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Finanzamt und Einheitswertfeststellung
BAU-Forum: Neubau

Finanzamt und Einheitswertfeststellung

Das Finanzamt hat mir einen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung zugeschickt. Aus welchem Grund soll der Einheitswert festgestellt werden? Geht es dabei um die Berechnung der Grundsteuer oder noch um andere Dinge? Oder genauer ausgedrückt, sollte man die Fragen eher so beantworten, dass der Einheitswert niedriger oder höher ausfällt ;-)
Wie wird der Einheitswert ermittelt? Auf der einen Seite kommen Fragen nach der Wohnfläche, nach sonstigen Flächen z.B. von Hobbyräumen und nach Ausstattungsmerkmalen (Fußbodenheizung) und auf der anderen Seite wird nach den Baukosten gefragt. Die Baukosten sind bei mir Aufgrund von Eigenleistung merklich niedriger, als das Haus schlüsselfertig gekostet hätte.
  • Name:
  • Herr Baumann
  1. Einheitswertfeststellung

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Herr Baumann,
    je höher der Einheitswert, desto höher die Grundsteuer, siehe Links

    Ich würde einfach alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, auch in dem Wissen, dass viele Bauherren sich die Gelegenheit zur "Steueroptimierung" nicht entgehen lassen.
    Grüße

  2. Quadratmeter Wohnfläche

    Die Wohnfläche ist gemäß der "2. Berechnungsvorschrift" anzugeben. (Nach diesem Begriff "googlen" ergibt diverse Quellen mit Details hierzu)
    Dabei fallen u.U. Nebenräume im Keller, aber auch Speisekammer, Flure, Treppen als Wohnfläche weg.
    Weniger Quadratmeter ergibt weniger Grundsteuer, kurz gesagt.
    Das ist kein Aufruf zum "Frisieren" der Daten, nur berechnen Sie keine Räume als Wohnräume, die gar keine sind.
  3. Verfahren

    Hallo,
    Was haben Sie denn gebaut? Ihrer Frage nach, müsste es mindestens ein Dreifamilienhaus sein.
    Ich habe mal Herrn Kettings Link weiterverwendet.
    Je nach Gebäudeart wird der Einheitswert nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) ermittelt. Siehe Link.
    Viele Grüße
  4. nochmal

  5. hmm

    Hallo,
    Mietwohngrundstücke werden ja auch nach dem Ertragswertverfahren ermittelt. Habe ich verwechselt.
    Viele Grüße
  6. @ A. Kinzkofer

    Guter Tipp Herr Kinzkofer. Stehe gerade vor dem gleichen Problem und habe nach "2. Berechnungsvorschrift" + Wohnfläche gegoogelt und was finde ich als einzigen Treffer? DIESEN Beitrag ;-)
  7. Trefferquote erhöhen durch diese Eingabe

    II. BVO Wohnfläche
    Ergibt 261 Treffer.
    Gruß
  8. IIter Versuch

    wie peinlich ... ;-)
    Ich hatte wohl "II. Berechnungsvorschrift" eingegeben ...
    Mir hatte, glaube ich, das .pdf File weitergeholfen, die dann u.a. gefunden wird.
  9. wie setzen sich Baukosten zusammen

    Ich nutze den Thread mal weiter, weil es a) hier passt er b) nicht total alt ist und c) prinzipiell auch eine der ursprünglichen Fragen war:
    Wie setzen sich die in dem Formular gefragten Baukosten zusammen?
    Gehören dazu auch:
    • Gebühren für Bauantrag?
    • Versicherungen?
    • Bauwasser/-Strom
    • Außenanlagen?
    • Garten (Rasen, Wege IM Garten (nicht zum Haus)?
    • Tapeten?
    • Bodenbeläge?
    • Telefonanlage/Lampen etc?

