wir waren letzte Woche auf dem Bauamt um abklären zu können, ob wir auf unseren Grundstücken (3 aneinander liegenden Parzellen) ein Einfamilienhaus errichten dürfen. Eine genehmigte Bauvoranfrage von 1993 existiert noch, aber hier muss und will sich das Bauamt nicht mehr gebunden halten. Von einem Bauantrag wurde uns "per Wink mit dem Zaunfahl" abgeraten, eine Bauvoranfrage würde reichen und es wäre besser wenn uns noch keine Kosten entstehen würden. Denn die zu bebauende Fläche wäre dem Außenbereich zuzuordnen und der neue Bauamtsleiter wäre im Grunde gegen Bebauungen im Außenbereich. Aber ...
- Lt. Auskunft Katasteramt werden die 3 Parzellen im Bodenrichtwertplan als Baufläche ausgewiesen. Erst dahinter beginnt der Außenbereich.
- Im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan sind diese Flurstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im neuen FNP ist hier aber Grünfläche vorgesehen - dieser FNP ist aber noch nicht verabschiedet - geplant aber Anfang 2004.
- Die Grundsteuer wird von der Stadt als Grundsteuer "B" ausgewiesen, was laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin für Bauland oder unbebaute Baufläche steht.
- Die asphaltierte Straßenanbindung zum Grundstück ist auch gegeben (oben als auch unten), hört aber dahinter auf.
- Der ganze umliegende Bereich ist nicht an die städtische Abwasserversorgung angeschlossen. Alle Wohnhäuser haben sogenannte private Kleinkläranlagen die 3-4 mal im Jahr geleert werden. Somit wären wir also kein Einzelfall.
- Wir würden auch in einer Bauflucht liegen. Denn unter und neben unserem Grundstück stehen bereits Wohnhäuser.
- Einen Bebauungsplan gibt es für den ganzen Ortsbereich nicht - nur für die neuen Baugebiete.
Wie kann hier das Bauamt einen Außenbereich argumentieren? Es spricht doch eigentlich nichts dagegen.
Ich hoffe es kann mir hier jemand mit Tipps weiterhelfen bevor ich zu einem Anwalt gehen muss.
Vielen Dank und Grüße
B. Schulze