Darf ich als Bauherr nach detaillierten Ausführungsplänen verlangen?
BAU-Forum: Neubau
Darf ich als Bauherr nach detaillierten Ausführungsplänen verlangen?
Hallo alle im Bauforum! Nach dem Streit mit unserem Bauträger wegen zahlreichen Baumängel wurden diese beseitigt, allerdings haben wir deswegen 5-6 Wochen Bauzeit verloren. Da ich unserem Rohbauer und dem Bauleiter nicht mehr vertraue habe ich vom Generalunternehmer nach Ausführungsplänen von einigen Gewerke verlangt. Außerdem wollte ich genaue Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) sehen, weil die vertraglich vereinbahrte ziemlich schlicht ist. Darauf habe ich negative Antwort bekommen, und zwar: Alles was ich sehen möchte steht im Vertrag und alle vertaglich vereinbahrten Unterlagen, wie Statik und Ausführungspläne werde ich nach Hausübergabe bekommen. Die Baufirma verweigert die Lieferscheine vom geliefertem Beton und Bewehrung zu zeigen. Habe ich als Bauherr Recht zu kontrollieren, ob ich das bekomme was ich bezahlt habe. Für Ihre Aufregungen bedanke ich mich im Voraus. MfG Alex.
-
Sie kommen sich zwar vor wie ein Bauherr
aber rechtlich sind sie keiner, und damit haben sie genau dessen Rechte: keine. Für den Rest: Forensuche
mit drastischem Gruß -
oder hier lesen
-
Muss es so komplieziert sein?
Hallo Herr Carden! Ich habe's gelesen, ich zietiere: , , Der Architekt des Generalunternehmer ist im Zweifel nicht dem Bauherrn, sondern seinem Bauträger verbunden (und es ist auch so). Folglich wird er eher geneigt sein, ein Auge zuzudrücken (stimmt 100 %). Heißt es , es darf weiter gepfuscht werden und was mich eingeht, ich darf es erst erfahren , wenn ich alle Rechnungen bezahlt habe? Und warum bin ich kein Bauherr, es wird doch auf meinem Grundstück gebaut? MfG Alex. -
Schon in der Ausgangsfrage
vermischen Sie die Begriffe Bauträger und Generalunternehmer.
Wird auf einem dem Bauträger gehörenden Grundstück gebaut, sind Sie Käufer.
Haben Sie einen Generalunternehmer mit dem Bau eines Hauses auf einem schon Ihnen gehörenden Grundstück beauftragt, sind Sie Bauherr. Welche Planunterlagen Sie dann verlanden können, hängt davon ab, was vertraglich mit dem Generalunternehmer vereinbart wurde. Wenn Ihr Vertrag nur auf Basis eineer ziemlich schlichten Baubeschreibung geschlossen wurde, ist das Ihr Problem, eine detailliertere Beschreibung muss der Generalunternehmer nicht nachliefern.
Nachweise können Sie nur für das verlangen, was in der Baubeschreibung vertraglich zugesichert ist. Hat der Generalunternehmer sich im Vertrag zur Erstellung der Sattik verpflichtet, können Sie auch (gg. Erstattung der Kopierkosten) die Aushändigung eines Eexemplars verlangen. -
Sind Sie denn schon jetzt wirklich Eigentümer des Grundstücks?
Das ist ja nun mal das Verständnisproblem in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch: Es wird nun mal extrem unterschieden zwischen z.B. einem Kaufvertrag (= Schuldrecht) über irgend etwas und dem meist gleichzeitig geschlossenen, aber oft nicht direkt in Erscheinung tretenden Vertrag über die Einigung, dass das Eigentum an einer Sache von einer Partei auf die andere übergehen soll (= Sachenrecht).
Im Klartext: Es ist ohne Weiteres möglich, dass ein Verkäufer an einem Tag 5 Mal ein Grundstück (von mir aus auch mit Haus drauf) an unterschiedliche Käufer verkauft, und dass dabei auch Geld fließt. Doch das Eigentum an dem "verkauften" Grundstück kann nur einer der Käufer bekommen. Deshalb hat der Gesetzgeber bei Grundstücksverkäufen die Kontrollinstanz des Notars eingeführt. (Was dann nun mit den anderen "Betrogenen" wäre, ist auch woanders im Gesetz geregelt.)
