erlaubte Geschosshöhe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

erlaubte Geschosshöhe

Hallo, wir wohnen in NRW in einer ca. 10 Jahre alten Wohnsiedlung aus Doppelhaushälften mit kleinen Grundstücken (Abstand des Hauses zur Grundstücksgrenze/Weg ca. 8 m). In hinteren Reihen 2-geschossig von uns aus zur Hauptstraße hin 1-geschossig. Von dieser Hauptstraße aus führt zu uns und unseren 3 Nachbarn ein ca. 3 m breiter und ca. 50 m langer Weg hin (unsere Zufahrt). Wir befinden uns auf der linken Seite des Weges und auf der rechten Seite befindet sich ein ca. 2500 m² großes Grundstück. Für dieses Grundstück liegt bereits ein Bebauungsplan seit 1982 für eine Kommunale Einrichtung in 2-geschssiger Bauweise vor. -Dieses Vorhaben wurde aber wegen fehlendem Bedarf gestrichen. Ein neuer Investor möchte hier jetzt Eigenwohnheime (Doppel- / Reihenhäuser (Doppelhäuser, Reihenhäuser)) errichten. Diese Häuser sollen nun auch 2-geschossig+Ausbaureserve (also insg. ca. 11 m ca. = doppel so hoch wie unsere) unter Einhaltung der min. Abstandsfläche (!) hoch werden (Abstand zu unserem Haus max. 13 m). -Ist das zumutbar? . Zusätzlich soll dieser schmale Weg auf 4 m für die Nutzung weiterer 6 Familien ausgebaut werden.  -  Kann man überhaupt auf einem 4 m breitem Weg gegenläufigen Verkehr betreiben?
  • Name:
  • Christian Kotulla
  1. Antwort

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Laut den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungs-Straßen (EAE) reichen 4,00 m für den Begegnungsverkehr von 2 Pkws aus. Ist der Weg, der verbreitert werden soll öffentlich?
    Bei der neu geplanten Bebauung stellt sich die Frage, ob die Gemeinde den Bebauungsplan geändert hat. Falls er eine 2 geschossige Bauweise vorschreibt, müsste sich der Investor danach richten. Es kann aber auch sein, dass neben den Geschossen auch eine zulässige Gebäudehöhe angegeben ist.
    Lassen Sie sich doch auf dem Baurechtsamt den Bebauungsplan genau erläutern.
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