Eine Teilabnahme erfolgte bereits Ende Dez. 2006. Heute ist Aufgrund vieler Mängel die Bau-Endabnahme nicht durchgeführt worden. Aber wir ziehen in 2 Tage in das Haus, weil wir unserem Mietvertrag bereits gekündigt haben. Können wir uns davor schützen, dass Einzug = Abnahme heißt? Wir haben eine Mängelliste erstellt und auch darin notiert, dass wir die End-Abnahme verweigert haben, aber auch der Bauleiter sprach nicht mehr von der Abnahme. Er meinte nur: das ja keiner wüsste, dass wir in 2 Tagen einziehen. Ich habe allerdings kein Vertrauen zum dem Bauleiter, da er direkt von dem Generalunternehmer kommt und uns schon im Laufe der Bauzeit einige Mängel verschwiegen hat. Danke für Ihre Informationen.
Ort: Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Bauendabnahme-Was ist zu beachten?
BAU-Forum: Neubau
Bauendabnahme-Was ist zu beachten?
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MfG
R. Kaiser -
Hilfreich
wäre es, wenn die im u.a. Thread gestellten Fragen beantwortet würden. -
Abnahme-Konkludentes Verhalten
@ Herr Peters: die Frage liegt doch in Ihren Berufsgebiet, was ist daher mit Ihrer Antwort (Gruß R. Kaiser)
An die Fragestllerin:
Sachverhalt:
1. Abnahme ist noch nicht erfolgt
2. Mängel seien vorhanden (diese wurden dem Bauträger/Generalunternehmer schriftlich mitgeteilt)
Feststellungen:
sind ohne Kenntnis des konkreten Objekts und Vertrags nicht möglich
Empfehlung:
I. nicht einziehen (d.h. bspw. im Hotel einmieten)
II. schriftliche Mängelrüge verfassen. Es sollten aber Mängel sein
III. Beauftragen Sie dringend einen sachverständigen Berater, der Ihren Vertrag prüft (bspw. Fertigstellungsfristen, etc.), die bautechnischen Mängel begutachtet und protokolliert, etc.
(zufrieden Herr Peters, dies hätte auch von Ihnen kommen können)
Ich möchte insofern auf meinen Beitrag oben verweisen.
MfG
R. Kaiser
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