Darum jetzt die Frage hier: Sind Sie denn schon wirklich Eigentümer des Grundstücks (= vollzogene Eintragung im Grundbuch in Abteilung 1), oder ist für Sie "nur" eine Vormerkung zur Übereignung des Grundstücks in Abt. 3 des Grundbuchs eingetragen worden? Letzteres ist bei Bauträgerverträgen üblich. Das Eigentum am Grundstück (und von mir aus auch am Haus, das drauf steht) bekommen Sie normalerweise erst, wenn der (parallel geschlossene) Kaufvertrag von beiden Seiten erfüllt ist, also der Bauträger das Haus aufs Grundstück gestellt hat und Sie die Kohle rüber gereicht haben. Und damit in der Zwischenzeit der Bauträger sein Grundstück nicht noch an fünf weitere "Bauherren" verhökert, steht zur Sicherung Ihres späteren Anspruchs auf Eigentumsübertragung diese Vormerkung im Grundbuch.
Also klären Sie uns doch mal über die Rechtslage auf, insbesondere über den wichtigsten Teilaspekt - die Eigentumsverhältisse am Grundstück.
Mit sonnigem Gruß ... Lb
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauherr, Ausführungsplänen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Prüfstatiker Aufgaben
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schmutzwasserabfluss in Küche vergessen ... und nun?
- … Ahnungsloser Bauherr …
- … Das geht im Minimum auf den Deckel des Bauherren! …
- … Architekt muss auf die Übereinstimmung der Ausführung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen achten. …
- … eines nachträglichen Deckendurchbruchs gegenüber einem planmäßigen Deckendurchbruch, der anscheinend in den Ausführungsplänen nicht dargestellt war. Die Herstellung des Küchenabflusses, einschl. Rohren, Verlegung unter …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Keinen Schadenersatz,
- … bauliche Schwierigkeiten zu reagieren, dass Änderungen ohne unvermeidbare Mehrkosten für Firmenund Bauherren durchführbar sind. …
- … das Argument, die Verschalung ist fertig, nicht stoppen - außer dem Bauherrn laufen sonst die Termine weg. Dann muss 'ne andere Lösung her. …
- … hat eine Schlichtungsstelle. Erscheinen ist für das Kammermitglied Pflicht, wenn der Bauherr eine Sitzung ansetzen lässt. …
- … Nur sollten die Bauherren unter der außerberuflichen Belastung nicht leiden müssen. Und leiden tun …
- … Zumindest sollte man die Bauherren vorher ausdrücklich auf terminliches Konfliktpotential hinweisen. Wenn die's dann …
- … ist Verlass, führt ganz schnell zu Platzhirschpreisen. Und die tun dem Bauherrn in der Kasse weh. …
- … sich hier mal so die ganzen Threads durchliest, in denen naiven Bauherrn um die Ohren gehauen wird, sie hätten halt wissen müssen, dass …
- … bei großen Objekten ein eigener Job - bei kleinen häufig vernachlässigte Bauherrenaufgabe. …
- … und überwachen muss. wenn du dann in jeder Lage einen professsionellen Bauherren hinter oder besser neben dir hast gewinnt das projekt.dein Haus …
- … dachte immer, dass der Architekt sich schon meldet wenn Initiative des Bauherrn gefragt ist. …
- … Vorteil für den Bauherren: die Planer wissen oft nicht, dass das honorierungspflichtige …
- … und jetzt mal ehrlich: wie viele Bauherren wollen das bezahlen? …
- … mit dem Architekten (und mit den Bauherren) abgestimmte Bauwerk und das von mir …
- … selber und natürlich auch der Bauherr informiert ist/wird, was an Leistungsnachlauf …
- … Holzbauzeichnungen verantwortet und das geht nur, wenn der Bauherr nicht schon …
- … Das könnte missverstanden werden. Der Bauherr, der bis LPh 8 beauftragt, hat Anspruch auf diese Leistungen, und …
- … Falls dein Text so gemeint war, dass für viele Bauherren schon die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) was Besonderes, zusätzlich …
- … Vergütendes und damit zu Vermeidendes ist (der Plan ist für diese Bauherren der Eingabeplan), dann sind wir einig. …
- … du als baufrau zum projektmanager werden sollst. Ich rede nur über Bauherrenpflichten, die man gerne vernachlässigt. kümmern kommt vor dem kummer :-) …
- … andererseits Holzbauplanung in Form von Ausführungsplänen (abbund, Anschlüsse). …
- … oder auf Bauherren- / planerseite fertigen. …
- … @bluecher+markus: unter den von mir erwähnten 100 % beim Paket Planung + Objektüberwachung verstehe ich nicht das LVAbk.-mäßige Abarbeiten des Katalogs der Grundleistungen der HOAI, sondern das vom Bauherrn erwartete Ergebnis: am Ende muss das Haus stehen. …
- … Ihre Vorgaben sind aber nun mal der einzige Anhaltspunkt für Erstbauherren, welche Leistungen/Vorgaben/Pläne sinnvollerweise vorliegen/erbracht werden sollten, damit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung während des Hausbaus - ist das wirklich alles?
