was gehört alles zur Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
was gehört alles zur Baugenehmigung
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Vor allem ...
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In Bayern
Ich bin selber (Maurer) Meister und kenne alerding nur die Regelung für Bayern, die sich aber nicht übermäßig von den Anderen Bundesländer unterscheiden dürfte.1. Als Techniker/Meister im Bauhandwerk ist man Bauvorlageberechtigt bis max 3 Wohneinheiten pro Haus (vergl. LandesBO)
2. Zum Bauantrag gehören:
- Bauantrag 3-fach (Formularvordruck in Mappe) bei Fachverlagen zu bestellen
- Eingabepläne (am besten Musterplan bei der zuständigen Behörde z.B. Landratsamt einholen) über den Inhalt eines Eingabeplanes kann man lange schreiben ...
- Stat. Erhebungsbogen
evtl. bei der ersten Bauvorlage Meisterzeugniss (auf Anfrage) Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung
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Sehr geehrter Herr Weber,
In NRW brauchen Sie folgende Unterlagen:1. Bauantrag dreifach (Formular mit zwei Seiten)
2. Baubeschreibung zum Bauantrag, als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, dreifach, (so heißt das Formblatt mit drei Seiten)
3. Amtlicher Lageplan/Übersichtsplan im Maßstab 1:500 = Katasterplan (Flurkarte)
4. Berechnung der bebauten Fläche BF
5. Berechnung der Bruttorauminhalte BRI nach DINAbk. 277 oder der 2. BVO nach Geschossen aufgegliedert
6. Berechnung der Grundflächenzahl GRZAbk.
7. Berechnung der Geschossflächenzahl GFZAbk., ggf. die Berechnung der Geschossigkeit mit Zeichnung beifügen
8. Berechnung der Rohbaukosten (BRI mal DM/m³) z. Zeit 186,- DM/m³ für ein Einfamilienhaus, aktuelle bzw. ortsübliche Preise können beim Bauamt erfragt werden
9. Falls erforderlich Dispensanträge z.B. bei Abweichung der im Bebauungsplan festgelegten Dachüberstände, oder Dachpfannenfarbe, Fensterfarbe, Klinkerfarbe etc.
10. Ansichten und Schnitte, Grundrisse im Maßstab 1:100, in einigen, wenigen Fällen Detailpläne im Maßstab 1:50 oder kleiner Hört sich viel schlimmer an als es ist. Die Formulare können bei Buchhandlungen gekauft bzw. bestellt werden.
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in NRW
... darf er zum Glück nicht einreichen. Hier sind Qualifikationen gefragt, die über das Formularausfüllen hinausgehen.- sind Sie, Herr Schulte, eigentlich vorlageberechtigt? -
Übrigens finde ich das sehr gefährlich was Ihr da so treibt. Wenn ich mitbekomme, dass die Handwerker deren Auftragslage ich jahrelang unterstützt habe, mir die Arbeit wegnehmen um ein paar Mark fünfzig dazuzuverdienen, fliegen die selbstverständlich aus meinem Karteikasten 'raus.
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