lager/Geräteschuppen im Außenbereich (Sachsen-Anhalt)

    Umnutzung von Lager- und Geräteschuppen (Lagerschuppen, Geräteschuppen) im Außenbereich
    Ich habe ein Lager- und Geräteschuppen (Lagerschuppen, Geräteschuppen) im Außenbereich einer Ortschaft in Sachsen Anhalt.
    Das Haus ist massiv gemauert mit einer 24er Porotonwandstärke.
    Ich habe einen Hauswasseranschluss und einen Elektroanschluss.
    Einen Abwasseranschluss habe ich nicht. In unserem Ort werden
    bei Neubauten immer Vollbiologische Kläranlagen gefordert, da
    wir keine Großkläranlage haben. Ich wäre also kein Einzelfall
    in unserem Ort.
    Wir haben ein Gartenbaubetrieb seit 1949 und bauen auf dem Grundstück
    auch Landwirtschaftsprodukte wie Weihnachtsbäume und Tannenschnitt für den gewerblichen Verkauf an.
    Das Grundstück ist ca. 5600 m² groß. Ich möchte gerne das Haus mit einigen Umbauten als Gewerberäume mit Wohnteil nutzen.
    Der Wohnteil mit privaten Freiflächen würde ca. 500 m² ausmachen. Die restlichen Flächen (ca. 5000 m²) sind nachweislich gewerblich bewirtschaftet.
    Gibt es Tipps ob und wie man das am besten genehmigt bekommt?
    Danke für Ihre Auskunft!
    • Name:
    • Herr Mic-480-Kal
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauen im Außenbereich: Risiken, Chancen & Baurecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Bebaubarkeit von Grundstücken im Außenbereich trotz anderslautender Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan. Entscheidend sind die Definition des Außenbereichs durch die tatsächliche Bebauung, die Rolle der Gemeinde bei der Festlegung von Innen- und Außenbereichsgrenzen sowie die Möglichkeiten, Baulücken im Außenbereich zu nutzen. Ein frühzeitiger Kontakt zum Bauamt und die Einbeziehung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht werden empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bebauung im Außenbereich: §34 BauGB & Grünflächenrisiko kann eine Ausweisung als Grünfläche im Flächennutzungsplan (F-Plan) die Bebaubarkeit endgültig verhindern.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baulücken im Außenbereich: Rufweitenregelung beachten! weist auf die sogenannte Rufweitenregelung hin, die unter Umständen eine Bebauung von Baulücken im Außenbereich ermöglicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die aktuelle Rechtslage mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und suchen Sie das Gespräch mit der Gemeinde, um die Chancen und Risiken einer Bebauung im Außenbereich abzuwägen. Beachten Sie dabei die Hinweise im Beitrag Bauantrag: Schnelles Handeln & Gemeinde-Kontakte nutzen! bezüglich der Bedeutung von Kontakten zum Bauamt.

    Die Definition des Außenbereichs ergibt sich nicht primär aus dem Flächennutzungsplan, sondern aus der vorhandenen Bebauung, wie in Außenbereich: Definition durch Bebauung, nicht F-Plan! erläutert wird. Es ist ratsam, einen Planer zu konsultieren, der mit den lokalen Gegebenheiten und Ansprechpartnern im Landratsamt vertraut ist, um den Bauantragsprozess zu beschleunigen. Die Gemeinde kann gemäß § 34 BauGB die Grenzen des Innenbereichs durch Satzung festlegen, was die Bebaubarkeit beeinflussen kann, wie im Beitrag Innenbereich vs. Außenbereich: §34 BauGB & Gemeindesatzung dargelegt wird.

    Die Umnutzung von bestehenden Gebäuden im Außenbereich, wie in Umnutzung: Lager/Geräteschuppen im Außenbereich (Sachsen-Anhalt) thematisiert, kann eine Alternative darstellen, erfordert jedoch ebenfalls die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen und Genehmigungen. Die Chancen auf eine Baugenehmigung im Außenbereich erhöhen sich, wenn das geplante Vorhaben sich in die Umgebung einfügt und keine Grünflächen beeinträchtigt. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Bauvoranfragen sorgfältig zu prüfen und sich umfassend über die geltenden Baurechtsbestimmungen zu informieren.

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