- … gibt zur Ausführung frei und hält den Kontakt zwischen Firma und Bauherr. …
- … Sie haben freiwillig den wichtigsten Punkt (wenn Bauherr = Baulaie) gestrichen. …
- … zusichert, weil er ja weiterhin die Oberbauleitung macht, woher soll der Bauherr wissen, dass der Architekt, was er hier verspricht, später in keinster …
- … Hier immer nur vom blöden Bauherrn zu reden, der selber schuld ist, das kann's ja wohl in diesem Falle nicht sein! Der Bauherr verlässt sich auf die fachkompetente Aussage des Architekten bezüglich Oberbauleitung …
- … Ich sehe hier überhaupt keine eigene Blödheit des Bauherrn, außer die, dass er sich auf den Architekten verlassen hat. …
- … hat doch aber dem Bauherrn trotzdem die Oberbauleitung und eine rundum gute Betreuung zugesichert! …
- … er erst dem Bauherrn, dass aus diesem Grund der Wegfall der Bauleitung kein Problem sei, und hinterher fährt er seine Leistung auf (fast) Null herunter und lässt den Bauherrn im Regen stehen? …
- … guten Betreuung sind ja nirgends definiert. Das kann man ja dem Bauherrn leicht versprechen, um sich dann hinterher zurückzuziehen ... …
- … und sie sind ja mit ihm zufrieden. was will man als Bauherr mehr?! : --) …
- … der Bauherr schreibt im alten Beitrag: Zitat Da der Anbieter des Gewerkes Maurerarbeiten …
- … die Bauleitung bei den anderen Gewerken hatte. Lag diese wirklich beim Bauherrn selber, dann hat er sich offensichtlich auch zu viel zugemutet ... …
- … Ich bin halt ein bisschen allergisch gegenüber Sprüche wie Bauherr ist selber schuld , ohne dass man genaueres weiß. Zumal ein …
- … daran nicht unbeteiligt war; herumgehackt wurde hier trotzdem nur auf den Bauherrn. …
- … Fazit: Bauherr, lass die Bauleitung von Fachleuten machen und hör nicht auf die …
- … die Maße der Türen festgelegt hat - der Architekt (in den Ausführungsplänen) oder der Bauherr selber (in der Ausschreibung). …
- … bringt ist, dass vom Architekten gar nichts mehr kommt (Lieber Herr Bauherr, sie brauchen sich um nichts kümmern, sie werden trotzdem rundum betreut.) …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Ziegel oben abdecken bevor Decke aufgelegt wird?
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Wie geht'n das?
- … Die Kontrollen erfolgen durch einen Ingenieur oder einen Architekten, den der Bauherr direkt beauftragt. …
- … eingerissen werden müssen, falsche Fensterausschnitte, weil sich die Bemaßung in den Ausführungsplänen auf die Dämmung und nicht die Wände bezogen hat. …
- … mir als Bauherr oder dessen Vertreter wär's zwar nicht wurscht, womit der …
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Offener Grundriss Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile)
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - schlampige Massenermittlung
- … Wird nach den Ausführungsplänen gebaut, oder gibt es wesentliche Abweichungen? …
- … Die Überschreitung Stelle einen Schaden dar, wenn der Bauherr bei richtiger Kostenermittlung und Beratung die verteuernden Zusatzarbeiten zurückgestellt hätte. Die …
- … die Kostenermittlungsverfahren vorwerfbar fehlerhaft vorgenommen würden. Frage wäre auch, ob der Bauherr ein Kostenlimit vereinbart hat. …
- … führt nicht zu einer automatische Reduzierung seines Honorars. Vielmehr muss der Bauherr konkrete Gewährleistungsansprüche dem richtig berechneten Honoraranspruch entgegensetzten, um dieses zu vermindern. …
- … für sog. zentrale Leistungen einer Leistungsphase. Diese Rechtsprechung hat dann dem Bauherrn bspw. bei einer nicht erstellten Kostenermittlung einen Abzug von 1 % des …
- … Kostenfeststellung, sie stellt die Addition aller Rechnungen (Belege) dar (und der Bauherr wird ganz blass). …
- … Bauherrn eine Kostenschätzung vorlegen, die seinen Vorstellungen entspricht. Dann den Kalkulationsrahmen ausschöpfen, …
- … insbesondere dann, wenn der Bauherr keine Bausumme im Vertrag schriftlich genannt hat, keine Kappungsgrenze für das Architektenhonorar vereinbart worden ist und eine Bausummengarantie ein Fremdwort bleibt und Vertragsstrafen (überall üblich nur bei Architekten nicht) sowieso nicht ins Konzept passen …
