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Nutzungsänderung Laden/Lager in Wohnraum
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung Laden/Lager in Wohnraum

Sehr geehret Damen und Herren. Ich möchte an erster Stelle Ihnen für die wirklich sehr informativen Seiten danken. Zu meinem Problem. Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhaus (MFH) in Gelsenkirchen. (Wiederaufbau 1956) Auf meinem Grundstück und zwar im hinteren Bereich ist eine zwei. gesch. Bauweise welches seitlich zu meinem linken Nachbarn um 80 cm überbaut ist. Im hinteren Bereich und rechts gehalten ist es eine Grenzbebauung. Vor dem Gebäude sind angrenzend 2 Garagen. Ich weiß, dass das Gebäude Bestandsschutz hat. In den Bauakten ist die Nutzung des Gebäudes mit Laden und Lager zu entnehmen wo auch die Eingangstür von hinten gestaltet ist. Es existiert auch kein Wegerecht zu meinem Nachbarn. (was ja für das betreten des Objektes eigentlich erforderlich ist) Ich habe mittlerweile auch NICHT mehr die Möglichkeit die Garagen zu nutzen weil vor ca. einem Jahr ein Neubau links von mir entstanden ist der seine Garage direkt auf die Grundstückslinie gesetzt hat. Ich habe jetzt sozusagen eine Garageneinfahrt von 1,90 mtr. Mein Bestreben ist es die Nutzung des Gebäudes in Wohnfläche umzuwandeln und die Garageneinfahrt von hinten zu bauen. Die Straße hinten ist eine Privatstraße (Sackgasse) Ich habe ein Vorgespräch mit der Stadt geführt. Diese meinten, das mein Vorhaben mit evtl. komplikationen verbunden wäre, wie z.B. Wegerecht der Eigentümer der Sackgassen-Straße. Stimmt das? Ich denke nämlich mit ganz normalem Menschenverstand und verstehe es nicht so ganz, da ja das Objekt mit dem jetzigen zustand ja wohl irgendwo seine Richtigkeit hat. Wieso sollte ich plötzlich mit der Nutzungsänderung ein wegerecht benötigen? Gibt es wohl noch andere ernste Probleme die auf mich zu kommen würden? Ich danke für Ihren Rat im Voraus und verbleibe. Mit freundlichen Grüßen.
  • Name:
  • Ince
  1. Hört sich schon problematisch an ...

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    denn bei Gebäuden, die Aufgrund des Bestandsschutzes nicht abgerissen werden können, fällt der Schutz i.d.R. mit Änderung der Nutzung.
    Wenn der Nutzungsänderung auch noch die fehlende Erschließung entgegensteht, wird's haarig.
    Ob es eine gescheite Lösung gibt kann ich aber ohne Pläne nicht sagen.
  2. Hilfestellung?

    Sehr geehrter Herr Lappe. Ich danke für Ihre Antwort. Besteht die Möglichkeit, das ich evtl. mit Plänen Ihre Institution aufsuchen kann, um eine wohl mögliche Hilfestellung zu bekommen? MfG
    • Name:
    • Ince
  3. Klar,

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    können Sie gern.
    Schicken Sie mir doch am besten eine E-Mail vorab, mit Foto's / Lageplan.
    Dann kann ich schon klären ob sich der Weg auch lohnt.
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