    So wie ich das mitbekommen habe, geht es eh primär um die Wohnfläche und die groben Ausstattungsmerkmale (die wohl anhand der Anzahl Waschbecken berechnet werden). Wie exakt muss dieser Wert sein? Will nicht beschummeln, nur Arbeit und Kopien sparen, wenn die eh nur danach gehen 150.000,200.000,250.000 und es auf 1500 € nicht ankommt. Ich weiß z.B. nicht, was die Tapeten gekostet haben. War Eigenleistung und Hinz und Kunz ist "mal eben in den Baumarkt gefahren" und hat Tapeten, Kleber, und Farbe nachgeholt. Frei nach dem Motto: "hier sind 100 €, bring noch eine Kiste Bier und eine Packung 5*60er Schrauben mit ... "
    PS: Das mit der Wohnflächenberechnung habe ich inzwischen auch gefunden (II. BVO);-)

  10. gute Frage!

    ... denn ich stehe gerade vor dem gleichen Problem.
    Ich habe vor es so zu machen  -  bitte korrigier' mich jemand, wenn ich falsch liege!
    • Gebühren für Bauantrag?

    waren notwendig zum Erstellen des Hauses. Gebe ich an.
    Auch Gebühren für Abnahme des Kanalanschlusses, Telefon- / Stromanschluss usw.

    • Versicherungen?

    Knifflig! BauBGAbk. war notwendig. Sonst wäre ja jeweils eine Handwerkerrechnung draus geworden, die ich ohne Zweifel aufgelistet hätte.
    Bauleistungsversicherung, Versicherung gegen Brand/Sturm/Hagel/Vulkanausbruch/Flugzeugabsturz: Luxus, auch ohne würde das Haus heute so dastehen. Gebe ich wohl nicht an. (Stimmt das?)

    • Bauwasser/-Strom

    Ich hätte ohne Wasser und Strom das Haus so nicht erstellen können. Geht in den Wert des Hauses ein => führe ich auf.

    • Außenanlagen?
    • Garten (Rasen, Wege IM Garten (nicht zum Haus)?

    Knifflig!
    Erdarbeiten: Ja
    Pflastersteine, Regenwasserzisterne, Rasensamen: Wohl nicht.
    Andere Meinungen?

    • Tapeten?
    • Bodenbeläge?

    Ja, klar.

    • Telefonanlage/Lampen etc?

    Knifflig.
    Hier halte ich es wohl wie die Hausratversicherung: Alles, was fest installiert ist (Deckenlampen) ja, "lose" Dinge nein (Schreibtischlampen). Telefonanlage: Hm, eher nicht. Nicht ganz lose aber kein Muss.
    Hinz-und-Kunz-Rechnungen, mitunter sogar mit einer Kiste Bier drauf:
    Sowas haben wir auch, lass' ich weg. Ist meistens auch nur 12 € fünfzig. Ich gebe ja auch nicht die Kosten für den Sprit an, den ich Verfahren habe und so was.
    Schwierige Frage, die mich auch seit zwei Wochen bewegt  -  gut, dass Sie sie gestellt haben.
    Mal sehen, ob jemand was Genaueres weiß, womöglich mal beim Finanzamt gefragt hat?
    (mir graut's auch schon vor dem Kopieren ...)

  11. fehlen noch gute Antworten

    Danke für die Blumen.
    Scheint ja alles unklar zu sein. Hausanschlusskosten habe ich vergessen.
    Meine Gedanken dazu:
    • Gebühren (Bauantrag) würde ich rauslassen, da man sie umgekehrt auch nicht bilanzieren könnte. Schließlich geht es hier um die Feststellung des Einheitswertes!
    • Baustrom und Bauwasser sind sowas wie "Anschaffungsnebenkosten" ... teilweise auch fraglich
    • Rasensamen, Blumen und Gartenteich würde ich auch rauslassen, warum kann ich nicht begründen.
    • Einfahrt und Weg zum Haus gehören wohl dazu
    • Telefonanlage finde ich persönlich interessant. Macht ja teilweise auch schon was aus und ist fest mit dem Haus verbunden.
    • Anschlusskosten Telefon / Gas / Wasser: Alles was Gebühren sind würde ich da auch rauslassen.
    • Versicherungen: nicht bilanzierbar=> weglassen, es gibge ja auch ohne ...
    • Kreditkosten? Haha ... die lässt man ja auch weg, obwohl sie zur Erstellung notwendig sind ...
    • Lampen hätte ich in beiden Fällen rausgelassen (Tisch und Deckenlampen). Ist Einrichtung, würde sonst der Mieter auch mitbringen. Küche gebe ich ja auch nicht an ...