- … Was die Frage anbetrifft, ob der der Architekt für seine fehlerhafte Massenermittlung im Rahmen der HOAIAbk. haftet bzw. sein Honorar zu kürzen ist, darf ich ihnen mitteilen Vergessen Sie es . Kostet Ihnen nur Zeit und Mühe und bringt Ihnen unter dem Strich vielleicht ein Prozent. Die Darlegungs und Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr. Ohne entsprechende Fachkenntnisse geht das nicht. Ein erforderlicher SV …
- … Grundsätzlich verpasst der Bauherr mit Vertragsabschluss 90 % aller seiner Möglichkeiten. Das fängt da schon an, wo dem Bauherrn erzählt wird, das doch schon alles in der HOAI …
- … und Beweislasten werden, ohne das es ausdrücklich genannt wird, auf den Bauherrn abgeschoben. Die hier angepriesenen rechtssicheren Architektenverträge sind bei genauer Betrachtung Billiger …
- … alte 60/40 Regelung , das bei vorzeitiger Kündigung durch den Bauherrn er seinem oberschlauen Architekten 60 % seines Honorars als entgangegen Lohn zahlen …
- … treffen, nachdem jetzt durch das BGH-Urteil die Beweislast der Minderung der Bauherr hat! Der Architekt braucht nur noch zu behaupten, er habe keine …
- … mindernden Kosten. Und schon bezahlt der Bauherr 100 % für Null Leistung. Die Pappnasen vom BGH haben auch schon gemerkt, das der Schuss für den Bauherrn richtig nach hinten losgegangen ist. Korrektur nicht in Sicht …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Die HOAI, ein ausgewogenes Regelwerk?
- … bei der Anwendung dieses Regelwerkes gibt. Der HOAIAbk. wird von den Bauherren und anderen Baubeteiligten häufig nur mit Unmut begegnet, die Architekten …
- … die jeweilige Leistungsgruppe definiert! es besteht sicherlich Aufklärungsbedarf bei den EFHAbk.-Bauherrn bezüglich dieses Leistungskatalogs. …
- … Zusammenhang. Und bei den Leistungsbildern habe ich angesetzt, da es vielen Bauherren (und nicht nur denen ) nicht immer möglich ist, eine …
- … von rn dazu, eröffnen sich doch weitere Fragen: wie kommt der Bauherr denn auf die Idee? …
- … Ausgangsfrage: wie unterscheidet man Grundleistungen und Nebenleistungen? Weiß der Bauherr überhaupt, dass es Grund- und Nebenleistungen (Grundleistungen, Nebenleistungen) gibt? …
- … Später wurde für den bereits errichteten Erweiterungsbau die Notwendigkeit gesehen, das im wesentlichen fertiggestellte Dach von einem Fassadenreinigungsgerät befahren zu lassen. Da dies nach der zunächst gewählten Gestaltung des Daches nicht möglich war, wurden die Beklagten durch die Bauherrin damit beauftragt, nach einer Lösung für die Aufnahme des …
- … 111.496,61 DM (zuzüglich Zinsen), macht die Klägerin aus abgetretenem Recht der Bauherrin gegen die Beklagten geltend. …
- … mitplanen müssen. Der abweichend von der früheren Vertragssituation unmittelbar von der Bauherrin erteilte Auftrag lautete, für den bereits weit fortgeschrittenen Bau eine …
- … werden könne, ist der Vortrag unschlüssig. Nicht die Klägerin, sondern die Bauherrin war hier der Auftraggeber der Beklagten. Dass diese über eine …
- … deshalb hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Einwand, die Bauherrin habe Aufgrund ihrer Sachkunde die Mängel der Planung erkennen können, …
- … Sollte die Bauherrin die Klägerin mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt haben, wäre ihr ein Verschulden der Klägerin als Erfüllungsgehilfin nicht zuzurechnen, denn die Bauherrin schuldete den Beklagten keine Prüfung, für die sie sich …
- … dieser kann der Unternehmer nicht zu seinen Gunsten einwenden, der vom Bauherrn beauftragte Architekt habe die gebotene Bauaufsicht vernachlässigt. …
- … des Vertrages u.a. das Überwachen der Ausführung des Objekts mit den Ausführungsplänen, den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Entgegen der …
- … der HOAIAbk.. Und wie soll diese dann sinnvoll von Architekt und Bauherr eingesetzt werden? Wo sind Alternativen? …
- BAU-Forum - Keller - Betonkeller gegen KS-Keller: Was ist vernünftiger?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauherr, Ausführungsplänen" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauherr, Ausführungsplänen" oder verwandten Themen zu finden.