Kniestock abweichend vom Antrag
BAU-Forum: Neubau
Kniestock abweichend vom Antrag
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was wollen Sie
Wo liegt ihr Problem? befürchten Sie, das der Bau von der Genehmigung abweicht? Gefällt die Maßabweichung nicht? Ist der Boden oder das Dach schief?Gewisse Maßtoleranzen sind zulässig, am Bau wird nicht alles in mm gemessen ... Dann müssten Sie klären, wo die Differenz herkommt. Ist der Boden nicht "im Wasser", die Abmauerung nicht parallel usw. Für die Bauaufsicht ist diese "Kniestockhöhe" (Höhe der Abmauerung) unerheblich. Da geht es i.d.R. um die Abmessungen außen.
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Wonach richten
Es geht um die Maße an sich. In den Gesprächen wurde der Kniestock immer mit 1 m genannt. Für uns der ausschlaggebende Grund sich für den Bauträger zu entscheiden.Im Bauwerkvertrag ist jedoch keine Bemaßung angegeben und die in der Bauanzeige/-Genehmigung ist - laut Bauträger - nur wegen der Wohnflächenberechnung mit einem Meter angegeben, jedoch nicht für uns als Richtwert. Wir sind allerdings immer von der Architektenzeichnung (1 m) ausgegangen. Die Wände haben teilweise 3-4 cm Differenz.
Nach welchen Plänen darf sich der Verbraucher denn dann richten? Nach dem nicht vermassten Kniestock im Bauwerkvertrag oder nach der Bauanzeige der Architektin?
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Rechtsfragen beantwortet ihnen ein Baufachanwalt
Zuerst gilt mal der Vertrag in seiner Textform (inkl. Baubeschreibung) mit allen seinen Anlagen, wozu auch die Architektenpläne zählen dürften?Auf Verkaufsgespräche wo mal "1 m Kniestock" besprochen wurde, können sie sich hingegen nicht berufen, wenn diese später nicht in Text oder Bild der Vertragsunterlagen Eingang gefunden haben.
Maßabweichungen lassen Sie vom Fachmann nach DINAbk. 18202 beurteilen.
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schriftlich
Wenn etwas sooo wichtig ist, das man sich danach den Bauträger aussucht, dann sollte es auch konkret schriftlich fixiert werden. Mündliche Aussagen sind schon wegen der Beweisbarkeit schwierig. Ob ein Mangel vorliegt hängt von der Ursache ab ... alleine der erhoffte aber nicht vertraglich vereinbarte 1 m ist nach erster Einschätzung keiner ... Je nach Konstruktion ist es aber nachträglich evtl. heilbar wenn die Höhe wichtiger ist als die Grundfläche des Raums.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik Frage
- … die Gaube im Wohnzimmer um 50 cm zu erweitern und den Kniestock der Gaube oben im OGAbk. um 35 cm zu reduzieren. …
- … Mit den Kosten für Bauantrag, Architekt, Statiker, Abbruchfirma und Baufirma wird sich diese Variante wohl erledigen. …
- … nur um 4 m² geht könnten Sie es mit einem Befreiungsantrag versuchen oder das Ganze anderweitig hinzurechnen . …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung
- … Gebäude außerhalb der Baugrenze steht, weicht es ab. Wenn 50 cm Kniestock erlaubt sind, weichen 100 cm ab. Wenn der Textteil keine Gaube …
- … auf eine erfolgreiche Genehmigung einer vom Bebauungsplan abweichenden Risikoplanung via Befreiungsantrag. Hier sind wir nämlich im Bereich des Ermessens der Baubehörden. Aber …
- … Ich Stelle meine Rechnung für den Bauantrag erst nach erfolgter Genehmigung. Dann gibt's nichts zu prüfen und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Balkontiefe in Architekten-"Werbeanzeige" nun vom Bauordnungsamt nicht genehmigt - wer trägt Kosten/ist schuld?
- … Im März reichte unser Architekt dann nochmals einen Genehmigungsantrag ein (er meinte, Widerspruch wäre nicht so gut, lieber ein neuer …
- … Antrag?) rückte er dann auch nochmals neue Unterlagen raus, u.a. die …
- … ganz gemütlich zurück und sagt, in dem Moment, wo wir einen Antrag auf Genehmigung beim Bauordnungsamt gestellt haben, hätte uns ja klar sein …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Können wir mit diesem Architekten weiterbauen?