    Generelle Frage: Wie genau braucht's das Finanzamt. Bei der Eigenheimzulage sollte es grob passen, da es nur darum geht, ob "genug Geld verbaut wurde" für die volle Förderung. So wie ich einige Stellen im Netz Verstanden habe (siehe Link), kommt es nur auf den "Grad der Ausstattung" an, der an teilweise komischen Dingen (Zahl der Waschbecken) gemessen wird. die tatsächlichen Baukosten spielen wohl eine ziemlich untergeordnete Rolle.
    Dumm auch, wenn man etwas nicht nachweisen kann. Beispiel s.o. meine Tapeten. Das ist der einzige Punkt beim Bau den ich a) nicht nachweisen kann und b) ich echt GAR KEINEN Überblick habe.
    Werde auch mal meine Liebste ins Gesetzt gucken lassen. Sie ist die Steuerexpertin, aber halt in ganz anderen Bereichen ...
    PS: Für 12,50 ist das mit Pfand und einer Packung schrauben aber ein billiges Bier ;-)

  12. Bloß nichts kopieren!

    Ich weiß ja nicht, welches Formular Sie jeweils bekommen haben  -  hier in NRW gibt es zumindest ein Neues, welches die Sache bei Neubauten erheblich vereinfacht (dafür für Bestandsbauten völlig ungeeignet ist). Auf jeden Fall reicht aber in der Einheitswerterklärung unter 'Baukosten' eine Angabe wie '240000 €' völlig aus, Kopien von Rechnungen braucht es da definitiv nicht!
    Ich habe auch bei unserer Eigenheimzulage zunächst mal nur eine Liste der Baukosten mit eingereicht und die Rechnungen der Rohbaufirma, die insgesamt die 100000 e bereits überschritten haben  -  mit dem Vermerk, die übrigen Rechnungen könnten jederzeit angefordert werden  -  das hat völlig gereicht, kein Mensch wollte mehr sehen (und das nicht nur bei meinem eigenen Bau).
    Machen Sie es beim Einheitswert nicht zu kompliziert. De heißt übrigens so, weil es früher der einheitliche Wert für mehrere Steuerarten war (Grundsteuer, Erbschaftsteuer etc.), davon ist heute nur noch die Grundsteuer übrig, für die anderen Zwecke gibt es eigene Bewertungsmethoden.
    Gruß Susanne
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel
  13. habe angerufen

    Genug der Mutmaßungen ;-)
    Ich habe' beim Finanzamt angerufen.
    Wohlgemerkt, in meinem konkreten Fall geht es um den Antrag zur Eigenheimzulage, wir haben in Baden Württemberg gebaut.
    Also: Die sehr freundliche Dame beantwortete mir alles, und es bestätigte sich, dass dies wirklich eine gute Frage ist ...
    Das eine oder andere ist wirklich knifflig, Grauzone, schwer zu sagen.
    Los geht's:
    • Gebühren wie die für den Bauantrag gehören zu den Erstellungskosten.
    • Versicherungen wie für BauBGAbk. (Zögern ...) eher nicht.
    • Gartenanlage (Zögern ...) da es sich um einen Neubau handelt, eher ja. Nicht der Rasensamen vielleicht ;-) aber große Dinge wie Garageneinfahrt, etc.
    • Küche: Zu meinem Erstaunen nein. Zaehlt eher als Einrichtungs"Gegenstand".
    • Deckenlampen: Ja.

    (Bodenbeläge, Tapeten etc. habe' ich nicht gefragt, ist für mich keine Frage, dass das dazugehört)

    • Telefonanlage (Zögern ...): Keine klare Aussage.

    Gegebenenfalls alles angeben, was fraglich ist, wird vom Sachbearbeiter eventuell dann abgezogen.
    Und jetzt die große Erleichterung: Auf meine Frage, ob es OK sei, nur Rechnungen größer als, sagen wir, acht- oder zehntausend (achttausend, zehntausend) € zu kopieren und darauf zu verweisen, dass alle anderen Rechnungen auch vorliegen und bei Bedarf angefordert werden könnten, hörte ich "ja, das können Sie so machen".
    Die Frau hat mir damit das Wochenende gerettet. ;-)

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