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Grundstücksverkauf  -  Hilfe!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstücksverkauf  -  Hilfe!

Wir haben einen Vertrag mit einem "Baubetreuer", welcher diesen verpflichtet, uns ein bestimmtes Grundstück zu beschaffen; Grundstücksgröße und eigenständiges Grundstück werden darin zugesichert. Unser Baubetreuer hat mit dem jetzigen Grundstückseigentümer einen Vorvertrag geschlossen (Laufzeit bis 31.03.2002), dass dieser ihm bzw. seinen Käufern das Grundstück verkauft. Der Grundstücksbesitzer ist zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks, und genau diese Hälfte soll verkauft werden.
Das besagte Grundstück ist zurzeit noch mit je zwei Schwarzbauten versehen, eines befindet sich auf dem zu verkaufenden Grundstück, eines auf dem Teil des "Nachbarn". Für beide Schwarzbauten wurde nun Aufgrund unseres Bauantrages eine Abrissverfügung erlassen. Der Schwarzbau bei "unserem Grundstück" würde sowieso abgerissen, der andere Schwarzbau könnte stehen bleiben, wenn wir die Abstandsflächen übernehmen und dem Bau zustimmen.
Nun möchte auf einmal der Grundstücksbesitzer seinen Teil nicht mehr an uns verkaufen und argumentiert, dass 1. das ganze jetzt Bauland ist und somit natürlich viel mehr Wert als vorher und 2. der andere Miteigentümer seine Zustimmung zum Verkauf nicht erteilt. Mit diesem haben wir auch schon gesprochen, er hat inzwischen einen Anwalt beauftragt und sagt, dass er seine Zustimmung nur dann gibt, wenn die Behörde im schriftlich zusichert, dass sein Haus nicht abgerissen werden muss. Diese Zusicherung gibt natürlich die Behörde nicht schriftlich, da dies von einer Vereinbarung mit uns abhängig ist.
Fragen:
1. Muss der Grundstückseigentümer jetzt nicht mehr verkaufen, obwohl der Vorvertrag besteht?
2. Ist die Zustimmung des zweiten Eigentümers notwendig?
3. Wenn die Zustimmung nicht notwendig ist, können wir das Grundstück kaufen, aber keine Teilung herbeiführen (geplant war der Bau von zwei Doppelhaushälften mit getrennten Grundstücken). Kann eine nachträgliche Teilung erfolgen?
Da es schon März ist, müssen wir schnell eine Lösung herbeiführen. Vielleicht gibt es hier jemand, der uns Tipps geben kann. Achja, die Einschaltung eines Anwaltes ist uns auch bekannt, wird wohl der letzte Schritt unsererseits sein. Aber vielleicht kann uns hier doch jemand ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.
Danke!
Familie Ullmann
  • Name:
  • M. Ullmann
  1. Welche Qualifikation hat denn der "Bauberater"?

    Rechtsanwalt wohl nicht, den brasuchen Sie aber. Architekt wohl auch nicht, den hätten Sie aber nehmen sollen.
    Rechtsberatung ist hier ohnehin nicht erlaubt. Nach meiner Meinung ist das aber ein PAL (Problem Anderer Leute) in diesem Falle das des "Bauberaters". Kein Erfolg, kein Geld
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. O mei!

    das hört sich ja toll an ;-((
    Eins ist mir noch nicht ganz klar:
    Ihrer Beschreibung entnehme ich, dass dem Verkäufer die ideelle Hälfte des Grundstücks gehört, also keine reale Teilung erfolgt ist. Richtig?
    Wenn ja, was wollen Sie dann mit dieser Hälfte? Zur Realteilung des Grundstücks brauchen Sie dann sowieso die Einwilligung des 2. Eigentümers. Und ohne die bereits "im Sack" zu haben das halbe  -  ideelle  -  Grundstück zu kaufen? na i woaß net ...
    Nur mal interessehalber: Welche Qualifikation und Funktion hat denn der "Baubetreuer" im gesamten Bauverlauf? Und wieviel bleibt bei ihm für welche Leistungen hängen?
    Was sieht der Vertrag mit dem BB bei Misserfolg vor? Bleiben Sie dann auf den bisher investierten Planungskosten sitzen oder zahlt die der BB?
  3. Darf ich mal raten?

    Baubetreuer = Freier Handelsvertreter für einen Bauträger und Grundstücksmakler in einer Person? Diese Konstellation käme mir bekannt vor ... : ((
    Aber noch folgende Nachfragen:
    1. Wieso bereits Bauantrag, ohne Grundstückskaufvertrag?
    2. Haben Sie einen Hausbau-Werkvertrag o.ä. abgeschlossen?
    3. Wenn ja, gibt es ein Rücktrittsrecht, wenn Grundstück nicht erworben werden kann?
    4. Wenn ja: Gehen Sie zu RA und treten Sie vom Vertrag zurück!
    Bauherrenmeinung!
  4. So schnelle Hilfe  -  super!

    Tolles Forum, superschnelle Reaktionen.
    Unser Bauberater ist seit Jahren im Baubereich als Verkäufer für eine Fertighausfirma tätig. Einen Architekten haben wir auch, liefert bis jetzt auch gute Arbeit, trotzdem gibt es jetzt diese Misere. Laut Vertrag besorft der Baubetreuer uns das Grundstück, koordiniert Arbeiten wie Abriss, Erdaushub und Kellererstellung, Hausbau, Behördengänge etc. Dafür erhält er 6.000 DM.
    Das Grundstück ist natürlich kein einfaches Grundstück, dafür war es aber auch günstiger als alle anderen und für uns hier in der Großstadt (München) deshalb erschwinglich.
    Aus diesem Grunde sind wir natürlich darauf aus, das Grundstück zu kaufen. Dass für Schadensersatzansprüche der Bauberater haftbar ist, wissen wir genauso wie er. Aber das hilft uns dann trotzdem nicht beim Kauf eines günstigen Grundstückes.
    Eigentlich war die Teilung beim Notar vom zweiten Teil geplant, außerdem gleichzeitig die Teilung unseres Grundstückes in zwei Teile. Es gab auch keine Probleme mit dem Nachbarn, bis dieser seine Abrissverfügung bekommen hat.
    Was können wir jetzt tun?
    Gruß
    M. Ullmann
    • Name:
    • M. Ullmann
  5. Das kapier ich nicht

    Ein Fertighausverkäufer und ein Architekt. Wobei der Verkäufer die Aufgaben des Architekten übernimmt? Ist der Architekt nur für die Baugenehmigung da?
    Naja, was wollen Sie denn jetzt schon machen, außer zum Rechtsanwalt gehe. Aber wenn der eben nicht vberkaufen will, wie sollen dann die Chancen stehen? An Ihrer Stelle würde ich mir lieber ein anderes Grundstück suchen, und zwear mit dem Architekten!
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Muss ja ein Klasse-Mann sein, ...

    Muss ja ein Klasse-Mann sein, Ihr Baubetreuer, was der nicht alles auf einmal ist:
    1. Freier Handelsvertreter für Fertighausfirma
    2. Baubetreuer
    3. Grundstücksmakler
    4. Bauleiter
    Hoffentlich übernimmt der sich nicht ... : ((
    • Name:
    • Reg2003-TBu
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