- … Wir hatten ihn zu Beginn gefragt, ob er den Bauantrag dieses Jahr noch stellen kann; daraufhin hat er stets gesagt: Ja, …
- … Letzte Woche sagten wir, wir möchten den Bauantrag nicht im letzten Moment abgeben, also deutlich vor dem 19.12.2003. Er …
- … Nach vielen Überlegungen haben wir uns dazu entschlossen, den Kniestock zu senken, um die 75 % zu erreichen. Allerdings werden dadurch zwei …
- … wissen müssen? Wie schwierig und riskant ist es, nach dem Bauantrag den Architekten zu wechseln (wegen Schnittstellenproblemen und so)? …
- … das der Bauantrag in diesem Jahr in gültiger, genehmigungsfähiger Form beim Bauamt eingereicht wird …
- … Unser Antrag wurde im letzten Jahr am 23.12. abgegeben (da gab es ja …
- … reicht auch das noch. Ist ja schließlich 2003. Sie können den Antrag auch selbst abgeben - und dabei darauf achten, dass der Eingangsstempel …
- … nur dann noch die diesjährige Abgabe wegen der Eigenheimzulage, wenn der Antrag nicht nur rechtzeitig, sondern auch _vollständig_ ist. Und es zählt die …
- … bauen, die selbst NICHT Baurechtsbehörde, sprich Genehmigungsbehörde ist, dann müsste der Antrag ja noch vorher von der Gemeinde abgesegnet werden, bevor der Antrag …
- … darauf keine Garantie!). Da würde ich lieber klären wie der Kniestock aussehen muss. Den Raum den ihr durch den niedrigen Kniestock verliert …
- … Sie dürfen mich einen Kniestock-Fanatiker nennen. Ich finde dass jeder cm extra besser ist. Wie …
- … ich dann gelesen habe dass da einfach 75 % weniger Kniestock auf ihr Haus kommen soll, habe ich einfach ein komisches Gefühl bekommen. Muss ja alles kein Problem sein! Da wir hier ja nicht alle ihre Details kennen, kann ich auch 100 % daneben liegen. Daher ist auch alles eine Meinungsäußerung (basiert auf limitierten Informationen). …
- … Zurück zum Kniestock: …
- … man den Fehler. Ihr Haus ist doch geplant mit X cm Kniestock. Damit haben sie die Räume im DGAbk. eingeteilt. Wie sehen die …
- … noch alles verändern können. So hat mein Vater noch 20 cm Kniestock genehmigt bekommen nachdem mit dem Rohbau schon begonnen war. Auf der …
- … Bei Ihnen scheint die Höhe des Kniestocks ja im Mittelpunkt einer (guten) Planung zu stehen. Haben Sie schon …
- … einmal darüber nachgedacht, dass ein (zu hoher) Kniestock auch ein Gebäude verunstalten kann? Der Kniestock ist sicher nicht das Maß aller Dinge. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zeichnete falsche Pläne! Kam erst jetzt beim Bau auf - was können wir tun?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - "Schwedenhäuser" fragen, fragen, fragen
- … Arbeit eine 3-stellige Summe kassiert? Denn er hat lediglich die Bauantragsunterlagen angefertigt und die Entwässerungsplanung gemacht. Ja, zusätzliche Arbeiten nach Stundensatz …
- … was ist denn an einem satteldachhaus mit fast keinem Drempel (Kniestock) bitteschön flächen- und kostensparend (flächensparend, kostensparend)? das würde mich jetzt brennend …
- … Übrigens haben meine Karohäuser 1,25 m Kniestock! …
- … Im 2. Link kann man sehr schön den 1,25 m hohen Kniestock erkennen. Ich stoße mir beim aufstehn nicht die Birne ... …
- … Kniestock ist wie gesagt standardmäßig 1,25 m bei allen Karohäusern. Baubeschreibung siehe Link ... …
- … Was ist denn das für eine Auffassung, die Menschen verbieten will, eigene Gedanken und Ideen zu einer Hausplanung zu realisieren, weil sie keine (approbierten oder wie?) Architekten sind? Darf ein Bauherr sich nicht in ein Kataloghaus verlieben und dieses dann auch gebaut bekommen? Dass nur höchstens 5 % der Bauinteressenten einigermaßen brauchbare Eigenzeichnungen anbringen, ist klar. Da muss man dann pädagogisch geschickt vorgehen, was aber meistens nicht schwierig ist. Und bei den gelungenen Kundenentwürfen weiß ich manchmal nicht, ob sie die wirklich selbst gemacht haben. Ist aber auch egal. Haben Sie denn noch nie für einen Bauträger oder Fertighausvertrieb einen Bauantrag für ein Haus aus dem Standardangebot angefertigt? Glaubt irgendjemand, dass …
- … der Diskussion doch gar nicht. Selbstverständlich fertigt mein Architekt die Bauantragsunterlagen selbst, die er unterschreibt. Er hat als Vorlage aber selbstverständlich …
- … Denn er hat lediglich die Bauantragsunterlagen angefertigt und die Entwässerungsplanung gemacht. Ja, zusätzliche Arbeiten nach Stundensatz …
- … als einzelne sogenannte Fachleute hier. Klar benötigt man für den Bauantrag eine 1:100 Zeichnung, die der Architekt anfertigt. Aber genauso klar ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Unser Zwerchgiebel soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst entspechen ...?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Mit was kann außen dämmen, verschiedene Bauphasen?
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- … Auch den LAKRA-Antrag schafften wir ohne …
- … ganz erstaunt, dass alles komplett und richtig war. So gingen LAKRA-Antrag und Baugesuch auf die Reise. …
- … Da wir noch Reserven hatten stellten wir eine Nachgenehmigung über mehr Kniestock bei der Baubehörde. Damit waren die die 146 m² fast erreicht. …
- BAU-Forum - Dach - Raumgewinn im Walmdach - Gauben oder neues Dach?
- … 8,5 m. Das aktuelle Dach ist ein Walmdach (40 °) ohne Kniestock. Das Haus samt Dach ist Baujahr 1974, das Dach wurde vom …
- … 2. Dach komplett abtragen, Kniestock hochziehen und neues Dach aufsetzen?! …
- … Hauses und den örtlichen Bauvorschriften. Das ist wichtig weil ein Bauantrag notwendig ist. Ohne Bauantrag wird das ein Schwarzbau. …
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